Diese Webseite verwendet ausschließlich für die Funktionen der Website zwingend erforderliche Cookies.
Lars Harms: Fürsorgepflicht heißt auch Vertrauen in seine Mitarbeiter haben!
Presseinformation Kiel, den 20. Februar 2015Es gilt das gesprochene WortLars HarmsTOP 8 Fürsorgepflicht des Dienstherrn für Justizvollzugsbedienstete Drs. 18/2691 „Fürsorgepflicht heißt auch Vertrauen in seine Mitarbeiter haben!“Die CDU präsentiert heute einen Antrag, in dem man quasi herauslesen kann, dass sie denUmgang mit kritischen Situationen gerade erst erfunden hätte. Hinter einer solchen Messagekann ich an dieser Stelle einfach nur ein Fragezeichen setzen. Neben dem Umgang mitkritischen Situationen geht es im Antrag vor allem um die Fürsorgepflicht der Ministeringegenüber den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Justizvollzugsanstalten. Da die Unionnun ein Fragekatalog zum Umgang mit kritischen Situationen vorgegeben hat, wäre dieFürsorgepflicht nach eigenen Vorstellung seitens der CDU also erfüllt. Unter einerFürsorgepflicht verstehen wir vom SSW jedoch etwas anderes. Für uns ist eine Fürsorgepflichtvor allem an das Vertrauen in die Arbeit der Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern geknüpft.Vertrauen heißt für uns auch, dass der Dienstherr sich schützend vor seine Mitarbeiter stellt,sofern sie Kritik ausgesetzt sind. Ob diese Kritik berechtigt ist, dass sollte dann natürlichüberprüft werden, doch an erster Stelle steht das allgemeine Vertrauen in die Leistungen der 2Mitarbeiter. Ein generelles Köpferollen wollen wir nicht und es entspricht auch nicht unsererArbeitskultur. Da mag es natürlich Unterschiede geben und das unterscheidet unsmöglicherweise auch von anderen. Denn es ist ja mittlerweile offensichtlich, wofür sichOpposition und Teile der Presse ausschließlich interessieren: nämlich ein Köpferollen, ambesten noch am laufenden Band.Wir nehmen von einer solchen Haltung Abstand. Von unserer menschlichen Grundhaltungwollen wir als SSW jedenfalls nicht abrücken. Feststellen lässt sich aber auch, dass nicht nurMinisterinnen und Minister eine besondere Fürsorgepflicht gegenüber den Angestellten zutragen haben, sondern die Fürsorgepflicht ist mehr als eine dienstliche Fürsorgepflicht. AuchAbgeordnete haben eine gewisse Fürsorgepflicht für die Landesbediensteten zwischenFlensburg und Wedel. Das heißt natürlich auch, dass man in diesem Fall dieJustizvollzugsangestellten nicht unnötig in Gefahr bringen sollte, etwa durch dieVeröffentlichung von internen Papieren. Auch hier könnte man über eine Überprüfungnachdenken, ob eine solche Veröffentlichung wirklich eine gute Idee war, oder ob diemöglicherweise strafbewährt ist und gegebenenfalls die Konsequenzen festlegen. DieVerantwortung gegenüber dem Justizvollzugspersonal obliegt demnach nicht nur bei einereinzelnen Person, sondern es handelt sich hierbei vielmehr um eine breit aufgestellteVerantwortung, die unter anderem auch das Parlament und einzelne Abgeordnete wieFraktionen mit einschließt.Kritiker bemängeln im Zusammenhang mit dem Lübecker Vorfall vom 24. Dezember dieangeblich fehlende Transparenz durch die Ministerin. Feststellen lässt sich, dass es sowohleinen Informationsaustausch in öffentlicher und vertraulicher Sitzung im zuständigenAusschuss gegeben hat. Darüber hinaus wurden Pressekonferenzen sowie eine Fragestunde imParlament abgehalten. Dabei wurde logischerweise immer vom aktuellen Stand derInformationslage berichtet. Der Austausch mit dem Parlament war engmaschig ausgelegt undwird es auch in Zukunft sein. Inwieweit man aus den gegebenen Informationen Schlüsse 3ziehen kann, das obliegt unmittelbar dem jeweiligen Gegenüber. Und natürlich wird versuchtaus der gegebenen Information ein Süppchen zu kochen. Das sei dann einfach mal zurKenntnis genommen. Nichtsdestotrotz bleibt das Prinzip der Aufklärung ein wichtiges und indieser Sache ordnungsgemäß praktiziertes Gut.Zu einer transparenten Vorgehensweise gehört jedoch nicht, dass man staatsanwaltschaftlicheUntersuchungen torpediert. Sondern hier muss ein klarer Abstand eingehalten werden. Einsolches Verhalten ist daher nichts Ungewöhnliches.Nochmal zurück zum Antrag. Dort wird die Erarbeitung eines Gesetzentwurfs über den Vollzugeingefordert. Bekannt ist, dass ein solches Gesetz schon angekündigt wurde. Bekannt ist auch,dass Gesetzentwürfe jederzeit von allen Fraktionen ins Verfahren gegeben werden können. Esist daher nicht so, als dass die CDU an irgendetwas gehindert werden würde. DerGesetzentwurf soll nach Ihren Angaben den Aspekt der Sicherheit der Öffentlichkeit alsGrundlage beinhalten. An dieser Stelle ist aus Sicht des SSW vor allem eins wichtig, nämlichdie Forcierung der jetzigen Gesetze zur Etablierung eines modernen Strafvollzuggesetzes. Miteinem Wegsperren allein ist es nicht getan. Sondern es muss auf Therapie, Bildung, dieMöglichkeit zur Arbeitsaufnahme und die Pflege von sozialen Kontakten gesetzt werden. DasLeben nach der Zeit in der JVA ist mindestens genauso wichtig, wie die Zeit im Vollzug, wennnicht sogar am bedeutsamsten. Denn nur ein gesellschaftliches Auffangnetz, für die Zeit nachder Haft, kann Sicherheit für die Öffentlichkeit ermöglichen. Ohne dieses Netzwerk, steht esum die öffentliche Sicherheit meiner Meinung nach jedenfalls deutlich schlechter. EineRückkehr in die Kriminalität darf keine Alternative mehr sein, deswegen muss die Gesetzeslagerechtzeitig den Rahmen für das Aufzeigen von möglichen Alternativen hergeben. DieseMenschen haben eine zweite Chance nötig. Wir tragen die Verantwortung, genau diese zweiteChance zu ermöglichen. Dies ist mit Sicherheit eine große Herausforderung. Ich bin froh, dassdas Ministerium, sowie das Parlament diese Herausforderung erkannt hat und in naherZukunft angehen will. 4Was hingegen schon angegangen worden ist, ist die sachliche Ebene bezüglich der Ereignissein der Lübecker JVA. Ein entsprechender Erlass wurde von der Ministerin sofort in Auftraggegeben und muss nun noch mit der Staatsanwaltschaft abgestimmt werden. Ebenso hat sichdie Ministerin umgehend für eine schnellere Aufnahme der psychologischen Hilfe fürJustizvollzugsbeamte eingesetzt. So wurde etwa eine Vereinbarung mit dem Dienstleistergetroffen, die eine zeitige Behandlungsaufnahme ermöglicht. Diese Details standen befandensich jahrelang in einer Schieflage und wurden nun also von der Nicht-Juristin Spoorendonk ausdem Weg geräumt.Ein wie im Antrag gefordertes Fortbildungsprogramm ist bereits im vollen Gange. Imvergangenen Herbst hat man sich zur Vorbereitung von Unterrichtseinheiten zum ThemaKonfliktmanagement, Kommunikation und anderen relevanten Themengebietenzusammengefunden um weitere Schritte zu erarbeiten. Der Ministerin war es in dieser Hinsichtwichtig, eine Regelmäßigkeit in diese Vorbildungsmaßnahmen zu schaffen. Was vorher sichoftmals als lose Enden darstellte, wird nun quasi zu einem Trainings- undWeiterbildungsnetzwerk zusammengebunden. Natürlich ist es damit nicht getan, sonderndiese müssen regelmäßig überprüft und weiterentwickelt werden. Das ist klar und bedarfkeiner weiteren Erläuterung.Abschließend kann man jedoch durchaus begrüßen, dass die CDU mit dem Antrag zumindestens einen Schritt zurück zur Sachlichkeit getan hat. Die inhaltliche Richtung derUnterstützung der täglichen Arbeit für die Justizvollzugsbeamten können wir durchausbegrüßen. Letztendlich lässt sich feststellen, dass viele der angeprangerten Forderungen sichschon im Ausarbeitungsprozess oder gar schon praktiziert werden. In die Sicherheit derBeamten und Angestellten in den Vollzugsanstalten wird viel investiert, das soll auch inZukunft so bleiben. Es reicht jedoch nicht das Augenmerk auf den Bediensteten zu lassen,sondern zur Sicherheit gehört auch die sichere Verwahrung der Häftlinge, sowie der Einsatz für 5ein Leben nach der Haft. In diesem Punkt haben wir als Gesellschaft zweifelsfrei noch einenlangen Weg vor uns.