Diese Webseite verwendet ausschließlich für die Funktionen der Website zwingend erforderliche Cookies.
Olaf Schulze: Das Tariftreuegesetz gilt!
Kiel, 5. März 2015 Nr. 067 /2015Olaf Schulze:Das Tariftreuegesetz gilt! Zu den Hinweisen, der Kreis Dithmarschen halte sich bei öffentlichen Ausschreibungen nicht an das Tariftreuegesetz, erklärt der wirtschaftspolitische Sprecher der SPD-Landtagsfraktion, Olaf Schulze:Der Kreis Dithmarschen hat sich selbstverständlich an das Tariftreuegesetz zu halten! Und wenn noch nicht festgelegt ist, welcher Tarifvertrag Mindestnorm ist, dann gilt der im schleswig- holsteinischen Tariftreuegesetz festgelegte Mindestlohn von 9,18 €. Wir fordern das Wirtschaftsministerium auf, umgehend eine Festlegung zu treffen, welche Tarifverträge im ÖPNV – um den es in der Ausschreibung geht – anerkannt werden. Den Kreis Dithmarschen fordern wir auf, sich an das Gesetz zu halten. Stundenlöhne, die 4 € unter dem von uns gesetzlich festgelegten Minimum liegen, sind nicht akzeptabel, sondern führen zu Dumpinglöhnen. Das wollen wir nicht! Wir wollen faire Löhne für gute Arbeit!