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Lars Harms: Es soll nachvollziehbarer werden, für was eine Vergütung erfolgt ist
Presseinformation Kiel, den 09. Oktober 2014Es gilt das gesprochene WortLars HarmsTOP 5 Gesetzentwurf zur Veröffentlichung der Bezüge der Mitglieder von Geschäftsführungsorganen und Aufsichtsgremien Drs. 18/2234 „Es soll nachvollziehbarer werden, für was eine Vergütung erfolgt ist.“Bisher sind Unternehmen, die dem Land oder den Kommunen zugeordnet sind, nichtzur Veröffentlichung der Bezüge von Mitgliedern der Geschäftsführungsebeneverpflichtet. Der Vorliegende Gesetzentwurf möchte diese Konstellation ändern undeine entsprechende Offenlegungspflicht festschreiben. So sollen etwa die Bezüge derGeschäftsorgane nicht mehr nur im Allgemeinen öffentlich zugänglich gemachtwerden, sondern diese sollen individualisiert, also nicht mehr in Form vonGesamtsummen, veröffentlicht werden. Ebenso sollen Sonderzahlungen für gesonderterbrachte Leistungen aufgelistet werden. Es geht hier also nicht nur um Bezüge inForm vom klassischen Gehalt, sondern schlichtweg um sämtliche Summen, wie etwaAufwandsentschädigungen, aktienbasierte Überweisungen oder das Verfügen über 2einen Dienstwagen. Was für uns als SSW wichtig ist, ist das nun endlich transparentwird, was auch transparent sein sollte. Nämlich die Struktur, sowie die Systematik dieden Unternehmen der öffentlichen Hand zugrunde liegt. Die Struktur lässt sich anhandeiner Gesamtsumme natürlich nicht erkennen. Bei den Landesbanken undLandesstiftungen reicht es also nicht, dass nur der Anteilseigner – also das Land – dieKriterien für die Gehaltsstruktur kennt. Hier muss auch die breite Öffentlichkeit imVorwege informiert sein, um sich eine Meinung bilden zu können. Und von daher ist esgut, dass man nun die Verdunkelungsgardienen endlich beiseiteschieben will. Das Landmuss an dieser Stelle seine Vorbildfunktion wahrnehmen. Es sollte künftig alsonachvollziehbarer werden, für welche Leistungen letztendlich auch eine Vergütungerfolgt ist. Welche Leistungen wurden vom wem getätigt? Und wofür wurdenSonderzahlungen vereinbart. Diese können durchaus vielfältig sein und für denAußenstehenden nicht so einfach zu durchschauen sein. Sei es für den Abschluss einesneuen Handelsauftrags, oder die Ausgestaltung und Ausführung einerUmstrukturierung, beispielsweise auf eine nachhaltigere Ausrichtung desUnternehmens. Hinter jeder Vergütung sollte eine Leistung stecken, und diese gilt esnachvollziehbarer zu machen und die Akzeptanz stärken. Also ein Vorteil, für beideSeiten.Eine Sache sollten wir in dieser Hinsicht bei all dem Durchblick jedoch nicht übersehen.Ohne Kontrollebenen ist dieses Gesetz logischerweise wenig effektiv. Was in dieserRunde wenig thematisiert wurde, sind die Konsequenzen, die nach einemNichteinhalten dieser Regelungen folgen sollen. Nur mit solchen Regelungen schafftman erst richtige Akzeptanz. Regelungen müssen bei Nichteinhalten auch zuKonsequenzen führen. Nur so können die gewünschten Schritte, zur Offenlegung von 3Gehalts- und Zahlungsstrukturen, auch Wirkung zeigen. Zweifelsohne ist diesegesetzliche Maßnahme kein Selbstläufer. Denn Transparenz ist kein Allheilmittel, nurdurch die richtige Anwendung, kann sie auch ihr angestrebtes Ziel erreichen. Wir vomSSW sind der Meinung, dass das Finanzministerium die richtigen Weichen gestellt hat.Unsere Aufgabe im Rahmen der parlamentarischen Beratungen ist es, zu sehen, wiedieses Gesetz praktikabel ausgestattet werden kann und da sind wir für Vorschläge –wie immer – offen.