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Tobias von Pein (SPD). Burkhard Peters (Bündnis 90/Die Grünen), Lars Harms (SSW): Versammlungsfreiheitsgesetz auf der Zielgeraden â Grundrechte garantieren, Versammlungsfreiheit stärken
Per Dittrich Claudia Jacob Petra Bräutigam 6. Mai 2015 Tobias von Pein (SPD). Burkhard Peters (Bündnis 90/Die Grünen), Lars Harms (SSW): Versammlungsfreiheitsgesetz auf der Zielgeraden – Grundrechte garantieren, Versammlungsfreiheit stärken Mit dem heute vom Innen- und Rechtsausschuss des Landtags auf den Weg gebrachten Änderungsantrag zum Versammlungsfreiheitsgesetz setzt die Küstenkoalition einen wichtigen Auftrag aus ihrem Koalitionsvertrag um. Nach intensiver Beratung und umfangreicher Berücksichtigung der ExpertInnenmeinungen aus der durchgeführten Anhörung liegt jetzt ein Gesetzentwurf für die Mai-Sitzung des Landtags vor, der das Versammlungsrecht konsequent und vorbildlich als Ausübung eines Grundrechts gestaltet. Das neue Versammlungsfreiheitsgesetz (VersFG SH) macht schon mit seinem Namen deutlich, dass es uns in seiner Ausgestaltung um die Wahrung des Grundrechts der Versammlungsfreiheit geht. Das Gesetz ist auf der Höhe der Zeit und setzt die von der Verfassungsrechtsprechung zum veralteten Bundesversammlungsgesetz entwickelten Grundsätze konsequent um. Dies gilt vor allem für die sehr hohen Hürden für die technische Überwachung und Aufzeichnung auf Demonstrationen. Hier haben wir nach der mündlichen Anhörung die Hürden noch einmal höher gesetzt. Die „innere Versammlungsfreiheit“ wird so wesentlich besser geschützt als heute. Niemand in Schleswig-Holstein muss sich wegen der Befürchtung, grund- und anlasslos gefilmt und aufgezeichnet zu werden, von der Wahrnehmung seines Versammlungsgrundrechts abhalten lassen. Viele Handlungen, die nach dem Bundesrecht in restriktiver Weise noch als Straftaten verfolgt werden, sind zu Ordnungswidrigkeiten heruntergestuft worden, z.B. die Vermummung oder eine gewaltfreie Blockadehandlung. Damit leistet das neue Gesetz auch einen Beitrag zur Entkriminalisierung. Noch wichtiger aber ist, dass sich der Ansatz des Dialogs zwischen Bürgerinnen und Bürgern auf der einen Seite und Versammlungsbehörde und Polizei auf der anderen wie ein roter Faden durch das Gesetz zieht. Kooperation und Konfliktmanagement auf der Seite der Polizei werden zukünftig noch besser gewährleisten, dass unnötige und der Sache schadende Konfrontationen auf Demonstrationen verhindert werden können. Ein gut organisiertes Konfliktmanagement kann viele Dinge, die während oder nach einer Veranstaltung geschehen, regeln und zur Gewaltprävention beitragen. Gleichzeitig sind die Instrumente für Versammlungsbehörden und Polizei zur Gewährleistung eines friedlichen Verlaufs der Versammlung ausreichend wirksam, aber durchweg grundrechtsangemessen ausgestaltet. Angesichts dieses Ergebnisses sind die im Laufe der Beratungen von den Piraten geäußerten Befürchtungen, das von der Küstenkoalition auf den Weg gebrachte Gesetz stelle im Verhältnis zum alten Bundesrecht eine Verschärfung und Verschlechterung dar, in der Sache absolut unbegründet. Dieses Landesversammlungsrecht ist im Bundesvergleich vorbildlich. Der Sprecher der SPD-Landtagsfraktion für Demonstrationsgeschehen, Tobias von Pein, erklärt dazu: Die Versammlungsfreiheit zu stärken und gegen unnötige Einschränkungen oder Verbote zu verteidigen, ist immer unser Ziel gewesen. Mit dem neuen Versammlungsfreiheitsgesetz tragen wir dazu einen wichtigen Teil bei. Wir schaffen das modernste und liberalste Versammlungsrecht in Deutschland. Gegenüber dem geltenden Bundesversammlungsgesetz werden viele Elemente im Sinne der Stärkung der Versammlungsfreiheit verbessert. 2Burkhard Peters, innen- und rechtspolitischer Sprecher der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, ergänzt: Uns Grünen war vor allem wichtig, Eingriffsbefugnisse der Polizei in das Versammlungsgeschehen durchgehend an präzise formulierte Voraussetzungen zu knüpfen. Angesichts des Verfassungsrangs des Versammlungsrechts dürfen Auflagen, Beschränkungen und Verbote nur an konkret vorliegende und sachlich überprüfbare Gefahren für höchstrangige Schutzgüter geknüpft werden. Das ist im vorliegenden Entwurf sehr gut gelöst. Der Vorsitzende der Gruppe der Abgeordneten des SSW, Lars Harms, erklärt: Das Gesetz ist ein gelungener Kompromiss zwischen der Gewährung einer umfassenden Versammlungsfreiheit, wie sie unsere Verfassung vorsieht, und den notwendigen Regelungen, um diese Versammlungsfreiheit auch durch die Polizei und Ordnungsbehörden gewährleisten zu können. Damit werden wir beiden Interessen gerecht, einerseits der Versammlungsfreiheit und andererseits dem Sicherheitsbedürfnis der Bürgerinnen und Bürger.