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Lars Harms: Der Finanzausgleich beruht endlich auf transparenten und nachvollziehbaren Grundlagen
Presseinformation Kiel, den 21. März 2014Es gilt das gesprochene WortLars HarmsTOP 6 Gesetzentwurf zur Neuordnung des kommunalen Finanzausgleichs Drs. 18/1659 „ Der Finanzausgleich beruht endlich auf transparenten und nachvollziehbaren Grundlagen“Der kommunale Finanzausgleich ist uralt und darin liegt auch das größte Problem. Erist, betrachtet man den derzeitigen Stand, ein in sich überholtes Instrument, das denheutigen Ansprüchen nicht mehr genügt. Er ist 60 Jahre alt und wurde das letzte Malvor über 40 Jahren überarbeitet. Seit über vierzig Jahren hat sich keine Koalition, gleichwelcher Couleur, mehr an dieses Instrument heran gewagt, um es zu reformieren.Jeder hatte Angst, dass die Diskussion über Gewinner und Verlierer einer möglichenReform die jeweilige Regierung ins Unglück stürzen würde. Deshalb ließ man lieberalles beim Alten, wenn es auch nicht mehr sachgerecht war. Das allerdings wardefinitiv nicht im Sinne der Bürgerinnen und Bürger. Sie haben das Anrecht darauf, 2dass die Leistungen, die durch die kommunale Ebene für sie erbracht werden, auchtransparent finanziert werden. Das ist in der Vergangenheit nicht geschehen. Unddeshalb gilt mein ausdrückliches Lob dem Innenminister, weil er diesen kommunalenFinanzausgleich aufgegriffen hat und endlich den Mut beweist, den andere in derVergangenheit nicht hatten.Natürlich ist es so, dass immer noch Dinge über Vorwegabzüge finanziert werdenmüssen, die sich nicht trennscharf auf die einzelnen Kommunen umrechnen lassen.Hier bleibt es sozusagen beim Alten. Allerdings werden wir hier Zuschüsse wiederdynamisieren. Darüber hinaus müssen dann Kriterien festgelegt werden, nach denendie Aufgaben der Kommunen finanziert werden müssen. Genau das hat dieLandesregierung jetzt zum ersten Mal seit 43 Jahren getan.Zuerst einmal muss man sich um die Dinge kümmern, die vorab von allen Kommunengemeinsam getragen werden müssen. Und da ist natürlich zuallererst aus unsererSicht die Kultur zu nennen.Der neue kommunale Finanzausgleich, den wir umsetzen wollen, soll insbesondere dieTheater im Land und das Büchereiwesen stärken. Beide Bereiche kommen nicht ohneeine solide Grundfinanzierung aus. Und beide Bereiche sind durchaus personal-intensiv. Deshalb ist das Einfrieren von Zuschüssen im Prinzip ein Tod auf Raten. Werdieses zulässt, nimmt billigend in Kauf, dass insbesondere die Kultur nicht mehrfinanzierbar ist. Dass diejenigen, die ohnehin aus polit-taktischen Gründen in Kaufnehmen, das ganze Landestheater zu zerstören, hier kein Herzblut haben, ist klar. Inder Vergangenheit hat man sowohl bei den Theatern als auch im Büchereiwesen 3erhebliche Einschnitte hinnehmen müssen. Jetzt steht man allerdings vor erheblichenHerausforderungen: Die Theater müssen insbesondere Personalkostensteigerungenauffangen können und die Büchereien haben zusätzlich damit zu kämpfen, dass siesich auf die neuen Medien einstellen und ihre Angebote entsprechend anpassenmüssen. Deshalb setzen wir hier Herzblut ein und dynamisieren die Zuschüsse für dieseBereiche wieder. Damit wird ein ganz klares Zeichen gesetzt – für Kultur in Schleswig-Holstein und für Kultur im ländlichen Raum.Für uns als SSW, mit unserer skandinavischen Sichtweise, sind Theater unverzichtbarund die Angebote der Büchereien sind quasi eine Grundlage dafür, dass man dasMenschenrecht auf ungehinderten Zugang zu Bildung auch erfüllen kann. Deshalbwird stetig mehr Geld in diese Bereiche fließen. Hier sind wir uns mit den kommunalenSpitzenverbänden einig und daher muss man ganz deutlich sagen, dass hier in einemfür uns alle wichtigen Bereich endlich Sicherheit einkehrt und die Förderungbedarfsgerecht verstetigt wird.Betrachtet man nun die Verteilung der Gelder, die direkt an die Kommunen gehen, sogilt gerade dort, dass die Gelder den Aufgaben und Ausgaben folgen sollen. Eigentlichist das eine Selbstverständlichkeit, aber trotzdem muss man dies anscheinend immerwieder betonen. Deshalb hat man das „Niedersächsische Institut fürWirtschaftsforschung“ im Einvernehmen mit den kommunalen Spitzenverbändenbeauftragt, die Verteilung der Gelder innerhalb der kommunalen Familie zudurchleuchten. Die Art und die Inhalte der Untersuchung ist mit den kommunalenSpitzenverbänden abgestimmt worden und deshalb ist es verwunderlich, dass dannspäter diese Grundlagen durch Teile der kommunalen Familie in Frage gestellt wurden. 4Diese Kritik können wir nicht teilen, denn sie geht völlig an den Ergebnissen dergemeinsam beschlossenen Untersuchung vorbei. Wenn klargestellt wird, dass diekreisfreien Städte und die größeren zentralen Orte für die Vielfalt ihrer Aufgaben, diesie auch gerade für ihren Umlandbereich leisten, bisher zu wenig Geld bekommenhatten, ist das keine Überraschung. Manches andere mag überraschend gewesen sein,allerdings spricht das nicht unbedingt gegen die Untersuchung, sondern eher dafür,dass man wirklich vorurteilsfrei und wertfrei an die Untersuchung gegangen ist. Dieseim Ergebnis offene Untersuchung ist somit zurecht Grundlage für den heutigenGesetzentwurf geworden.Und trotzdem sind die Resultate der Untersuchung ständig überprüft und dieseErgebnisse dann in den Gesetzentwurf eingearbeitet worden. Allerdings kam bei derPrüfung auch heraus, dass der grundsätzliche Änderungsbedarf eher gering war unddas Gutachten eben nicht daneben lag, sondern die Wirklichkeit recht gut abgebildethatte. Natürlich wurde etwas korrigiert, aber am Grundtenor der Aussagen desGutachtens konnte eben nicht gerüttelt werden. Dass also eine Verschiebung zwischenden einzelnen kommunalen Ebenen stattfinden musste, war klar und nachvollziehbar.Und ich möchte hierbei noch einmal daran erinnern, dass sich das Gutachten anFragestellungen orientierte, die mit den kommunalen Spitzenverbänden abgestimmtwaren.Wenn man nun weiß, dass die Mittel zwischen Gemeinden, Kreisen und Städten neuverteilt werden müssen, dann kommt natürlich darauf an, ein geeignetes Kriterium zufinden. Wir meinen, dass die Berücksichtigung von Soziallasten genau ein solchesKriterium ist und dieses Kriterium auch die finanzielle Hauptbelastung unserer 5Kommunen abbildet. Wir haben uns dabei die Belastungen aus der Sozialhilfe, derEingliederungshilfe und vieler anderer sozialer Aufwendungen angesehen und danngeguckt, welcher Parameter die gesamte Belastungsverteilung am bestenwiedergeben kann. Der genaueste Parameter ist dabei der Parameter der Personen inBedarfsgemeinschaften. Dieser Parameter gibt die tatsächlichen Belastungen amgenauesten wieder. Natürlich müssen dann auch die Einnahmemöglichkeiten derKommunen gegen gerechnet werden. Das Grundsystem des neuen Finanzausgleichsist also richtig.Trotzdem haben wir aber den von uns eingeleiteten Dialog natürlich ernst genommenund dieser Dialog ist ja auch jetzt nicht abgeschlossen. Es sind in den letzten Monateneine Vielzahl von Vorschlägen eingegangen, wie der KFA noch besser gestaltet werdenkönnte. Da ist von einem Flächenansatz gesprochen worden oder auch Sonderfälle wieInseln und Halligen sind genannt worden. Aber auch die Schulsozialarbeit, diesteigenden Jugendhilfekosten, die steigenden Kosten für die Eingliederungshilfe oderauch der ÖPNV und die Schülerbeförderungskosten sollten nach der Meinung derAngehörten stärker berücksichtigt werden. Wir haben dies alles beraten und habendiese Vorschläge teilweise aufgegriffen. Das alleine ist schon bemerkenswert undpositiv an sich. Und im Übrigen haben wir auch in den Gesetzentwurf geschrieben,dass die gesamte Finanzierung nach einem Jahr und dann wieder alle fünf Jahreevaluiert wird. Mehr Dialog geht nicht.Und eines ist mir dann auch noch wichtig, weil wir das immer wieder hören. Die Kreisebehaupten, dass sie ihre Leistungen nicht mehr finanzieren können. Betrachtet mandie realen Finanzen, dann verlieren sie in der Tat etwas mehr als 50 Millionen Euro im 6Finanzausgleich, weil sie vergleichsweise geringere Aufwendungen als anderekommunale Ebenen haben. Sie bekommen allerdings auch mehr Geld vom Bund. Imvergangenen Jahr waren das rund 70 Millionen Euro und in diesem Jahr steigen dieseMittel auf gut 100 Millionen Euro. Damit werden auch die Kreise mehr Geld in derKasse haben als früher. Somit sind die angeblichen Finanznöte weder ein Grund zumKlagen, noch eine Begründung für eine Erhöhung der Kreisumlage.Nach Ende der Anhörungen durch das Ministerium ist der Vorschlag für einen neuenkommunalen Finanzausgleich um mehrere Komponenten erweitert worden. Zusätzlichsollen nun auch Anteile aus der erhöhten Grunderwerbsteuer an die Kommunenweitergeleitet werden. Weiter soll das Geld, das wir für dieses Jahr einmalig für dieSchulsozialarbeit in den Haushalt eingestellt haben, auch in Zukunft in dieser Höhe andie Kommunen fließen. Und darüber hinaus kann auch eine Infrastrukturkomponenteberücksichtigt werden, wenn die Steuerschätzung im Mai dies ermöglicht – dies istdem SSW besonders wichtig. Wer sich die Summen ansieht, 15 Millionen Euro extra ausder Grunderwerbsteuer, 13 Millionen Euro extra für die Schulsozialarbeit undmöglicherweise noch einmal 12 Millionen Euro für die Infrastruktur, der kann nichternsthaft meinen, wir täten nichts für die kommunale Ebene – im Gegenteil: ImBewusstsein des knappen Haushaltes machen wir das Maximale möglich und stellenbis zu 40 Millionen Euro mehr zur Verfügung und das unterscheidet uns sehr vonunseren Vorgängern.Betrachtet man das Ganze abschließend, so kann man sagen, dass dadurch, dass wirbis zu 40 Millionen Euro mehr in den Finanzausgleich geben und insgesamt 80Millionen Euro zusätzlich in 2017 für Kindertagesstätten bereit gestellt werden, der 7bisherige Eingriff in den KFA in Höhe von 120 Millionen Euro ausgeglichen wird.Gleichzeitig orientiert sich die Finanzierung der Kommunen an nachvollziehbaren undaufgabenbezogenen Kriterien.Am Ende steht: Die Kreise haben aufgrund von Zuwendungen durch den Bund keinenGrund zum klagen. Die kreisfreien Städte und die zentralen Orte stehen besser da alszuvor, weil sie endlich mehr für die Aufgaben erhalten, die sie für andere erbringen.Und schlussendlich wird die kommunale Ebene gestärkt, weil der Finanzausgleichendlich auf transparenten und nachvollziehbaren Grundlagen beruhen wird.