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10.09.14 , 16:46 Uhr
FDP

Christopher Vogt zu TOP 10 (Korruptionsregister): Wer die Unschuldsvermutung für sich und seine eigenen Leute zu Recht in Anspruch nimmt, muss sie auch anderen zugestehen

FDP-Landtagsfraktion Schleswig-Holstein 1



Presseinformation Es gilt das gesprochene Wort!
Sperrfrist Redebeginn Wolfgang Kubicki, MdL Vorsitzender Christopher Vogt, MdL Nr. 364 / 2014 Stellvertretender Vorsitzender Dr. Heiner Garg, MdL Parlamentarischer Geschäftsführer Kiel, Mittwoch, 10. September 2014

Wirtschaft / Korruptionsregister



www.fdp-fraktion-sh.de Christopher Vogt: Wer die Unschuldsvermutung für sich und seine eigenen Leute zu Recht in Anspruch nimmt, muss sie auch anderen zugestehen In seiner Rede zu TOP 10 (Korruptionsregister) erklärt der Stellvertre- tende Vorsitzende und wirtschaftspolitische Sprecher der FDP- Landtagsfraktion, Christopher Vogt:
„Zuletzt wurde in diesem Hohen Hause von allen Seiten mit großer Selbstverständlichkeit klargestellt, dass die Unschuldsvermutung nicht nur ein wertvolles Gut, sondern ein elementares Merkmal eines funktionierenden Rechtsstaates sei. Sie müsse demnach logischerweise auch für jeden gelten, solange keine rechtskräftigen Urteile bzw. Entscheidungen vorliegen.
Ganz besonders die Vertreter der rot-grün-blauen Koalition haben dies angemahnt, so dass Unbeteiligte den Eindruck haben mussten, als hätte man dies hier nie anders gesehen und vertreten. So ist es aber leider nicht:
Wer die Unschuldsvermutung für sich und seine eigenen Leute zu Recht in Anspruch nimmt, muss sie auch anderen zugestehen. Bei der Koalition hapert es an dieser Stelle jedoch gewaltig, wenn man sich deren Gesetzgebung anschaut. Es ist wenig überzeugend, die Unschuldsvermutung individuell bzw. tagesaktuell anzuführen und nur dann zu verteidigen, wenn man selbst betroffen ist.
Es ist noch gar nicht so lange her, da wurde mit Koalitionsmehrheit das sogenannte Korruptionsregistergesetz beschlossen und gemeinsam mit Hamburg eingerichtet. Unternehmen, denen man ein Fehlverhalten – also bestimmte Straftaten oder Ordnungswidrigkeiten – nachweisen kann, können nun mit diesem Instrument von der öffentlichen Auftragsvergabe zeitweise ausgeschlossen werden.
Dr. Klaus Weber, Pressesprecher, v.i.S.d.P., FDP-Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Landeshaus, 24171 Kiel, Postfach 7121, Telefon: 0431 / 988 1488, Telefax: 0431 / 988 1497, E-Mail: fdp-pressesprecher@fdp.ltsh.de, Internet: http://www.fdp-fraktion-sh.de 2
Das kann mitunter extrem negative Folgen für die betroffenen Unternehmen und die Jobs ihrer Angestellten haben.
Da sollte man meinen, dass man bei der Gesetzgebung sehr sensibel mit der Unschuldsvermutung umgegangen ist. Wie alle hier wissen, war dies aber leider nicht der Fall.
Die Unschuldsvermutung wird in dem Gesetz teilweise ganz bewusst ausgehebelt. In § 2 Absatz 3 ist unter den Punkten 3 und 4 davon die Rede, dass es in bestimmten Fällen für eine Eintragung in das Register ausreichen soll, dass kein vernünftiger Zweifel – was auch immer das sein soll – an einem Fehlverhalten vorliegt.
Diese Regelung ist willkürlich und Willkür passt nicht mit fairem Wettbewerb zusammen.
Die FDP-Fraktion hat mehrfach deutlich gemacht, dass wir dieses Instrument für generell für fragwürdig halten. Schon kleinere Verfehlungen einzelner Verantwortlicher können dadurch erhebliche Konsequenzen für das gesamte Unternehmen haben. Es ist zudem der fatale Eindruck entstanden, dass die Landesregierung gemeinsam mit den sie tragenden Fraktionen und Parteien unsere mittelständisch geprägte Wirtschaft unter Generalverdacht stellen will. Dies wurde von SPD, Grünen und SSW natürlich zurückgewiesen, man wolle lediglich ‚die Spreu vom Weizen’ trennen und fairen Wettbewerb gewährleisten. Wie dies unter Aushebelung der Unschuldsvermutung funktionieren soll, ist jedoch bis heute Ihr Geheimnis geblieben.
Nun soll nach dem Willen der Landesregierung dieses fragwürdige Instrument Hamburgs und Schleswig-Holsteins bundesweit eingeführt werden.
Es gibt auch schon eine entsprechende Absichtserklärung der Justizministerkonferenz. In dem Beschluss wird auch die Unschuldsvermutung thematisiert. Es gibt dazu einen Prüfauftrag: Es soll also geprüft werden, ob auch nicht rechtskräftig festgestellte Straftaten und Ordnungswidrigkeiten Berücksichtigung finden sollen. Man war sich in diesem Punkt also offenbar nicht einig, was immerhin zeigt, dass einigen Justizministern in diesem Land die Unschuldsvermutung noch etwas sagt und auch bedeutet.
Die massive Kritik der Opposition und der angehörten Verbände an der Aushebelung der Unschuldsvermutung bei der von Ihnen geschaffenen ‚Schwarzen Liste’ haben Sie, wie auch die grundsätzlichen Bedenken, ignoriert.
Sie sollten sich hier schleunigst korrigieren und sich auch auf der Bundesebene entsprechend anders verhalten.

Dr. Klaus Weber, Pressesprecher, v.i.S.d.P., FDP-Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Landeshaus, 24171 Kiel, Postfach 7121, Telefon: 0431 / 988 1488, Telefax: 0431 / 988 1497, E-Mail: fdp-pressesprecher@fdp.ltsh.de, Internet: http://www.fdp-fraktion-sh.de 3 Es kann nicht sein, dass die Landesregierung und die sie tragenden Fraktionen bei den Unternehmen in unserem Land andere, strengere Maßstäbe anlegt als bei sich selbst.
Ich freue mich auf eine konstruktive Debatte und Beratung unseres Entwurfes im Ausschuss.“



Dr. Klaus Weber, Pressesprecher, v.i.S.d.P., FDP-Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Landeshaus, 24171 Kiel, Postfach 7121, Telefon: 0431 / 988 1488, Telefax: 0431 / 988 1497, E-Mail: fdp-pressesprecher@fdp.ltsh.de, Internet: http://www.fdp-fraktion-sh.de

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