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30.06.15 , 14:59 Uhr
CDU

Tobias Koch: CDU fordert Bericht im Landtag - Transparenzgesetz verpflichtet Finanzministerin, auf die Veröffentlichung der Vergütung des neuen HSH-Vorstands hinzuwirken

Finanzpolitik
Nr. 295/15 vom 30. Juni 2015
Tobias Koch: CDU fordert Bericht im Landtag - Transparenzgesetz verpflichtet Finanzministerin, auf die Veröffentlichung der Vergütung des neuen HSH-Vorstands hinzuwirken
Die CDU-Fraktion fordert mit einem Antrag für die kommende Landtagssitzung einen Bericht über die Umsetzung des Transparenzgesetzes und der Beschlusslage zur monetären Gesamtvergütung der Vorstandsmitglieder im Falle der HSH-Nordbank ein. Anlass für den in der heutigen (30. Juni 2015) Sitzung beschlossenen Antrag der Fraktion sind Medienberichte, wonach die Obergrenze der Gesamtvergütung im Fall des neuen Risikovorstandes nicht eingehalten werden soll:
„Wenn das von SPD, Grünen und SSW beschlossene Transparenzgesetz auf Manager einer Institution Anwendung finden muss, dann für diejenigen der HSH-Nordbank. Sie ist zu deutlich mehr als 25 Prozent im Landesbesitz und der Steuerzahler wird definitiv Garantiezahlungen leisten müssen. Deshalb muss Monika Heinold ihren markigen Worten jetzt Taten folgen lassen. Es darf nicht sein, dass sie mit dem Transparenzgesetz die Kommunen zur Veröffentlichung verpflichtet, sich selbst aber bei der ersten Gelegenheit drückt“, erklärte Koch in Kiel.
Die transparente Darstellung der Bezüge des neuen HSH-Vorstandes sei auch aufgrund der noch immer geltenden Beschlusslage zu Obergrenzen bei der Vergütung der HSH-Manager aus dem Jahr 2009 relevant. Auf Antrag der
Pressesprecher Dirk Hundertmark Landeshaus, 24105 Kiel Telefon: 0431 988-1440 Telefax: 0431-988-1443 E-Mail: info@cdu.ltsh.de Internet: http://www.cdu.ltsh.de


Seite 1/2 damaligen Oppositionspolitikerin Monika Heinold hatte der Ausschuss konkretisiert, dass die durch den Landtag bereits beschlossene Obergrenze von 500.000 Euro für die monetäre Gesamtvergütung gelten solle (Link siehe unten). Angesichts der Medienberichterstattung bestünden Zweifel, ob die Landesregierung im Aufsichtsrat diese Beschlusslage in ihrem Beratungs- und Abstimmungsverhalten zum Ausdruck gebracht habe.
„Eine Doppelmoral zwischen Gutmenschenreden im Landtag und dem Abstimmungsverhalten hinter verschlossenen Türen im Aufsichtsrat darf es nicht geben. Wenn die Regierung heute gute Gründe haben sollte, von diesem Beschluss abzuweichen, dann muss sie diese Gründe auch transparent und offen vertreten“, so Koch.
http://www.landtag.ltsh.de/infothek/wahl16/umdrucke/4600/umdruck-16-4628.pdf



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