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20.06.14 , 13:07 Uhr
B 90/Grüne

Marret Bohn zur inklusiven Arbeitsmarktpolitik

Presseinformation

Landtagsfraktion Es gilt das gesprochene Wort! Schleswig-Holstein Pressesprecherin TOP 42 – Inklusive Arbeitsmarktpolitik in SH Claudia Jacob
Dazu sagt der sozialpolitische Sprecher der Fraktion Bünd- Landeshaus Düsternbrooker Weg 70 nis 90/Die Grünen, 24105 Kiel Marret Bohn: Telefon: 0431 / 988 - 1503 Fax: 0431 / 988 - 1501 Mobil: 0172 / 541 83 53
presse@gruene.ltsh.de www.sh.gruene-fraktion.de
Nr. 266.14 / 20.06.2014



Beim inklusiven Arbeitsmarkt an einem Strang ziehen
Zunächst möchte ich mich bei den FachsprecherInnen aller Fraktionen bedanken. Es kommt ja nicht so oft vor, dass wir alle Fraktionen unter einen Hut bekommen. Bei die- sem Antrag ist es gelungen und ich freue mich sehr darüber.
Ich denke, es ist ein gutes Signal an Menschen mit Behinderung, wenn wir beim inklu- siven Arbeitsmarkt alle an einem Strang ziehen wollen. Wir wollen den Anspruch auf Teilhabe von Menschen mit Behinderung mit Farbe füllen.
Zu echter Inklusion gehört auch die Teilhabe am Arbeitsleben. Bisher liegt die Arbeits- losenquote von Menschen mit Behinderung aber deutlich über dem Durchschnitt. Dass wollen wir ändern, liebe Kolleginnen und Kollegen!
Wir fordern daher ein Konzept für die Integration auf den ersten Arbeitsmarkt. Zum zweiten möchten wir ein Budget für Arbeit einführen.
Was ist denn eigentlich ein Budget für Arbeit? Und warum brauchen wir es?
Für Menschen mit Behinderung ist es besonders schwierig, eine sozialversicherungs- pflichtige Arbeit auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt zu finden. Viele von ihnen sind in ei- ner Werkstatt für Menschen mit Behinderung tätig.
Mit dem Budget für Arbeit erhalten sie die Chance außerhalb einer Werkstatt für Men- schen mit Behinderung den Arbeitsalltag zu erproben. Das Ziel ist: Teilhabe am Ar- beitsleben.
Teilhabe, Chancengerechtigkeit und Selbstbestimmung - darauf haben Menschen mit Seite 1 von 2 Behinderungen genauso ein Recht wie alle anderen auch, liebe Kolleginnen und Kolle- gen.
Rheinland-Pfalz, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen und Hamburg haben sich auf den Weg gemacht. Und ich freue mich, wenn wir uns in Schleswig-Holstein jetzt auch auf den Weg machen.
Und wir haben schon Verbündete. Am 7. April war ich zu Gast beim Runden Tisch zum „Budget für Arbeit“ statt. Unter Federführung des Paritätischen hat sich eine Arbeits- gruppe gegründet, die das Budget für Arbeit in Schleswig-Holstein umsetzen möchte. Da ist unser Antrag ein guter Rückenwind.
Jetzt komme ich zum dritten Teil unseres Antrages. Es gibt in Deutschland eine gesetz- liche Verpflichtung für ArbeitgeberInnen, Menschen mit Behinderung anteilig zu be- schäftigen. Diese Quote liegt bei 5 Prozent.
Ein Viertel aller Betriebe schafft die Quote nicht. Das ist keine gute Bilanz, sondern ein Armutszeugnis. Wer die Quote nicht schafft, muss die Ausgleichsabgabe zahlen. Im Sondervermögen Ausgleichsabgabe haben sich über 30 Millionen Euro angehäuft. Diese Mittel stehen auf Landesebene zur Unterstützung der Beschäftigung von Arbeit- nehmerInnen mit Behinderung zur Verfügung. Das ist sinnvoll und richtig.
Aber kommen diese Mittel auch bei den Menschen mit Behinderung an? Dass scheint nicht immer, der Fall gewesen zu sein. Darauf hat auch der Landesrechnungshof hin- gewiesen. Wir wollen, dass sich das ändert. Wir möchten, dass mehr Geld aus der Ausgleichsabgabe für Menschen mit Behinderung investiert wird.
Für den inklusiven Arbeitsmarkt, für das Budget für Arbeit und für eine intensivere Nut- zung des Sondervermögens Ausgleichsabgabe würde ich mich im Namen meiner Frak- tion sehr freuen, wenn Sie alle unserem gemeinsamen Antrag zustimmen.
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