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Thomas Rother: Auswirkungen des Urteils prüfen
Kiel, 5. Mai 2015 Nr. 128 /2015Thomas Rother:Auswirkungen des Urteils prüfen Zum heutigen Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Besoldung von Richtern und Staatsanwälten erklärt der justizpolitische Sprecher der SPD-Landtagsfraktion Thomas Rother:Mit den vom Bundesverfassungsgericht aufgestellten Prüfungskriterien verfügen wir nun über ein geeignetes Instrument zur objektiven Beurteilung der Angemessenheit der Besoldung von Richterinnen und Richtern und Staatsanwältinnen und Staatsanwälten. Dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts lagen zwar keine Klagen gegen Schleswig-Holsteinisches Besoldungsrecht zugrunde, jedoch haben die festgestellten Kriterien und Indikatoren auch Auswirkungen auf die Beurteilung der Angemessenheit der Besoldung in unserem Land. Daher ist die Situation in Schleswig-Holstein umgehend zu überprüfen und, falls erforderlich, den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts anzupassen.Ich bin jedoch zuversichtlich, dass es hier keinen großen Änderungsbedarf geben wird, da es in Schleswig-Holstein im Gegensatz zum beklagten Land Sachsen-Anhalt keine Abkoppelung der Beamtenbesoldung von der Tarifentwicklung des öffentlichen Dienstes gegeben hat.