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Lars Harms: Schulterschluss für Zukunftsfähigkeit, für Gerechtigkeit und für ein solidarisches Schleswig-Holstein
Presseinformation Kiel, den 13. November 2014Es gilt das gesprochene WortLars HarmsTOP 6 Entwurf eines Gesetzes zur Neuordnung des kommunalen Finanzausgleichs Drs. 18/1659, 18/1714, 18/2399 „Schulterschluss für Zukunftsfähigkeit, für Gerechtigkeit und für ein solidarisches Schleswig-Holstein“Seit mehr als zwei Jahren beschäftigen wir uns nun mit der Reform des kommunalenFinanzausgleichs. Nachdem unter anderem der Städtetag, sowie der Landkreistag denWunsch nach einer entsprechenden Reform schon in der letzten Wahlperiode geäußerthaben, hat sich unsere Regierung quasi sofort an die Arbeit gemacht. Monate undsogar Jahre sind seither ins Land gegangen. Nicht ohne Grund, denn mit derNeuordnung der kommunalen Finanzen handelt es sich in der Tat um eines derumfassendsten Gesetzespaket, die wir im Landangegangen sind. Nicht nur dieseZeitspanne sucht seines Gleichen, sondern auch das Verfahren. Schon früh wurde dieZielrichtung kommuniziert und von ministerialer Seite wurde das ganze Land bereist. 2Inhaltliche Auseinandersetzungen sind natürlich nicht ausgeblieben, sollten sie ja auchgar nicht. Sondern diese Inhalte sollten diskutiert, analysiert und gegebenenfallsnachgebessert werden. Dies ist in den letzten zwei Jahren geschehen. Feststellen lässtsich im jedenfalls, dass die Zahlungsströme zwischen den kommunalen Ebenenverändert worden. Dabei wurde genau geprüft, an welcher Stelle entlastet wird undwo gegebenenfalls doppelt finanziert wurde. Das Geld folgt der Aufgabe. Genau andiesen Stellschrauben wurde gedreht, zur Entlastung der finanzschwachen Regionenim Land. Die Spielräume für die kommunale Ebene sind insgesamt günstigergeworden. Das liegt nicht nur an den Mitteln vom Bund oder den Steuereinnahmen,sondern eben auch an der Landespolitik, die nun dieses Gesetz vorlegt. Die Regionen imLand stehen im kommenden Jahr besser dar, als es die Zahlen für 2014 hergeben.Allgemein ist die finanzielle Lage der Kreise bei weitem nicht so schlecht, wie sie vonKreisvertretern dargestellt wird. Die große Mehrheit der Kreise im Land verzeichnet beiden realen Einnahmen ein deutliches Plus gegenüber 2014. Nur die Zahlen der KreiseStormarn, Rendsburg-Eckernförde und Plön sind negativ. Wobei die negative Bilanz derzwei letztgenannten Kreise wirklich sehr überschaubar ist. Dabei müssen wir uns vorallem vor Augen führen, dass dieses System eben kein komplettesFinanzierungsprogramm der kommunalen Ebene darstellt. Das würde auchschlichtweg am Ziel vorbei gehen. Sonden das FAG ist ein Umverteilungssysteminnerhalb der kommunalen Familie. Dafür ist es gedacht und das soll auch in Zukunftso bleiben. Es geht hierbei um Solidarität. Diese Solidarität verlangt natürlichbesonders den steuerstarken Kommunen einiges ab. Jedoch sichert das Gesetz auch andieser Stelle Handlungsspielräume zu. Kernaufgaben wie etwa die Infrastruktur, dieKitas oder die Schulsozialarbeit bekommen in diesem Fall eine gewisse Sonderstellung. 3Für diese Zwecke erfolgen besondere Zuweisungen in der Höhe von 11, 5 Millionen Eurofür die Infrastruktur, 13, 2 Millionen fallen auf die Schulsozialarbeit und 300.000 für dasdas Hortessen in den Kitas. Insgesamt handelt es sich also um eine Summe von 25Millionen Euro die vollständig der kommunalen Ebene zu Gute kommen. An dieserStelle sei auch erwähnt, dass die Schulsozialarbeit sowie die Mittel fürs Hortessenauch für die Einrichtungen der dänischen Minderheit gelten. Dies sollte eigentlich eineSelbstverständlichkeit sein. Diese Berücksichtigung ist nun im Gesetz eingearbeitet. Siemerken schon, minderheitenpolitische Relevanz ist allumfassend. DerGleichbehandlungsgrundsatz für die dänischen Schulen, wie er in derLandesverfassung festgelegt ist, trägt auch hier durch.Doch nun zu einem anderen Thema. Die Konsolidierung kommunaler Budgets sindnicht nur für uns eine der größten Herausforderungen im kommunalen Bereich,sondern diese Herausforderung wird wahrscheinlich auch für die kommendenGenerationen vorerst bestehen bleiben. Daher haben wir das verfassungsrechtlichkritisierte Gesetz zur Konsolidierung kommunaler Haushalte aufgehoben und durcheine Nachfolgeregelung ersetzt, die den Kommunen bei der Entschuldung von Nutzensein kann. Das Ziel ist es, die Gestaltungsspielräume nicht weiter einzuschränken. Wirgeben den verschuldeten Kommunen somit wieder eine Chance,Fehlbedarfszuweisungen zu beantragen und geltend zu machen.Auch in punkto Evaluation hat sich das Finanzausgleichsgesetz erheblich erneuert.Künftig sollen alle fünf Jahre die kommunalen Finanzströme überprüft werden. EineMaßnahme, die es bisher noch nie so gegeben hat. Die erste Evaluation erfolgt bereitsnach einem Jahr, das wäre dann dementsprechend das Jahr 2016. Somit soll 4sichergestellt werden, dass auch alle Beteiligten auf dem richtigen Weg bleiben undWebfehler im Gesetz korrigiert werden können.Auf dem richtigen Weg bleiben sollten auch CDU und Piraten. Sie haben einenVorschlag eingebracht, der eine Summe von 36 Millionen Euro zusätzlich in den Raumwirft. Ob dies ein richtiger Ansatz ist, will ich an dieser Stelle gar nicht bewerten.Jedoch fehlt es an dieser Stelle gänzlich an der Aussage, wo diese Summe her kommensoll. Durch den damaligen Finanzminister Wiegard wurden die Einsparungen beiderGrundsicherungen in Höhe von 36 Millionen Euro an den Stabilitätsrat gemeldet.Wann dies jetzt korrigiert werden soll, dann müssen CDU und Piraten natürlich auchsagen, wo dann gespart werden soll. Dieser Vorschlag von CDU und Piraten wurdeschlichtweg nicht zu Ende gedacht und ist somit wenig hilfreich.Völlig unangebracht ist auch das Klagelied der Kreise. Die Kreise behaupten, dass sieihre Leistungen nicht mehr finanzieren können. Eine wirklich starke Behauptung, wieich finde. Betrachtet man die realen Finanzen, dann verlieren sie in der Tat etwas, aberdie gesamte Masse Geld, das zur Verteilung ansteht, steigt auch markant und gleichtdie Reformverluste aus, durch die kommende Reform. Darüber hinaus sei auchbemerkt, dass die Kreise mehr Geld vom Bund bekommen. Im vergangenen Jahr warendas rund 70 Millionen Euro und in diesem Jahr steigen diese Mittel auf gut 100Millionen Euro. Damit werden auch die Kreise mehr Geld in der Kasse haben alsfrüher. Ob einige Kreise die Kreisumlage erhöhen werden oder nicht, darüber hat dieLandespolitik keine Entscheidungshandhabe. Dies ist kommunale Aufgabe und liegt inder Entscheidungsfreiheit der jeweiligen Kreise. Man kann dies auch nicht mit derReform des FAG begründen. 5Abschließend muss man in Anbetracht der Reform zugestehen, dass jeder seinenBeitrag zu leisten hat. Und dies geschieht, ohne dass jemand am Boden liegt. Sondernhier geht es schlichtweg um den Schulterschluss. Ein Schulterschluss fürZukunftsfähigkeit, für Gerechtigkeit und für ein solidarisches Schleswig-Holstein.Dieses Gesetz schafft nach Jahrzehnten Gerechtigkeit, wo schon lange keine mehr gab.