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Heiner Rickers zu TOP 5: Neues Hundegesetz lässt Vorsorgegedanken vermissen
AgrarpolitikNr. 263/15 vom 17. Juni 2015Heiner Rickers zu TOP 5: Neues Hundegesetz lässt Vorsorgegedanken vermissenIn der heutigen Debatte (17. Juni 2015) zur Verabschiedung des neuen Hundegesetzes erklärte der agrar- und umweltpolitische Sprecher der CDU-Landtagsfraktion, Heiner Rickers: „Der Schutz des Menschen muss immer an erster Stelle stehen, und nicht der Schutz des Tieres.“ Diesen Grundgedanken lasse das vorliegende Gesetz vermissen.In diesem Zusammenhang verwies Rickers auf die Entstehungsgeschichte des Gefahrhundegesetzes mit der so genannten Rasseliste. Sie war vor 15 Jahren nach schlimmen Beißattacken auf Kinder erforderlich geworden. Immerhin sei es im Zeitraum ihrer Gültigkeit kaum zu gravierenden Zwischenfällen gekommen. Im Einzelnen kritisierte Rickers- Zwar werde die Rasseliste abgeschafft, die zugegebenermaßen nicht der Weisheit letzter Schluss sein müsse, aber es werde auch kein Versuch einer alternativen Regelung unternommen. Dabei könne der Unterschied in der Beißkraft zwischen einem Bullterrier und einem Dackel nicht wegdiskutiert werden.- Der ursprünglich verpflichtend vorgesehene Sachkundenachweis sei jetzt freiwillig. Dies sei unbefriedigend. Entweder gelte sie für alle oder sie sei Makulatur. Letztlich auch nicht geregelt sei die Anzahl und Arbeit der erforderlichen Hundeschulen im Lande. Pressesprecher Dirk Hundertmark Landeshaus, 24105 Kiel Telefon: 0431 988-1440 Telefax: 0431-988-1443 E-Mail: info@cdu.ltsh.de Internet: http://www.cdu.ltsh.de Seite 1/2 - Zwar werde ein Kennzeichnen über das Chippen nach neuestem Stand der Technik vorgeschrieben. Es gebe also eine Kennzeichnungspflicht, aber keine Registrierungspflicht, da die Daten nicht auf einen Halter verwiesen. So sei diese Regelung überflüssig und unsinnig.- Zwar sei der Import von Hunden mit gesteigerter Aggressivität aus dem Ausland über eine Bundesverordnung (mit Rasseliste) verboten. Der Bezug innerhalb Deutschlands werde aber nicht verboten.- Auch bei der Haftpflicht gibt es statt einer verpflichtenden Regelung nur eine Soll-Regelung.„Alles in allem überwiegen die negativen Aspekte und so kann dem Gesetz in der vorliegenden Fassung nicht zugestimmt werden. Das Problem gehe zwar häufig vom anderen Ende der Leine aus, beißen würden aber immer nur die Hunde.“ Seite 2/2