Diese Webseite verwendet ausschließlich für die Funktionen der Website zwingend erforderliche Cookies.

Datenschutzerklärung

09.04.14 , 16:07 Uhr
B 90/Grüne

Rasmus Andresen zum Gesetzentwurf über die Stiftungsuniversität Lübeck

Presseinformation

Landtagsfraktion Schleswig-Holstein Pressesprecherin Es gilt das gesprochene Wort! Claudia Jacob Landeshaus TOP 5 – Gesetzentwurf über die Stiftungsuniversität Lübeck Düsternbrooker Weg 70 24105 Kiel Dazu sagt der hochschulpolitische Sprecher Telefon: 0431 / 988 - 1503 der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, Fax: 0431 / 988 - 1501 Mobil: 0172 / 541 83 53 Rasmus Andresen: presse@gruene.ltsh.de www.sh.gruene-fraktion.de
Nr. 164.14 / 09.04.2014

Erfolgsgeschichte mit noch offenen Fragen
Als am 25. Mai 2010 der Lübecker Unipräsident Prof. Peter Dominiak durch eine NDR- Journalistin telefonisch von den Plänen der schwarz-gelben Koalition erfuhr, die Medi- zinstudiengänge an der Universität zu Lübeck zu streichen, war noch keinem klar, wel- che erheblichen Konsequenzen dies für alle beteiligten AkteurInnen haben sollte.
Es folgten die größten Proteste in der Geschichte des Landes: 130.000 Unterschriften, über 15.000 TeilnehmerInnen bei der zentralen Demonstration vor dem Landtag am 15. Juni 2010 und viele kreative Aktionen wie ein Sitzstreik vor der Landesvertretung in Berlin.
Aus diesem Protest ist der verständliche Wunsch einer gesamten Region gewachsen, mehr Unabhängigkeit vom Land zu erhalten. Die Idee zur Stiftungsuni wurde konkret. Der vorliegende Gesetzentwurf ist ein Kind der „Lübeck kämpft“ Bewegung. Mit der Küstenkoalition wird der lange Kampf zum erfolgreichen Abschluss geführt.
Wir Grüne standen während den Protesten uneingeschränkt an der Seite der Lübecker Universität und haben uns stets als deren parlamentarischer Arm verstanden. Wir ha- ben aus der Opposition heraus folgende vier Eckpunkte für die Stiftungsuniversität im April 2012 im Landtag durchgesetzt:
1. es darf keine Studiengebühren geben, 2. die Zustimmung aller Statusgruppen muss gegeben sein, 3. keine Einschränkung der Mitbestimmung, 4. die Freiheit von Forschung und Lehre muss gesichert sein.


Seite 1 von 2 Diese vier Kriterien wurden auf Grünen Antrag beschlossen. Sie sind immer noch unser Maßstab. Was ist also daraus geworden? Im Dialog mit der Universität Lübeck ist es Ministerin Wende und Staatssekretär Fischer gelungen, ein neues Modell für die Stif- tungsuni zu entwerfen.
Für uns war klar, Studiengebühren darf es auch durch die Hintertür einer Stiftungsuni auf keinen Fall geben. Es ist deshalb für uns sehr wichtig, dass durch den Gesetzent- wurf Studiengebühren auch für die Stiftungsuni ausgeschlossen werden.
Für uns Grüne muss die Universität Lübeck ihren öffentlichen Charakter behalten, auch wenn sich die Rechtsform ändert. Anders als noch von Schwarz Gelb beabsichtigt, ist unser Stiftungsunimodell kein Ausstieg des Landes weder aus der Finanzierung der Uni noch aus der Verantwortung ihr gegenüber. Der Zuschuss des Landes für die Universi- tät Lübeck wird deshalb nicht gekürzt, sondern bleibt mit leichten Tarifsteigerungen er- halten.
Es geht in dem Gesetzentwurf nicht um einen Ausstieg des Landes, sondern um mehr Freiheiten bei der Gewinnung von zusätzlichen Finanziers, beim Bau und auch bei der Personalplanung.
Der einstimmige Senatsbeschluss der Universität untermauert, bei allen noch zu klä- renden Fragen, dass alle Statusgruppen grundsätzlich die Stiftungsuniversität wollen.
Zu den für uns zu klärenden Fragen gehören auch Finanzierungsfragen. Das Umfeld ist aufgrund der niedrigen Zinslage für die Neugründungen von Stiftungseinrichtungen nicht besonders gut. In der parlamentarischen Beratung werden wir nachfragen, wie die Universität mit der unklaren Höhe von Stiftungskapital in der Finanzplanung umgeht.
Wir Grüne werden zum Schwerpunkt der parlamentarischen Anhörung die Frage der Mitbestimmung machen. Die Erfahrungen aus anderen Stiftungsuniversitäten zeigen, dass man bei der Gremienstruktur viel falsch machen und sehr viele Menschen auf dem Weg verlieren kann.
Die Abgrenzungen zwischen Stiftungsrat, Kuratorium und Senat sind uns nicht scharf genug. Die große Anzahl an externen Mitgliedern, so wie sie im Gesetzentwurf vorge- sehen ist und wie sie zum Teil in anderen Hochschulgremien in den letzten Jahren ab- geschafft wurde, sollte nochmal genauer diskutiert werden.
Der Senat wird durch den aktuellen Entwurf entmachtet und soll vor allem durch Stel- lungnahmen die Arbeit der Universität begleiten. Das ist uns zu wenig. Wir Grüne wol- len allen Statusgruppen an den Hochschulen mehr Mitbestimmungsmöglichkeiten ge- ben, auch in der Stiftungsuniversität. In diesem Punkt müssen wir den Gesetzentwurf nachbessern.
Wir Grüne freuen uns darauf, die Diskussion über diese Erfolgsgeschichte im Aus- schuss fortzusetzen. Der Gesetzentwurf der Landesregierung ist dafür mehr als nur ei- ne gute Grundlage.
***



2

Download PDF

Pressefilter

Zurücksetzen