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Die Top-Verdiener werden vom Volk finanziert, dann darf das Volk wohl auch erfahren, wie viel diese Menschen verdienen
Presseinformation Kiel, den 19. Juni 2015Es gilt das gesprochene WortLars HarmsTOP 6 Gesetzentwurf zur Veröffentlichung der Bezüge der Mitglieder von Geschäftsführungsorganen und Aufsichtsgremien Drs. 18/2234, 18/3062 „Die Top-Verdiener werden vom Volk finanziert, dann darf das Volk wohl auch erfahren, wie viel diese Menschen verdienen“Dürfen die Bezüge von leitenden Funktionsträgern in öffentlichen Unternehmen offen gelegtwerden? Wir meinen: ja. Und zwar gilt dies sowohl für Unternehmen und Institutionen, diebeim Land angesiedelt sind, als auch bei den Kommunen. Dabei geht es darum, dass dieInstitutionen, die vollständig der öffentlichen Hand gehören, wie zum Beispiel die öffentlich-rechtlichen Sparkassen, einen Beitrag zur Daseinsvorsorge leisten und somit einen anderenAuftrag haben, als private Unternehmen. Sie sind quasi öffentliche Einrichtungen und damitsollten auch die Bürgerinnen und Bürger wissen, wie gut oder schlecht in diesen öffentlichenEinrichtungen verdient wird. Dabei sprechen wir nur von den Top-Beschäftigten und nicht vonden normalen Bediensteten. Deren Gehälter sind ohnehin heute schon relativ gut 2nachvollziehbar. Es geht hier um Einkommen, die mehr oder weniger frei verhandelt wurden,die sich an der Marktlage orientieren und zu deren Bestandteil oft auch üppigePensionsregelungen gehören.Was für Politiker, sei es im Landtag oder in der Regierung, schon völlig normal ist, sollte nunauch für die Top-Beschäftigten öffentlicher Unternehmen und Einrichtungen gelten. Dabeispielt hier nicht unbedingt der Neidfaktor eine Rolle, sondern vielmehr geht es darum, dassUnternehmen und Einrichtungen, die vom Staat getragen und finanziert werden, auchoffenlegen sollten, was ihre Top-Verdiener verdienen. Schließlich werden sie vom Volk überSteuern und Abgaben finanziert, dann darf das Volk wohl auch erfahren, wie viel dieseMenschen verdienen. Diese Kontrolle ist auch für die öffentlichen Unternehmen undInstitutionen von Vorteil, denn so werden gleich mögliche Gerüchte um Vetternwirtschaft undSelbstbedienungsmentalität ausgeräumt.Viele öffentliche Unternehmen und Institutionen legen schon heute die Verdienste ihrer Top-Leute offen und haben überhaupt keine Schwierigkeiten damit. Wir wollen nun aber, dass diesnicht jeder für sich tut, sondern dass die Bürgerinnen und Bürger die Verdienste auf einemgemeinsamen Internetportal nachlesen können. Beim Finanzministerium soll deshalb einsolches Portal eingerichtet werden und so werden alle Zahlungen an die Top-Verdiener imöffentlichen Bereich sofort transparent und vergleichbar. Natürlich wird sich der eine oderandere dann einem Vergleich stellen müssen und man muss es dann auch aushalten können,dass an der Höhe der Bezüge oder auch der Altersversorgung Kritik geäußert wird. Etwas, waswir als Politiker ja schon lange kennen.Es muss aber trotzdem erlaubt sein, zu erfahren, was Chefs öffentlicher Unternehmen soverdienen. Bei den Stadtwerken Rostock verdient ein Vorstand im Schnitt 223.000 Euro; seinHamburger Kollege verdient ähnlich viel. Ist man bei der Hamburger Wasserversorgungbeschäftigt, so verdient man als Top-Verdiener schon 325.000 Euro jährlich. Diese Zahlen 3basieren auf einer Untersuchung des Magazins Monitor, das eine Vielzahl von Verdienst-Datenveröffentlicht hat – allerdings gibt es dort keine Angaben zu Schleswig-HolsteinischenUnternehmen.Macht man sich auf den Weg, hier bei uns im Land etwas herauszufinden, kann es manchmalfür den Bürger schwierig werden. Auf der Homepage der Nord-Ostsee-Sparkasse das Wort„Vorstandsbezüge“ einzugeben, führt zu nichts. Man muss sich schon mit der Satzung und denGeschäftsberichten befassen. In der Satzung erfährt man, dass höchsten 5 Personen demVorstand angehören. Im Geschäftsbericht des Jahre 2013 ist dann die gesammelteVorstandsvergütung in Höhe von 1.754.000 Euro genannt. Im Schnitt also 350.800 Euro proVorstandsmitglied. Will man die aktuelle Zahl für das Jahr 2014 erfahren, so erfährt man imGeschäftsbericht für dieses Jahr, dass man auf die Angaben dieser Gesamtsumme verzichtethabe. Also selbst eine zusammenfassende Nennung der Vorstandsbezüge in einer Summe,erscheint hier wohl zu heikel zu sein. Immerhin erfährt man noch, dass ehemaligeVorstandsmitglieder jährliche Pensionszahlungen von insgesamt 1,66 Mio. Euro bekommenund dass hierfür Rückstellungen von mehr als 23 Mio. Euro gebildet worden sind.Dieses Beispiel soll kein Neid hervorrufen, allerdings finde ich schon, dass es für den Bürgerleichter sein sollte, die konkreten Vergütungen hier nachvollziehen zu können. Dass man,nachdem man schon zumindest eine Gesamtsumme veröffentlicht hatte, nun doch wiederkeine Angaben zur Vergütung machen will, illustriert ausgezeichnet, wie notwendig unserGesetz ist. Die Vergütungen in öffentlichen Unternehmen und Institutionen werden nur dannvollständig offengelegt, wenn auch eine gesetzliche Grundlage hierfür geschaffen wird. Undgenau das tun wir. Und das ist im Sinne der Bürgerinnen und Bürger, die letztendlich dieEigentümer dieser Einrichtungen sind und die hierfür auch über ihre Steuern und Abgabenfinanziell gerade stehen. 4Hinweis: Diese Rede kann hier als Video abgerufen werden:http://www.landtag.ltsh.de/aktuell/mediathek/index.html