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16.07.14 , 13:14 Uhr
CDU

Daniel Günther: Grundgesetzänderung stärkt Forschung und Lehre

Hochschulpolitik
Nr. 407/14 vom 16. Juli 2014
Daniel Günther: Grundgesetzänderung stärkt Forschung und Lehre
Der hochschulpolitische Sprecher der CDU-Landtagsfraktion, Daniel Günther, hat die heutige (16. Juli 2014) Entscheidung des Bundeskabinetts begrüßt, das Grundgesetz für eine bessere Finanzierung der Hochschulen zu ändern.
„Der Wegfall des Kooperationsverbotes bei der Forschungsfinanzierung ist ein richtiger Schritt in die richtige Richtung. Damit erfüllt sich eine langjährige Forderung der schleswig-holsteinischen CDU“, so Daniel Günther.
Gerade Schleswig-Holsteins Wissenschaftslandschaft werde von der Änderung des Grundgesetzes profitieren. „Die Landesregierung hat die Hochschulen im Land in den vergangenen zwei Jahren sträflich vernachlässigt. Statt Forschung und Lehre zu stärken, haben SPD, Grüne und SSW den chronisch unterfinanzierten Hochschulen mehrfach die nötigen Mittel verweigert, wie zuletzt die freiwerdenden Bafög-Mittel. Die jetzige Entscheidung des Bundeskabinetts kommt für Schleswig-Holstein darum gerade richtig“, so der Abgeordnete. Es sei gut zu wissen, dass die Hochschulen noch auf Bundesebene eine Lobby haben, wenn sie schon innerhalb der Landesregierung und der sie tragenden Fraktionen keine haben.
Allerdings dürfe eine stärkere Beteiligung des Bundes nicht dazu führen, dass sich das Land noch weiter aus der Hochschulfinanzierung zurückzieht.


Pressesprecher Dirk Hundertmark Landeshaus, 24105 Kiel Telefon: 0431 988-1440 Telefax: 0431-988-1443 E-Mail: info@cdu.ltsh.de Internet: http://www.cdu.ltsh.de


Seite 1/2 „Eine zusätzliche Finanzierung der Hochschulen durch den Bund muss am Ende auch ihre Wirkung erzielen und die Wettbewerbsfähigkeit von Wissenschaft und Forschung stärken. Dazu muss das Geld auch bei den Hochschulen ankommen“, so Daniel Günther.



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