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21.03.14 , 11:28 Uhr
SSW

Lars Harms: Der Finanzausgleich beruht endlich auf transparenten und nachvollziehbaren Grundlagen

Presseinformation Kiel, den 21. März 2014

Es gilt das gesprochene Wort



Lars Harms
TOP 6 Gesetzentwurf zur Neuordnung des kommunalen Finanzausgleichs Drs. 18/1659

„ Der Finanzausgleich beruht endlich auf transparenten und
nachvollziehbaren Grundlagen“


Der kommunale Finanzausgleich ist uralt und darin liegt auch das größte Problem. Er
ist, betrachtet man den derzeitigen Stand, ein in sich überholtes Instrument, das den
heutigen Ansprüchen nicht mehr genügt. Er ist 60 Jahre alt und wurde das letzte Mal
vor über 40 Jahren überarbeitet. Seit über vierzig Jahren hat sich keine Koalition, gleich
welcher Couleur, mehr an dieses Instrument heran gewagt, um es zu reformieren.
Jeder hatte Angst, dass die Diskussion über Gewinner und Verlierer einer möglichen
Reform die jeweilige Regierung ins Unglück stürzen würde. Deshalb ließ man lieber
alles beim Alten, wenn es auch nicht mehr sachgerecht war. Das allerdings war
definitiv nicht im Sinne der Bürgerinnen und Bürger. Sie haben das Anrecht darauf, 2
dass die Leistungen, die durch die kommunale Ebene für sie erbracht werden, auch
transparent finanziert werden. Das ist in der Vergangenheit nicht geschehen. Und
deshalb gilt mein ausdrückliches Lob dem Innenminister, weil er diesen kommunalen
Finanzausgleich aufgegriffen hat und endlich den Mut beweist, den andere in der
Vergangenheit nicht hatten.



Natürlich ist es so, dass immer noch Dinge über Vorwegabzüge finanziert werden
müssen, die sich nicht trennscharf auf die einzelnen Kommunen umrechnen lassen.
Hier bleibt es sozusagen beim Alten. Allerdings werden wir hier Zuschüsse wieder
dynamisieren. Darüber hinaus müssen dann Kriterien festgelegt werden, nach denen
die Aufgaben der Kommunen finanziert werden müssen. Genau das hat die
Landesregierung jetzt zum ersten Mal seit 43 Jahren getan.
Zuerst einmal muss man sich um die Dinge kümmern, die vorab von allen Kommunen
gemeinsam getragen werden müssen. Und da ist natürlich zuallererst aus unserer
Sicht die Kultur zu nennen.


Der neue kommunale Finanzausgleich, den wir umsetzen wollen, soll insbesondere die
Theater im Land und das Büchereiwesen stärken. Beide Bereiche kommen nicht ohne
eine solide Grundfinanzierung aus. Und beide Bereiche sind durchaus personal-
intensiv. Deshalb ist das Einfrieren von Zuschüssen im Prinzip ein Tod auf Raten. Wer
dieses zulässt, nimmt billigend in Kauf, dass insbesondere die Kultur nicht mehr
finanzierbar ist. Dass diejenigen, die ohnehin aus polit-taktischen Gründen in Kauf
nehmen, das ganze Landestheater zu zerstören, hier kein Herzblut haben, ist klar. In
der Vergangenheit hat man sowohl bei den Theatern als auch im Büchereiwesen 3
erhebliche Einschnitte hinnehmen müssen. Jetzt steht man allerdings vor erheblichen
Herausforderungen: Die Theater müssen insbesondere Personalkostensteigerungen
auffangen können und die Büchereien haben zusätzlich damit zu kämpfen, dass sie
sich auf die neuen Medien einstellen und ihre Angebote entsprechend anpassen
müssen. Deshalb setzen wir hier Herzblut ein und dynamisieren die Zuschüsse für diese
Bereiche wieder. Damit wird ein ganz klares Zeichen gesetzt – für Kultur in Schleswig-
Holstein und für Kultur im ländlichen Raum.


Für uns als SSW, mit unserer skandinavischen Sichtweise, sind Theater unverzichtbar
und die Angebote der Büchereien sind quasi eine Grundlage dafür, dass man das
Menschenrecht auf ungehinderten Zugang zu Bildung auch erfüllen kann. Deshalb
wird stetig mehr Geld in diese Bereiche fließen. Hier sind wir uns mit den kommunalen
Spitzenverbänden einig und daher muss man ganz deutlich sagen, dass hier in einem
für uns alle wichtigen Bereich endlich Sicherheit einkehrt und die Förderung
bedarfsgerecht verstetigt wird.


Betrachtet man nun die Verteilung der Gelder, die direkt an die Kommunen gehen, so
gilt gerade dort, dass die Gelder den Aufgaben und Ausgaben folgen sollen. Eigentlich
ist das eine Selbstverständlichkeit, aber trotzdem muss man dies anscheinend immer
wieder betonen. Deshalb hat man das „Niedersächsische Institut für
Wirtschaftsforschung“ im Einvernehmen mit den kommunalen Spitzenverbänden
beauftragt, die Verteilung der Gelder innerhalb der kommunalen Familie zu
durchleuchten. Die Art und die Inhalte der Untersuchung ist mit den kommunalen
Spitzenverbänden abgestimmt worden und deshalb ist es verwunderlich, dass dann
später diese Grundlagen durch Teile der kommunalen Familie in Frage gestellt wurden. 4
Diese Kritik können wir nicht teilen, denn sie geht völlig an den Ergebnissen der
gemeinsam beschlossenen Untersuchung vorbei. Wenn klargestellt wird, dass die
kreisfreien Städte und die größeren zentralen Orte für die Vielfalt ihrer Aufgaben, die
sie auch gerade für ihren Umlandbereich leisten, bisher zu wenig Geld bekommen
hatten, ist das keine Überraschung. Manches andere mag überraschend gewesen sein,
allerdings spricht das nicht unbedingt gegen die Untersuchung, sondern eher dafür,
dass man wirklich vorurteilsfrei und wertfrei an die Untersuchung gegangen ist. Diese
im Ergebnis offene Untersuchung ist somit zurecht Grundlage für den heutigen
Gesetzentwurf geworden.


Und trotzdem sind die Resultate der Untersuchung ständig überprüft und diese
Ergebnisse dann in den Gesetzentwurf eingearbeitet worden. Allerdings kam bei der
Prüfung auch heraus, dass der grundsätzliche Änderungsbedarf eher gering war und
das Gutachten eben nicht daneben lag, sondern die Wirklichkeit recht gut abgebildet
hatte. Natürlich wurde etwas korrigiert, aber am Grundtenor der Aussagen des
Gutachtens konnte eben nicht gerüttelt werden. Dass also eine Verschiebung zwischen
den einzelnen kommunalen Ebenen stattfinden musste, war klar und nachvollziehbar.
Und ich möchte hierbei noch einmal daran erinnern, dass sich das Gutachten an
Fragestellungen orientierte, die mit den kommunalen Spitzenverbänden abgestimmt
waren.


Wenn man nun weiß, dass die Mittel zwischen Gemeinden, Kreisen und Städten neu
verteilt werden müssen, dann kommt natürlich darauf an, ein geeignetes Kriterium zu
finden. Wir meinen, dass die Berücksichtigung von Soziallasten genau ein solches
Kriterium ist und dieses Kriterium auch die finanzielle Hauptbelastung unserer 5
Kommunen abbildet. Wir haben uns dabei die Belastungen aus der Sozialhilfe, der
Eingliederungshilfe und vieler anderer sozialer Aufwendungen angesehen und dann
geguckt, welcher Parameter die gesamte Belastungsverteilung am besten
wiedergeben kann. Der genaueste Parameter ist dabei der Parameter der Personen in
Bedarfsgemeinschaften. Dieser Parameter gibt die tatsächlichen Belastungen am
genauesten wieder. Natürlich müssen dann auch die Einnahmemöglichkeiten der
Kommunen gegen gerechnet werden. Das Grundsystem des neuen Finanzausgleichs
ist also richtig.


Trotzdem haben wir aber den von uns eingeleiteten Dialog natürlich ernst genommen
und dieser Dialog ist ja auch jetzt nicht abgeschlossen. Es sind in den letzten Monaten
eine Vielzahl von Vorschlägen eingegangen, wie der KFA noch besser gestaltet werden
könnte. Da ist von einem Flächenansatz gesprochen worden oder auch Sonderfälle wie
Inseln und Halligen sind genannt worden. Aber auch die Schulsozialarbeit, die
steigenden Jugendhilfekosten, die steigenden Kosten für die Eingliederungshilfe oder
auch der ÖPNV und die Schülerbeförderungskosten sollten nach der Meinung der
Angehörten stärker berücksichtigt werden. Wir haben dies alles beraten und haben
diese Vorschläge teilweise aufgegriffen. Das alleine ist schon bemerkenswert und
positiv an sich. Und im Übrigen haben wir auch in den Gesetzentwurf geschrieben,
dass die gesamte Finanzierung nach einem Jahr und dann wieder alle fünf Jahre
evaluiert wird. Mehr Dialog geht nicht.


Und eines ist mir dann auch noch wichtig, weil wir das immer wieder hören. Die Kreise
behaupten, dass sie ihre Leistungen nicht mehr finanzieren können. Betrachtet man
die realen Finanzen, dann verlieren sie in der Tat etwas mehr als 50 Millionen Euro im 6
Finanzausgleich, weil sie vergleichsweise geringere Aufwendungen als andere
kommunale Ebenen haben. Sie bekommen allerdings auch mehr Geld vom Bund. Im
vergangenen Jahr waren das rund 70 Millionen Euro und in diesem Jahr steigen diese
Mittel auf gut 100 Millionen Euro. Damit werden auch die Kreise mehr Geld in der
Kasse haben als früher. Somit sind die angeblichen Finanznöte weder ein Grund zum
Klagen, noch eine Begründung für eine Erhöhung der Kreisumlage.


Nach Ende der Anhörungen durch das Ministerium ist der Vorschlag für einen neuen
kommunalen Finanzausgleich um mehrere Komponenten erweitert worden. Zusätzlich
sollen nun auch Anteile aus der erhöhten Grunderwerbsteuer an die Kommunen
weitergeleitet werden. Weiter soll das Geld, das wir für dieses Jahr einmalig für die
Schulsozialarbeit in den Haushalt eingestellt haben, auch in Zukunft in dieser Höhe an
die Kommunen fließen. Und darüber hinaus kann auch eine Infrastrukturkomponente
berücksichtigt werden, wenn die Steuerschätzung im Mai dies ermöglicht – dies ist
dem SSW besonders wichtig. Wer sich die Summen ansieht, 15 Millionen Euro extra aus
der Grunderwerbsteuer, 13 Millionen Euro extra für die Schulsozialarbeit und
möglicherweise noch einmal 12 Millionen Euro für die Infrastruktur, der kann nicht
ernsthaft meinen, wir täten nichts für die kommunale Ebene – im Gegenteil: Im
Bewusstsein des knappen Haushaltes machen wir das Maximale möglich und stellen
bis zu 40 Millionen Euro mehr zur Verfügung und das unterscheidet uns sehr von
unseren Vorgängern.


Betrachtet man das Ganze abschließend, so kann man sagen, dass dadurch, dass wir
bis zu 40 Millionen Euro mehr in den Finanzausgleich geben und insgesamt 80
Millionen Euro zusätzlich in 2017 für Kindertagesstätten bereit gestellt werden, der 7
bisherige Eingriff in den KFA in Höhe von 120 Millionen Euro ausgeglichen wird.
Gleichzeitig orientiert sich die Finanzierung der Kommunen an nachvollziehbaren und
aufgabenbezogenen Kriterien.
Am Ende steht: Die Kreise haben aufgrund von Zuwendungen durch den Bund keinen
Grund zum klagen. Die kreisfreien Städte und die zentralen Orte stehen besser da als
zuvor, weil sie endlich mehr für die Aufgaben erhalten, die sie für andere erbringen.
Und schlussendlich wird die kommunale Ebene gestärkt, weil der Finanzausgleich
endlich auf transparenten und nachvollziehbaren Grundlagen beruhen wird.

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