Diese Webseite verwendet ausschließlich für die Funktionen der Website zwingend erforderliche Cookies.
Flemming Meyer: Das Augenmerk liegt nun auf dem Hundehalter
Presseinformation Kiel, den 17.06.2015Es gilt das gesprochene WortFlemming Meyer TOP 5 Änderung des Gefahrhundegesetzes Drs 18/3057„Das Augenmerk liegt nun auf dem Hundehalter“Vorab möchte ich allen Kolleginnen und Kollegen – insbesondere dem Kollegen Kumbartzky –dafür danken, dass es gelungen ist, dass wir heute den Entwurf für ein Gefahrhundegesetz inzweiter Lesung verabschieden können. Ich möchte anmerken, dass die Zusammenarbeit derpolitischen Fachsprecher sehr gut funktioniert hat und sie immer konstruktiv ausgerichtet war.Das erleben wir nicht immer so.Schleswig-Holstein hat seinerzeit als eines der ersten Bundesländer, eine Regelung auf den Weggebracht, um die hier lebenden Menschen vor gefährlichen Hunden zu schützen. Auch wenn wirlieber eine bundesweite Regelung gesehen hätten, hat der SSW aus Gründen der Prävention,damals den Vorschlag der Landesregierung unterstützt. Gleichwohl haben wir die sogenannteRasseliste immer kritisiert. Denn für uns war bereits damals klar, dass eine Vorabverurteilungvon bestimmten Hunderassen nicht der richtige Weg ist. Es kann nicht sein, dass bestimmte 2Hunde quasi per Geburt als gefährlich eingestuft werden können. Vielmehr sollte dasAugenmerk mehr auf die Hundehalter gelegt werden, die durch falsche Erziehung, Dressur oderAbrichtung einen Hund erst gefährlich machen können.Dieser Ansatz findet sich nun auch in dem vorliegenden Gesetzentwurf wieder. Die Rasseliste istraus. Sie war diskriminierend und wird von Fachleuten abgelehnt. Dies wurde in denAnhörungen immer wieder bestätigt.Das Augenmerk liegt nun auf dem Hundehalter. Mit dem Gesetzentwurf ist klar geregelt, dassdie Verantwortung künftig verstärkt beim Halter platziert ist. Daher begrüßen wir ausdrücklichdie im Gesetz gefundenen Regelungen, die speziell die Hundehalter in den Focus rücken und siemehr in die Pflicht nehmen. Die Beaufsichtigungs- und Einwirkungsverpflichtungen sindentsprechend konkretisiert. Durch diese Pflichten wurde sich an dem eigentlichen Problemorientiert und entsprechend wurden die Vorgaben getroffen.Das Halten gefährlicher Hunde ist im Gesetzentwurf klar und praxistauglich geregelt. Sollheißen, viele der bestehenden Voraussetzungen wurden übernommen. Jedoch wird künftig aufdas leuchtend blaue Halsband für gefährlich eingestufte Hunde verzichtet, da es sich in derPraxis nicht bewährt hat.Neu ist die Kennzeichnung und Registrierung von Hunden, die älter als drei Monate sind, durcheinen Transponder mit entsprechender Kennnummer. Dies wurde in der Anhörung begrüßt.Diese Regelung dient zwar nicht der Gefahrenabwehr, es ist aber davon auszugehen, dassFundtiere somit schneller an ihre Besitzer vermittelt werden können, was auch zur Entlastungder Kommunen und Tierheime beiträgt.Ebenfalls neu ist die „Soll-Regelung“ zum Abschluss einer Haftpflichtversicherung für einenHund. Ziel der Neuregelung ist die Versicherungspflicht auf alle Hunde als Regelfallauszudehnen. Diese Regelung geht über das bestehende Recht hinaus, weil bisher nur fürgefährliche Hunde eine Versicherung abgeschlossen werden muss. Damit ist eine 3Schadensregulierung generell für gewährleistet. Dieser Ansatz wurde auch in der Anhörungbegrüßt.Für den SSW stelle ich fest, der vorliegende Gesetzentwurf hat ein ausführlichesparlamentarisches Verfahren durchlaufen. Es gab hierzu schriftliche und mündliche Anhörungenin verschiedenen Ausschüssen, sowie die politische Diskussion. Einige Anregungen finden sichauch in dem vorliegenden Entwurf wieder. Dies lässt sich auch auf die konstruktiveZusammenarbeit zurückzuführen.Ich komme zu dem Schluss, dass wir mit der Verabschiedung des Entwurfs für einGefahrhundegesetz, nun endlich eine schleswig-holsteinische Regelung bekommen werden, dieden Ansprüchen eines modernen Gefahrhundegesetzes gerecht wird.Hinweis: Diese Rede kann hier als Video abgerufen werden:://www.landtag.ltsh.de/aktuell/mediathek/index.html