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20.02.15 , 10:51 Uhr
SSW

Lars Harms: Fürsorgepflicht heißt auch Vertrauen in seine Mitarbeiter haben!

Presseinformation Kiel, den 20. Februar 2015

Es gilt das gesprochene Wort



Lars Harms
TOP 8 Fürsorgepflicht des Dienstherrn für Justizvollzugsbedienstete
Drs. 18/2691


„Fürsorgepflicht heißt auch Vertrauen in seine Mitarbeiter haben!“


Die CDU präsentiert heute einen Antrag, in dem man quasi herauslesen kann, dass sie den
Umgang mit kritischen Situationen gerade erst erfunden hätte. Hinter einer solchen Message
kann ich an dieser Stelle einfach nur ein Fragezeichen setzen. Neben dem Umgang mit
kritischen Situationen geht es im Antrag vor allem um die Fürsorgepflicht der Ministerin
gegenüber den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Justizvollzugsanstalten. Da die Union
nun ein Fragekatalog zum Umgang mit kritischen Situationen vorgegeben hat, wäre die
Fürsorgepflicht nach eigenen Vorstellung seitens der CDU also erfüllt. Unter einer
Fürsorgepflicht verstehen wir vom SSW jedoch etwas anderes. Für uns ist eine Fürsorgepflicht
vor allem an das Vertrauen in die Arbeit der Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern geknüpft.
Vertrauen heißt für uns auch, dass der Dienstherr sich schützend vor seine Mitarbeiter stellt,
sofern sie Kritik ausgesetzt sind. Ob diese Kritik berechtigt ist, dass sollte dann natürlich
überprüft werden, doch an erster Stelle steht das allgemeine Vertrauen in die Leistungen der 2
Mitarbeiter. Ein generelles Köpferollen wollen wir nicht und es entspricht auch nicht unserer
Arbeitskultur. Da mag es natürlich Unterschiede geben und das unterscheidet uns
möglicherweise auch von anderen. Denn es ist ja mittlerweile offensichtlich, wofür sich
Opposition und Teile der Presse ausschließlich interessieren: nämlich ein Köpferollen, am
besten noch am laufenden Band.


Wir nehmen von einer solchen Haltung Abstand. Von unserer menschlichen Grundhaltung
wollen wir als SSW jedenfalls nicht abrücken. Feststellen lässt sich aber auch, dass nicht nur
Ministerinnen und Minister eine besondere Fürsorgepflicht gegenüber den Angestellten zu
tragen haben, sondern die Fürsorgepflicht ist mehr als eine dienstliche Fürsorgepflicht. Auch
Abgeordnete haben eine gewisse Fürsorgepflicht für die Landesbediensteten zwischen
Flensburg und Wedel. Das heißt natürlich auch, dass man in diesem Fall die
Justizvollzugsangestellten nicht unnötig in Gefahr bringen sollte, etwa durch die
Veröffentlichung von internen Papieren. Auch hier könnte man über eine Überprüfung
nachdenken, ob eine solche Veröffentlichung wirklich eine gute Idee war, oder ob die
möglicherweise strafbewährt ist und gegebenenfalls die Konsequenzen festlegen. Die
Verantwortung gegenüber dem Justizvollzugspersonal obliegt demnach nicht nur bei einer
einzelnen Person, sondern es handelt sich hierbei vielmehr um eine breit aufgestellte
Verantwortung, die unter anderem auch das Parlament und einzelne Abgeordnete wie
Fraktionen mit einschließt.


Kritiker bemängeln im Zusammenhang mit dem Lübecker Vorfall vom 24. Dezember die
angeblich fehlende Transparenz durch die Ministerin. Feststellen lässt sich, dass es sowohl
einen Informationsaustausch in öffentlicher und vertraulicher Sitzung im zuständigen
Ausschuss gegeben hat. Darüber hinaus wurden Pressekonferenzen sowie eine Fragestunde im
Parlament abgehalten. Dabei wurde logischerweise immer vom aktuellen Stand der
Informationslage berichtet. Der Austausch mit dem Parlament war engmaschig ausgelegt und
wird es auch in Zukunft sein. Inwieweit man aus den gegebenen Informationen Schlüsse 3
ziehen kann, das obliegt unmittelbar dem jeweiligen Gegenüber. Und natürlich wird versucht
aus der gegebenen Information ein Süppchen zu kochen. Das sei dann einfach mal zur
Kenntnis genommen. Nichtsdestotrotz bleibt das Prinzip der Aufklärung ein wichtiges und in
dieser Sache ordnungsgemäß praktiziertes Gut.


Zu einer transparenten Vorgehensweise gehört jedoch nicht, dass man staatsanwaltschaftliche
Untersuchungen torpediert. Sondern hier muss ein klarer Abstand eingehalten werden. Ein
solches Verhalten ist daher nichts Ungewöhnliches.


Nochmal zurück zum Antrag. Dort wird die Erarbeitung eines Gesetzentwurfs über den Vollzug
eingefordert. Bekannt ist, dass ein solches Gesetz schon angekündigt wurde. Bekannt ist auch,
dass Gesetzentwürfe jederzeit von allen Fraktionen ins Verfahren gegeben werden können. Es
ist daher nicht so, als dass die CDU an irgendetwas gehindert werden würde. Der
Gesetzentwurf soll nach Ihren Angaben den Aspekt der Sicherheit der Öffentlichkeit als
Grundlage beinhalten. An dieser Stelle ist aus Sicht des SSW vor allem eins wichtig, nämlich
die Forcierung der jetzigen Gesetze zur Etablierung eines modernen Strafvollzuggesetzes. Mit
einem Wegsperren allein ist es nicht getan. Sondern es muss auf Therapie, Bildung, die
Möglichkeit zur Arbeitsaufnahme und die Pflege von sozialen Kontakten gesetzt werden. Das
Leben nach der Zeit in der JVA ist mindestens genauso wichtig, wie die Zeit im Vollzug, wenn
nicht sogar am bedeutsamsten. Denn nur ein gesellschaftliches Auffangnetz, für die Zeit nach
der Haft, kann Sicherheit für die Öffentlichkeit ermöglichen. Ohne dieses Netzwerk, steht es
um die öffentliche Sicherheit meiner Meinung nach jedenfalls deutlich schlechter. Eine
Rückkehr in die Kriminalität darf keine Alternative mehr sein, deswegen muss die Gesetzeslage
rechtzeitig den Rahmen für das Aufzeigen von möglichen Alternativen hergeben. Diese
Menschen haben eine zweite Chance nötig. Wir tragen die Verantwortung, genau diese zweite
Chance zu ermöglichen. Dies ist mit Sicherheit eine große Herausforderung. Ich bin froh, dass
das Ministerium, sowie das Parlament diese Herausforderung erkannt hat und in naher
Zukunft angehen will. 4



Was hingegen schon angegangen worden ist, ist die sachliche Ebene bezüglich der Ereignisse
in der Lübecker JVA. Ein entsprechender Erlass wurde von der Ministerin sofort in Auftrag
gegeben und muss nun noch mit der Staatsanwaltschaft abgestimmt werden. Ebenso hat sich
die Ministerin umgehend für eine schnellere Aufnahme der psychologischen Hilfe für
Justizvollzugsbeamte eingesetzt. So wurde etwa eine Vereinbarung mit dem Dienstleister
getroffen, die eine zeitige Behandlungsaufnahme ermöglicht. Diese Details standen befanden
sich jahrelang in einer Schieflage und wurden nun also von der Nicht-Juristin Spoorendonk aus
dem Weg geräumt.


Ein wie im Antrag gefordertes Fortbildungsprogramm ist bereits im vollen Gange. Im
vergangenen Herbst hat man sich zur Vorbereitung von Unterrichtseinheiten zum Thema
Konfliktmanagement, Kommunikation und anderen relevanten Themengebieten
zusammengefunden um weitere Schritte zu erarbeiten. Der Ministerin war es in dieser Hinsicht
wichtig, eine Regelmäßigkeit in diese Vorbildungsmaßnahmen zu schaffen. Was vorher sich
oftmals als lose Enden darstellte, wird nun quasi zu einem Trainings- und
Weiterbildungsnetzwerk zusammengebunden. Natürlich ist es damit nicht getan, sondern
diese müssen regelmäßig überprüft und weiterentwickelt werden. Das ist klar und bedarf
keiner weiteren Erläuterung.


Abschließend kann man jedoch durchaus begrüßen, dass die CDU mit dem Antrag zu
mindestens einen Schritt zurück zur Sachlichkeit getan hat. Die inhaltliche Richtung der
Unterstützung der täglichen Arbeit für die Justizvollzugsbeamten können wir durchaus
begrüßen. Letztendlich lässt sich feststellen, dass viele der angeprangerten Forderungen sich
schon im Ausarbeitungsprozess oder gar schon praktiziert werden. In die Sicherheit der
Beamten und Angestellten in den Vollzugsanstalten wird viel investiert, das soll auch in
Zukunft so bleiben. Es reicht jedoch nicht das Augenmerk auf den Bediensteten zu lassen,
sondern zur Sicherheit gehört auch die sichere Verwahrung der Häftlinge, sowie der Einsatz für 5
ein Leben nach der Haft. In diesem Punkt haben wir als Gesellschaft zweifelsfrei noch einen
langen Weg vor uns.

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