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Rasmus Andresen zur Veröffentlichung der Bezüge der Mitglieder von Geschäftsführungsorganen und Aufsichtsgremien öffentlicher Unternehmen in Schleswig-Holstein
Presseinformation Landtagsfraktion Schleswig-Holstein Pressesprecherin Claudia Jacob Es gilt das gesprochene Wort! Landeshaus Düsternbrooker Weg 70 TOP 5 – Veröffentlichung der Bezüge der Mitglieder von 24105 Kiel Geschäftsführungsorganen und Aufsichtsgremien Telefon: 0431 / 988 - 1503 öffentlicher Unternehmen in Schleswig-Holstein Fax: 0431 / 988 - 1501 Mobil: 0172 / 541 83 53 Dazu sagt der finanzpolitische Sprecher presse@gruene.ltsh.de der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, www.sh.gruene-fraktion.deRasmus Andresen: Nr. 396.14 / 09.10.2014Der Zugang zu mehr Informationen stärkt die demokratische Teilhabe„Wie viel verdient eigentlich ein Abgeordneter?“ Dies ist eine der am meisten gestellten Fragen in Besuchergruppen. Es ist das gute Recht der Öffentlichkeit zu erfahren, wie ihre Steuergelder verwendet werden. Es ist deshalb richtig, dass die Höhe der Abge- ordnetendiät im Internet nachzulesen ist.Für uns Abgeordnete, für die MinisterInnen und für die meisten Verwaltungsangestell- ten ist es ganz selbstverständlich, dass ihre Bezüge bzw. die Vergütungsstruktur öffent- lich ist.Mit dem „Entwurf eines Gesetzes zur Veröffentlichung der Bezüge der Mitglieder von Geschäftsführungsorganen und Aufsichtsgremien öffentlicher Unternehmen im Land Schleswig-Holstein“ legt die Landesregierung jetzt einen Vorschlag vor, der die Trans- parenz weiter erhöhen wird. Es ist ein sehr guter Vorschlag und es gibt nichts, wirklich gar nichts, was gegen diesen Informationsgewinn spricht.Das Gesetz sieht vor, dass die Bezüge der Geschäftsführungen und Aufsichtsräte öf- fentlicher Unternehmen offengelegt werden. Dazu zählen Kommunalunternehmen und Sparkassen, aber beispielsweise nicht die HSH Nordbank, da sie nicht allein und nicht mehrheitlich Schleswig-Holstein gehört. Zudem werden nur Neuverträge von dem Ge- setz erfasst. Für Beteiligungen ab 25 Prozent ist eine Hinwirkungsklausel im Gesetz verankert.Wir Grüne wollen im Rahmen des rechtlich Möglichen mehr Transparenz auch bei ge- ringeren Beteiligungen erreichen. Dies gilt auch und gerade für die HSH Nordbank. Es Seite 1 von 2 wäre ein vernünftiges Signal, in Gesprächen mit Hamburg mehr Transparenz zu errei- chen.Das Gesetz ist ein großer Schritt in die richtige Richtung. Wir erhöhen die Transparenz für die BürgerInnen. Das stärkt auch das Vertrauen in die Politik. Die Menschen haben ein Recht darauf zu erfahren, wie und in welcher Höhe öffentliche Mittel eingesetzt werden und das gilt ausdrücklich auch für Gehälter. Der Zugang zu mehr Informationen stärkt die demokratische Teilhabe. Staatliches Handeln kann nur effektiv kontrolliert werden, wenn die Fakten auf dem Tisch liegen.Zudem kann das Gesetz verhindern, dass zukünftig übertrieben hohe Vergütungen be- zahlt werden. Das Gesetz wirkt als natürliches Regulativ beim Festlegen von Vor- standsbezügen.Es gibt mit Sicherheit Personen, die sich ohne Scham durch öffentlich Gelder berei- chern würden, wenn es verdeckt möglich wäre. Das neue Gesetz hat den Anspruch, keinen Raum für Nebenabsprachen und Hinterzimmerverhandlungen zu lassen.Auch für uns als politische AkteurInnen bringt das Gesetz einen Informationsgewinn und es stärkt das Kostenbewusstsein. Außerdem kann es, ganz konkret, beispielsweise mögliche Differenzen und Spielräume bei den Gehältern aufzeigen. Dabei steht es au- ßer Frage, dass für gute Leistungen auch ein guter Lohn gezahlt werden soll, doch die müssen eben auch angemessen und vermittelbar bleiben.Darüber hinaus ist das Gesetz ein gelungener erster Schritt für umfassendere Transpa- renzregelungen. Gespannt haben wir beobachtet, wie Hamburg mit seinem Transpa- renzgesetz zur gläsernen Stadt geworden ist. Darin geht es um viel mehr als nur Gehäl- ter: Verträge, Gutachten, Geodaten und Subventionen wurden veröffentlicht. Auch wir haben in unserem Koalitionsvertrag ein „Open Data Portal“ versprochen.Dieses Gesetz ist nicht da, um jemanden bloßzustellen, es ist auch kein überflüssiges Extrahäppchen an Informationen. Es erfüllt vielmehr eine Informationspflicht, die die Politik den BürgerInnen schuldig ist. Als Haushaltsgesetzgeber, gerade in einem Kon- solidierungsland, müssen wir darlegen, wie viel Geld in Form von Gehältern an öffentli- che Unternehmen fließt.Wir erhöhen die Aufrichtigkeit gegenüber den SteuerzahlerInnen und Allen, die auf Leistungen, die aus öffentlichen Geldern bezahlt werden, angewiesen sind. Wir schaf- fen mit dem Gesetz ein regulierendes Element gegen übertriebene Vorstandsgehälter. Und wir gehen einen ersten Schritt in Richtung Transparenzgesetz.Es ist ein schönes Signal, dass auch alle Oppositionsfraktionen Zustimmung signalisiert haben. Ich freue mich auf die Detailberatungen im Finanzausschuss und hoffe, dass wir das Gesetz bald verabschieden werden. *** 2