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19.06.15 , 12:30 Uhr
B 90/Grüne

Bernd Voß zur Regierungserklärung zur Förderung der Landwirtschaft und des ländlichen Raumes

Presseinformation

Landtagsfraktion Schleswig-Holstein Es gilt das gesprochene Wort! Pressesprecherin Claudia Jacob TOP 2 + 35 – Regierungserklärung zur zukünftigen Landeshaus Förderung der Landwirtschaft und des ländlichen Raums Düsternbrooker Weg 70 24105 Kiel Dazu sagt der agrarpolitische Sprecher Zentrale: 0431 / 988 – 1500 der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, Durchwahl: 0431 / 988 - 1503 Mobil: 0172 / 541 83 53 Bernd Voß: presse@gruene.ltsh.de www.sh.gruene-fraktion.de
Nr. 265.15 / 19.06.2015


Wir sind in Schleswig-Holstein gut aufgestellt
Als Agrarpolitiker ist man versucht, in einer Debatte wie dieser mit Fachbegriffen und Buchstabenkürzeln um sich zu werfen. Wir führen hier ja einerseits eine agrarpolitische Debatte, denn die Förderung des ländlichen Raumes ist gewissermaßen ein Kind der Agrarpolitik. Andererseits ist dies auch keine Fachdebatte, das Thema geht über Ag- rarpolitik weit hinaus und betrifft das ganze Land.
Schleswig-Holstein ist ländlich geprägt. 97 Prozent der Landesfläche zählen zum länd- lichen Raum. Rund 78 Prozent unserer BürgerInnen leben im ländlichen Raum. Wie sich der ländliche Raum entwickelt, das heißt, die Wertschöpfung, die Grundversor- gung, das heißt Bildungschancen, das heißt Lebensverhältnisse auf dem Land, das ist von herausragender Bedeutung für die Zukunftsfähigkeit Schleswig-Holsteins.
Ich möchte zunächst meinen Dank an den Minister aussprechen, dass er und natürlich auch alle anderen, die daran beteiligt waren, sich so zäh und erfolgreich in den Bund- Länder-Verhandlungen für eine gute finanzielle Ausstattung des Programms ländlicher Raum für Schleswig-Holstein eingesetzt haben.
Mit 420 Millionen Euro EU-Mitteln und rund 620 Millionen Gesamtmitteln für die Förder- periode 2014 bis 2020 haben wir für diesen Bereich mehr Mittel zur Verfügung als je- mals zuvor. Und dies, obwohl die damalige Bundesregierung bei den Verhandlungen zur mittelfristigen Finanzplanung der EU keine glückliche Hand hatte. Für den ländli- chen Raum wäre insgesamt noch mehr drin gewesen, wenn der politische Wille vor- handen gewesen wäre.
Und wir müssen damit klarkommen, dass gleichzeitig im EFRE, also für die Wirtschafts- förderung, deutlich weniger Mittel in Schleswig-Holstein zur Verfügung stehen als im Zeitraum davor – dafür aber viele Milliarden mehr in der Wirtschaftsförderung in den
Seite 1 von 4 neuen Ländern. Auch das ist ein Ergebnis der Merkel´schen Verhandlungstaktik in Brüssel bzw. der sturen Haltung der Bundesregierung bei der EU-Finanzplanung.
Wir profitieren jetzt bei der ELER-Förderung davon, dass eine Angleichung zwischen den Bundesländern stattfindet, zwar noch nicht vollständig, aber zumindest ein wenig. Uns kommt auch zugute, dass für einige Bereiche die Fördersätze der EU angehoben wurden. Jetzt kann mit dem gleichen Volumen an Landesmitteln mehr bewegt werden.
Wir haben im Haushaltsplan für den Bereich des MELUR einen hohen Anteil an Lan- desmitteln, die zur Kofinanzierung der EU-Gelder gebunden sind. Rechnet man noch die Haushaltsposten hinzu, die zur Erledigung gesetzlich vorgeschriebener Aufgaben gebraucht werden, bleibt nicht viel Gestaltungsspielraum außerhalb der EU- Kofinanzierung.
Daher ist das jetzt von der EU-Kommission für Schleswig-Holstein genehmigte Pro- gramm mit einer Laufzeit bis 2020 plus drei, also bis ins Jahr 2023, für den ländlichen Raum so bedeutsam und wegweisend für die nächsten Jahre auch über diese Legisla- turperiode hinaus. Daher ist diese Phase der Programmierung, die jetzt hinter uns liegt, auch so wichtig gewesen. Die Landesregierung hat die richtigen Schwerpunkte gesetzt. Ich möchte einige hervorheben:
- Küstenschutz und Hochwasserschutz: ist für Schleswig-Holstein von besonderer Be- deutung, das ist in Zeiten des Klimawandels selbsterklärend, hier finanziert auch der Bund kräftig mit, das ist gut so.
- Umweltschutz: dazu gehört Vertragsnaturschutz, dazu gehört der Ökolandbau, bei dem die alte Landesregierung kräftig gekürzt hat. Gut, dass wir das wieder rückgängig machen konnten und mit diesem Programm jetzt auch die Basis für eine längerfristige Ausweitung des Ökolandbaus in unserem Land gelegt wird. Dazu gehört auch Gewäs- serschutz, mit verschiedenen Maßnahmen wie Gewässerschutzberatung, Gewässer- randstreifen und Renaturierung.
- Breitbandversorgung: Ich halte es für richtig, dass hier Mittel eingeplant wurden, aber es besteht ein riesiger Investitionsbedarf und der kann nicht, auch nicht annähernd, aus diesem Programm gedeckt werden, hier müssen andere Töpfe und auch private Inves- titionen herangezogen werden.
- Basisdienstleistungen inklusive Investitionen in kleine Bildungsinfrastrukturen: Letzte- res ist ein Novum, dafür haben wir uns besonders eingesetzt.
- Die Förderung der Aktiv-Regionen wird weitgehend im bisherigen Umfang, mit kleinen, aber richtigen Verbesserungen und einer zusätzlichen Aktiv-Region fortgesetzt.
- Neue Ansätze gibt es bei der Förderung der Verarbeitung und Vermarktung. Diese kommt endlich weg von der Förderung großer Strukturen wie Milchpulvertürmen und ähnliches und kann nun eingesetzt werden zur Unterstützung einer handwerklichen Verarbeitung und regional orientierter Vermarktung.
- Die Stallbauförderung wird wieder aufgenommen, aber nur für einzelne Maßnahmen für besondere Projekte in der Tierwohlverbesserung.



2 - Ein neues Instrument sind die Europäischen Innovationspartnerschaften, wodurch Vernetzung und Innovation für nachhaltige Landwirtschaft an der Schnittstelle For- schung/Beratung/landwirtschaftliche Praxis gefördert werden.
Ich habe eingangs gesagt, die Förderung des ländlichen Raumes sei ein Kind der Ag- rarpolitik. Dazu ein kleiner agrarpolitischer Rückblick. Noch bis Ende der 80er Jahre war Agrarpolitik hauptsächlich Preispolitik und Marktstützung. Entstanden war das System in einer Zeit, in der Produktionssteigerung das Ziel war, in der die Steigerung der Ar- beitsproduktivität das Ziel war, um die freiwerdenden Arbeitskräfte aus der Landwirt- schaft in anderen Sektoren einsetzen zu können.
Mit dem Einsetzen der Überproduktion, verbundenen mit problematischen Auswirkun- gen der Intensivierung auf die Umwelt und biologische Vielfalt, geriet diese Politik im- mer mehr in die Kritik. Verteidigt wurde diese Politik aber noch lange mit dem Argu- ment, dass indirekt durch diese Form der Intervention in landwirtschaftliche Märkte auch etwas für Wohlstand und gute Lebensverhältnisse im ländlichen Raum insgesamt getan würde.
Deshalb sollten wir heute auch vorsichtig sein mit Instrumenten wie beispielsweise die Intervention. Sie kosten letztlich allen Marktbeteiligten und der öffentlichen Hand Geld und führen beispielsweise zu neuen Butterbergen. Zukunftsfähige Markt- und Wettbe- werbspolitik sieht anders aus. Entscheidend sind Maßnahmen zur Mengenanpassung und Stärkung im Wettbewerbs- und Kartellrecht.
Heute werden aus dem europäischen Agrartopf auch viele Maßnahmen für den ländli- chen Raum finanziert, die nur am Rande mit Landwirtschaft zu tun haben, und auch ei- nige Maßnahmen, die gar keinen direkten Bezug mehr zur Landwirtschaft haben. Das Ziel muss langfristig sein, die Finanzierung von Agrarumweltmaßnahmen, Gewässer- schutz, Erhalt der Biodiversität und Klimaschutz durch angepasste Bewirtschaftungs- formen auf eigene Füße zu stellen und abzusichern.
Wir brauchen eine konsistente Förderpolitik für den ländlichen Raum, am besten eng vernetzt mit kommunalen Investitionen in Daseinsvorsorge, mit Wirtschaftsförderung im ländlichen Raum und auch mit einer gezielten Sozialpolitik. Wir brauchen eine Agrarpo- litik, die eine bäuerliche Agrarstruktur erhält und fördert.
Die Debatte um einen effizienteren Einsatz der Gelder für Agrarpolitik und ländlichen Raum ist nicht neu. Sie wird zu jeder neuen 7-jährigen Finanzperiode der EU geführt. Viele Organisationen aus Umwelt, Verbraucherschutz, Entwicklung und kritische Bau- ernorganisationen und auch die Grünen sind dabei.
Die Kommission hat mit jeder Reform gute Vorschläge aufgegriffen. Ministerrat oder nationale Regierungen und diesmal auch das Parlament haben sie wieder einkassiert.
Die Länder hätten mit dieser Reform eine Kappungsgrenze aufgrund des Beschäfti- gungsfaktors ziehen können. Umschichtungen zugunsten kleinerer Betriebe waren bei bis zu 30 Prozent der Mittel möglich. 15 Prozent der Mittel der Direktzahlungen hätten in die ländliche Entwicklung umgeschichtet werden können. Diese Möglichkeiten sind nicht ausgeschöpft worden.
Immerhin sind aber die 4,5 Prozent, die von der ersten in die zweite Säule umgeschich- tet wurden, ein Einstieg in einen Systemwechsel, der aus meiner Sicht zur Überführung der großen Direktzahlungs-Gelder in anspruchsvolle leistungsgebundene Maßnahmen
3 führen könnte.
Die Herausforderungen sind auch in Schleswig-Holstein erheblich. Einige aktuelle Bei- spiele: Der wissenschaftliche Beirat für Agrarökonomie der Bundesregierung hat in sei- ner im März vorgelegten „Stellungnahme zur Zukunft der Tierhaltung“ eine grundlegend reformierte Tierhaltung im Sinne der Tierwohldiskussion gefordert. Die Kosten lägen in Deutschland bei jährlich 5 Milliarden Euro. Das entspricht der Summe aller jährlichen Direktzahlungen und würde zukünftig an den Märkten erwirtschaftet werden müssen. Der Wandel sollte aber auch im Sinne einer zukunftsfähigen Wirtschaftsentwicklung mit Mitteln aus der ländlichen Entwicklung mit finanziert werden.
Wenn der Glyphosat-Einsatz massiv reduziert werden muss – nachdem er jahrelang angewachsen ist - brauchen wir im Ackerbau andere Anbauverfahren. Auch die Umset- zung der Wasserrahmenrichtlinie in Schleswig- Holstein ist kein Selbstzweck und wird noch viele Mittel erfordern. Moorschutz und Klimaschutz werden auch nur schnell und wirksam vorankommen, wenn wir Alternativen entwickeln zum vollständigen Vernässen und der Nutzungsaufgabe einerseits und dem tief Entwässerung und intensiven Bewirt- schaftung andererseits.
Ländliche Entwicklungsprogramme sind keine „Nice to have“-Projekte mit Kuschelfak- tor. Ländliche Entwicklung muss heraus aus der Logik, dass es nur um Reparatur und Ausgleich für die Fehlentwicklungen der bisherigen Agrarpolitik und der Strukturent- wicklungen im ländlichen Raum geht. Dafür sind wir in Schleswig-Holstein gut aufge- stellt.
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