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17.06.15 , 15:29 Uhr
B 90/Grüne

Detlef Matthiessen zum neuen Hundegesetz

Presseinformation

Landtagsfraktion Schleswig-Holstein Pressesprecherin Claudia Jacob Landeshaus Düsternbrooker Weg 70 Es gilt das gesprochene Wort! 24105 Kiel
Zentrale: 0431 / 988 – 1500 TOP 5 – Hundegesetz Schleswig-Holstein Durchwahl: 0431 / 988 - 1503 Mobil: 0172 / 541 83 53 Dazu sagt der tierschutzpolitische Sprecher presse@gruene.ltsh.de der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, www.sh.gruene-fraktion.de

Detlef Matthiessen: Nr. 248.15 / 17.06.2015

Für Mensch und Tier im echten Norden Herr Präsident, meine Damen und Herren,
Die CDU will dem neuen Hundegesetz nicht zustimmen. Das ist schade, weil es – das sagt schon der neue Name des Gesetzes – ein schlankes und modernes Gesetz ist.
Die CDU lehnt das Gesetz ab, ohne eigene Vorschläge gemacht zu haben, über die man hätte reden können. Zeit genug war da.
Wir haben das Gesetz ausführlich beraten. Es kommt aus der Mitte des Parlaments. Aus der Anhörung wurden zahlreiche Anregungen übernommen, meist vorgetragen von den Kommunalverbänden, denen ich für ihre gründliche und konstruktive Kritik an dieser Stelle besonders danken möchte wie auch den vielen anderen Angehörten.
Der ursprünglich an dem niedersächsischen Gesetz orientierte Entwurf erfuhr so wesent- liche Änderungen – man kann sagen: Verbesserungen. Zum Beispiel verzichten wir auf ein staatliches Register und beschränken uns auf eine Kennzeichnungspflicht im Rah- men der bewährten Chip-Programme, die in jeder Tierarztpraxis durchgeführt werden. Das ist schlank, das ist neu:
Die Kennzeichnungspflicht: Damit kann ein Halter oder Vorbesitzer bei Fundtieren oder anderen Anlässen identifiziert werden. Anonymes Anbinden zum Urlaubsbeginn am Tor
Seite 1 von 3 des Tierheimes wird es nicht mehr geben. Das entlastet die kommunalen Kassen und den ehrenamtlichen Tierschutz.
Neu ist auch die Pflicht zu einer Haftpflichtversicherung.
Im Falle eines Unfalles bleiben Geschädigte nicht auf ihren Kosten sitzen.
Neu ist auch: Kein Hund wird nur aufgrund seiner Rasse als Gefahrhund eingestuft. Die- ses ist eine wesentliche Botschaft des Gesetzes. Dazu erreichten uns mehrere Nachfra- gen von besorgten BürgerInnen. Dazu habe ich in der Anhörung besonders intensiv nachgefragt. Es gab niemanden in der Anhörung, der sich für die alte Rassedisposition des Gefahrhundes aussprach. Alle Experten haben auf mehrfaches Nachfragen diesen Zusammenhang zwischen Rasse und Gefährlichkeit nicht bestätigt sondern abgelehnt. Das scheint an der Wahrnehmung der CDU vorübergegangen zu sein. Sie halten am al- ten Gesetz fest.
Ist damit mit dem neuen Gesetz nun eine Absenkung der Sicherheit verbunden?
Nein, im Gegenteil: Die anlassbezogene Einstufung zum Gefahrhund ist niedrigschwelli- ger möglich. Das Anleinen und Führen in der Öffentlichkeit ist präzisiert worden. Das si- chere Einwirken auf das Tier ist Maßstab zur Beurteilung geworden. Kennzeichnung und Versicherung tragen letztendlich auch positiv zur Sicherheit bei.
Insofern ist unser neues Hundegesetz Schleswig-Holstein ein gutes Gesetz für Mensch und Hund.
Ich bedanke mich bei den KollegInnen der Koalition, bei Flemming Meyer und Sandra Redmann und last but not least bei Oliver Kumbarzki von der FDP für außergewöhnlich intensive und konstruktive Beratung. Das war von Ergebnisorientierung geprägt, nicht von Kleinlichkeit und Parteidünkel. Auch wenn es lange gedauert hat, das Ergebnis ist sehr vorzeigbar.
Dass das Gesetz auch rechtssicher und paragraphenfest ist, liegt auch an vielen Tipps und Präzisierungen aus dem Innenministerium. Ihnen, Frau Staatssekretärin Söller- Winkler, gilt dafür mein besonderer Dank.
Das verbinde ich mit einer Bitte: Ich habe zahlreiche kommunale Hundesteuer Satzun- gen studiert. Das war deswegen überraschend, weil die außerordentlich heterogen sind.
Bei allem Respekt vor der kommunalen Selbstverwaltung, der mit Art. 28 des Grundge- 2 setzes verbundenen Satzungshoheit wünsche ich mir eine Mustersatzung als Handrei- chung für die Kommunen. Gefahrhunde, Rassedefiniert, gibt es in Zukunft nicht mehr und damit auch keinen höheren Hundesteuersatz.
Die kommunalen Satzungen müssen also geändert werden. Deshalb tritt das neue Ge- setz auch erst zum Jahreswechsel in Kraft, um den Gemeinden genug Zeit dafür zu ge- ben.
Ein zweiter Wunsch, vielleicht in Richtung Umweltministerium:
Das neue Gesetz sollte Anlass sein, eine Broschüre für Hundehaltung zu erarbeiten, in der das neue Gesetz dargestellt wird, in der aber darüber hinaus Rechte, Pflichten und allgemeine Informationen zur Hundehaltung enthalten sind. Du und Dein Hund in Schleswig-Holstein, Alles aus einer Hand. Mensch und Tier im echten Norden soll es gut gehen.
Mit dem neuen Hundegesetz leisten wir dazu einen guten Beitrag.

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