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09.10.14 , 13:01 Uhr
SSW

Lars Harms: Es soll nachvollziehbarer werden, für was eine Vergütung erfolgt ist

Presseinformation Kiel, den 09. Oktober 2014

Es gilt das gesprochene Wort



Lars Harms
TOP 5 Gesetzentwurf zur Veröffentlichung der Bezüge der Mitglieder
von Geschäftsführungsorganen und Aufsichtsgremien
Drs. 18/2234


„Es soll nachvollziehbarer werden, für was eine Vergütung erfolgt ist.“


Bisher sind Unternehmen, die dem Land oder den Kommunen zugeordnet sind, nicht
zur Veröffentlichung der Bezüge von Mitgliedern der Geschäftsführungsebene
verpflichtet. Der Vorliegende Gesetzentwurf möchte diese Konstellation ändern und
eine entsprechende Offenlegungspflicht festschreiben. So sollen etwa die Bezüge der
Geschäftsorgane nicht mehr nur im Allgemeinen öffentlich zugänglich gemacht
werden, sondern diese sollen individualisiert, also nicht mehr in Form von
Gesamtsummen, veröffentlicht werden. Ebenso sollen Sonderzahlungen für gesondert
erbrachte Leistungen aufgelistet werden. Es geht hier also nicht nur um Bezüge in
Form vom klassischen Gehalt, sondern schlichtweg um sämtliche Summen, wie etwa
Aufwandsentschädigungen, aktienbasierte Überweisungen oder das Verfügen über 2
einen Dienstwagen. Was für uns als SSW wichtig ist, ist das nun endlich transparent
wird, was auch transparent sein sollte. Nämlich die Struktur, sowie die Systematik die
den Unternehmen der öffentlichen Hand zugrunde liegt. Die Struktur lässt sich anhand
einer Gesamtsumme natürlich nicht erkennen. Bei den Landesbanken und
Landesstiftungen reicht es also nicht, dass nur der Anteilseigner – also das Land – die
Kriterien für die Gehaltsstruktur kennt. Hier muss auch die breite Öffentlichkeit im
Vorwege informiert sein, um sich eine Meinung bilden zu können. Und von daher ist es
gut, dass man nun die Verdunkelungsgardienen endlich beiseiteschieben will. Das Land
muss an dieser Stelle seine Vorbildfunktion wahrnehmen. Es sollte künftig also
nachvollziehbarer werden, für welche Leistungen letztendlich auch eine Vergütung
erfolgt ist. Welche Leistungen wurden vom wem getätigt? Und wofür wurden
Sonderzahlungen vereinbart. Diese können durchaus vielfältig sein und für den
Außenstehenden nicht so einfach zu durchschauen sein. Sei es für den Abschluss eines
neuen Handelsauftrags, oder die Ausgestaltung und Ausführung einer
Umstrukturierung, beispielsweise auf eine nachhaltigere Ausrichtung des
Unternehmens. Hinter jeder Vergütung sollte eine Leistung stecken, und diese gilt es
nachvollziehbarer zu machen und die Akzeptanz stärken. Also ein Vorteil, für beide
Seiten.


Eine Sache sollten wir in dieser Hinsicht bei all dem Durchblick jedoch nicht übersehen.
Ohne Kontrollebenen ist dieses Gesetz logischerweise wenig effektiv. Was in dieser
Runde wenig thematisiert wurde, sind die Konsequenzen, die nach einem
Nichteinhalten dieser Regelungen folgen sollen. Nur mit solchen Regelungen schafft
man erst richtige Akzeptanz. Regelungen müssen bei Nichteinhalten auch zu
Konsequenzen führen. Nur so können die gewünschten Schritte, zur Offenlegung von 3
Gehalts- und Zahlungsstrukturen, auch Wirkung zeigen. Zweifelsohne ist diese
gesetzliche Maßnahme kein Selbstläufer. Denn Transparenz ist kein Allheilmittel, nur
durch die richtige Anwendung, kann sie auch ihr angestrebtes Ziel erreichen. Wir vom
SSW sind der Meinung, dass das Finanzministerium die richtigen Weichen gestellt hat.
Unsere Aufgabe im Rahmen der parlamentarischen Beratungen ist es, zu sehen, wie
dieses Gesetz praktikabel ausgestattet werden kann und da sind wir für Vorschläge –
wie immer – offen.

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