Ines Strehlau: zum Anerkennungsgesetz
PresseinformationEs gilt das gesprochene Wort! Landtagsfraktion Schleswig-Holstein TOP 4+25 – Anerkennungsgesetz, Pressesprecherin Anerkennungsfond S-H Claudia Jacob Dazu sagt die Landtagsabgeordnete v Landeshaus Düsternbrooker Weg 70 on Bündnis 90/Die Grünen, Ines Strehlau: 24105 Kiel Telefon: 0431 / 988 - 1503 Fax: 0431 / 988 - 1501 Mobil: 0172 / 541 83 53 presse@gruene.ltsh.de www.sh.gruene-fraktion.de Nr. 170.14 / 10.04.2014Schleswig-Holstein unterstützt die Menschen im AnerkennungsverfahrenDie Sicherung der Anerkennung von im Ausland erworbenen Berufsqualifikationen ist ein wichtiger Schritt zur Integration und zur Fachkräftesicherung von MigrantInnen.Mit dem vorliegenden Gesetz wird auch Menschen aus nicht EU-Staaten der Rechtsan- spruch eröffnet, ihre im Ausland erworbenen Berufsqualifikationen in einem Anerkennungs- verfahren bewerten und dokumentieren zu lassen. Das eröffnet neue Chancen auf einen Arbeitsplatz und führt zu verbesserten Lebens- und Arbeitsbedingungen.Nachdem das Anerkennungsgesetz für die bundesrechtlich geregelten Berufe bereits in 2012 in Kraft getreten ist, liegt jetzt die im Wirtschaftsausschuss einstimmig beschlossene Fassung des schleswig-holsteinischen Anerkennungsgesetzes vor. Diese Einstimmigkeit ist ein gutes Signal für Menschen mit ausländischen Wurzeln in unserem Land.Mit diesem Gesetz schaffen wir die rechtliche Grundlage für die Anerkennung der landes- rechtlich geregelten Berufe. Das Gesetz basiert auf den vom Bund vorgelegten Musterge- setz. Das ist gut so. Denn wir wollen, dass es bundesweit gleiche Anerkennungskriterien gibt. Kein Durcheinander wie beim Bildungsföderalismus.Das schleswig-holsteinische Gesetz setzt aber eigene Akzente. So gilt es auch für Men- schen aus Staaten, die unsere deutschen Abschlüsse nicht anerkennen. Wir haben den Gegenseitigkeitsvorbehalt gestrichen, weil wir die BürgerInnen eines Staates nicht für die Entscheidungen ihrer Regierungen in Haftung nehmen wollen. Bei uns haben alle eine Chance auf Anerkennung ihrer Berufsqualifikationen. Seite 1 von 2 Das Architekten- und Ingenieurkammergesetz befindet sich gerade in der Überarbeitung. Der Gegenseitigkeitsvorbehalt wird, so die Zusage des Wirtschaftsministeriums gestern im Ausschuss, zukünftig auch hier gestrichen werden.Mit diesem Gesetz werden die formalen Hürden für die Anerkennung deutlich gesenkt. Auch den Anspruch auf Beratung haben wir jetzt im Gesetz verankert. Schleswig- Holstein unterstützt die Menschen im Anerkennungsverfahren.Eine Begrenzung der Kosten des Anerkennungsverfahrens und die finanzielle Unterstüt- zung der zum Teil notwendigen Nachqualifizierungen sind für uns weitere zentrale Anlie- gen. Diese Unterstützung gibt es aus unterschiedlichen Quellen schon jetzt. Bereits in Unternehmen können Beschäftigte den Weiterbildungsbonus in Anspruch nehmen. Au- ßerdem stellt die Agentur für Arbeit Mittel bereit.Es fehlt aber die Unterstützung bei den Kosten des Anerkennungsverfahrens, zum Bei- spiel bei Gebühren oder Übersetzungskosten. Deshalb bitten wir die Landesregierung in unserem Begleitantrag einen Anerkennungsfonds einzurichten. Wir können uns vorstel- len, dass dazu EU-Mittel aus dem Schwerpunkt Fachkräftegewinnung genutzt werden. Eine Anerkennung darf nicht an den Kosten scheitern. Über die konkrete Umsetzung sollten wir im Ausschuss weiter beraten.Im Anerkennungsgesetz werden in den unterschiedlichen Artikeln noch weitere Gesetze oder Verordnungen geändert. Darüber hinaus haben die zuständigen Ministerien in der Zwischenzeit auch ihre Gesetze im Sinne des Anerkennungsgesetzes weiterentwickelt. So wurde das Heilberufekammergesetz vor kurzem im Landtag beschlossen.In zwei Jahren, nicht wie ursprünglich vorgesehen in vier, wird bereits die erste Evaluati- on durchgeführt, um die Wirksamkeit des Gesetzes und eventuellen Nachbesserungs- bedarf zu überprüfen.Wir bringen heute ein gutes Gesetz auf den Weg, das deutlich mehr Menschen eine Tä- tigkeit ermöglicht, die ihren Berufsqualifikationen und ihrer Berufserfahrung entspricht. Durch die Anerkennung ihrer Qualifizierung unterstützen wir die Fachkräftesicherung, bringen den Menschen mit Zuwanderungsgeschichte Wertschätzung entgegen und ver- einfachen die soziale Integration. *** 2