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30.06.15 , 15:44 Uhr
CDU

Volker Dornquast: Ein gesetzlich angeordneter Verhaltenskodex kann das Versagen der Sozialministerin nicht heilen

Hochschulpolitik
Nr. 296/15 vom 30. Juni 2015
Volker Dornquast: Ein gesetzlich angeordneter Verhaltenskodex kann das Versagen der Sozialministerin nicht heilen
Der hochschulpolitische Sprecher der CDU-Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Volker Dornquast, hat den heute (30. Juni 2015) von Kabinett beschlossenen Entwurf für eine neues Hochschulgesetz kritisiert.
„Der dem Landtag zugeleitete Entwurf für ein neues Hochschulgesetz ist vor allem Ausdruck des Misstrauens der Regierung gegen die Eigenverantwortung der Hochschulen. Frau Alheit ist auch bei diesem Gesetz mehr Sozial- als Wissenschaftsministerin“, erklärte Dornquast in Kiel.
Besonders deutlich werde dies an den vorgesehenen Regelungen zur Beschäftigung von Mitarbeitern in Verbindung mit den vorhergegangenen Beschlüssen der Landesregierung zur Zweckentfremdung für Hochschulen vorgesehener Bundesmittel: "Nachdem die Finanzministerin den Hochschulen das Geld für langfristige Arbeitsverträge vorenthält, verlangt die Sozialministerin von den Hochschulen jetzt einen Verhaltenskodex zur Befristung von Arbeitsverträgen. Das grenzt an Realsatire“, so Dornquast.
Der Schlüssel für bessere Arbeitsbedingungen liege allein bei der Landesregierung. Mit einer Festlegung von Personalkostenobergrenzen hätte in diesem Fall die Autonomie der Hochschulen gestärkt werden können. „Aber
Pressesprecher Dirk Hundertmark Landeshaus, 24105 Kiel Telefon: 0431 988-1440 Telefax: 0431-988-1443 E-Mail: info@cdu.ltsh.de Internet: http://www.cdu.ltsh.de


Seite 1/2 das ist nicht gewollt“, so der CDU-Abgeordnete.
Hinter der „Entlastung“ des Hochschulrates verberge sich in Wahrheit eine Entmachtung. Statt dessen erhielten die Studierenden ein Widerspruchsrecht in eigenen Angelegenheiten, welches die Gremienarbeit unnötigerweise beeinträchtigen werde.
Statt der nach der öffentlichen Anhörung zugebilligten Erprobungsklausel für mehr Autonomie der Hochschulen in Bauangelegenheiten forderte Dornquast klare Zuständigkeiten: „Angesichts baufälliger Vorlesungsgebäude haben unsere Hochschulen keine Zeit mehr für Erprobungsklauseln. Die Landesregierung muss dafür sorgen, dass nicht länger hohe Millionenbeträge des Sondervermögens ungenutzt herumliegen, weil sich jeder für unzuständig erklärt“, forderte der Hochschulpolitiker.
Leider fehle dem Gesetzentwurf jegliche Festlegung zur Verlässlichkeit bei der Finanzierung unserer Hochschulen. Auch die finanziellen Auswirkungen bei der Erfüllung bzw. Nichterfüllung der mit der Landesregierung geschlossenen Ziel- und Leistungsvereinbarungen würden nicht geregelt, bemängelte Dornquast.
Er forderte eine Überprüfung der geplanten gesetzlichen Regelungen zu Forschungsvorhaben auf ihre Verfassungsmäßigkeit. Darüber hinaus müsse die Angleichung der Vorlesungszeiten der Universitäten und Fachhochschulen verbessert werden. Auch fehle im Gesetz eine Öffnung für die grenzüberschreitende Zusammenarbeit zwischen Flensburg und Dänemark.



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