Finanzierung der Schulbegleitung: Landesbeauftragter und Bürgerbeauftragte fordern zeitnahe Information der betroffenen Eltern
66/2015 Kiel, 12. Mai 2015Finanzierung der Schulbegleitung: Landesbeauftragter und Bürgerbeauftragte fordern zeitnahe Information der betroffenen Eltern Kiel (SHL) – Der Landesbeauftragte für Menschen mit Behinderung, Ulrich Hase, und die Bürgerbeauftragte für soziale Angelegenheiten, Samiah El Samadoni, se- hen anlässlich der zum Schuljahr 2015/2016 an den Grundschulen beginnenden Schulassistenz Klärungsbedarf. „Derzeit ist nicht erkennbar, wie die Qualität in der Beschulung sichergestellt werden kann“, so beide Beauftragte heute in Kiel. „Bei dem Landesbeauftragten haben sich erneut Eltern gemeldet, die ihre Unsicherheit in Bezug auf die genaue Aufgabenabgrenzung zwischen Schulassistenten und Schulbegleitern äußern. Sie sehen die individuelle Unterstützung ihrer Kinder gefährdet“, sagte Hase. „Die unklare Finanzierungs- und Verfahrenssituation und die damit verbundene Verunsicherung Betroffener aus Mai 2014 darf sich nicht wiederholen“, so die Bürgerbeauftragte. Auch sei weiterhin unklar, „wer die Kosten der Schulbegleitung im neuen Schuljahr an den weiterfüh- renden Schulen übernimmt“. Beide Beauftragte fordern Land und Kommunen nun auf, zügig zu einer bürgerfreundlichen Einigung zu kommen und die Öffentlichkeit zeitnah darüber zu informieren, wie die Unter- stützung behinderter Schülerinnen und Schüler im kommenden Schuljahr sichergestellt wer- den soll. Hintergrund ist ein Beschluss des Landessozialgerichts vom 17. Februar 2014 in einem Eil- verfahren (L 9 SO 222/13). Hierin verwies das Gericht auf § 4 Abs. 11 des Schleswig- Holsteinischen Schulgesetzes, der die Inklusion in Schulen vorschreibt. Demnach falle es nicht mehr in den Zuständigkeitsbereich der Kommunen für Aufgaben aus dem „Kernbereich der pädagogischen Arbeit der Schule“ aufzukommen. Land und Kommunen vereinbarten Verantwortlich für diesen Pressetext: Tobias Rischer, Düsternbrooker Weg 70, 24105 Kiel ǀ Tel. 0431 988-1120 ǀ Fax 0431 988-1119 E-Mail: pressesprecher@landtag.ltsh.de ǀ Medien-Informationen im Internet: www.ltsh.de ǀ Der Landtag im Internet: www.sh-landtag.de 2jedoch, dass die Schulbegleitung bis zum Ende des Schuljahres 2014/2015 weiterhin durch die Kreise und kreisfreien Städte umfassend geleistet wird. Zudem reagierte das Land auf den Beschluss des Landessozialgerichts mit dem Inklusionskonzept, nach dem sogenannte Schulassistenten an den Grundschulen etabliert werden sollen.