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20.03.14 , 16:27 Uhr
B 90/Grüne

Ines Strehlau zu Inklusion in Schulen

Presseinformation

Landtagsfraktion Schleswig-Holstein Pressesprecherin Claudia Jacob Landeshaus Düsternbrooker Weg 70 24105 Kiel Es gilt das gesprochene Wort! Telefon: 0431 / 988 - 1503 TOP 28 – Inklusion in den Schulen entschleunigen Fax: 0431 / 988 - 1501 Mobil: 0172 / 541 83 53
Dazu sagt die berufliche bildungspolitische Sprecherin presse@gruene.ltsh.de der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, www.sh.gruene-fraktion.de
Nr. 123 / 20.03.2014 Ines Strehlau:
Gut gemeint, aber doppelt gemoppelt! Ich halte die Rede in Vertretung für meine im Moment leider nicht sprechfähige Kollegin Anke Erdmann.
Schleswig-Holstein hat eine lange Tradition in Sachen inklusiver Schule. Bei uns wer- den etwa 60 Prozent aller SchülerInnen mit sonderpädagogischem Förderbedarf inklu- siv beschult. Das ist auf der einen Seite eine sehr gute Ausgangssituation. Auf der an- deren Seite stellt es alle Beteiligten aber vor große Herausforderungen.
Inklusion kann nur gelingen, wenn sie gut gemacht ist und dazu braucht es gute Kon- zepte und gut ausgebildetes und ausreichendes Personal. Die Schulen wollen, dass In- klusion klappt. Aber sie merken vielfach, dass sie an ihre Grenzen stoßen und sie ihren SchülerInnnen nicht gerecht werden können. Insofern ist das Anliegen der CDU, den Prozess zu entschleunigen nachvollziehbar. Der Antrag greift auf, was in den Schulen spür- und greifbar ist.
Der Antrag ist aber dennoch verwunderlich – zum ersten der Zeitpunkt:
Die Regierungskoalition hat diese Landesregierung bereits im Oktober 2013 beauftragt, ein Konzept zum Thema Inklusion in der ersten Jahreshälfte 2014 vorzulegen. Das Mi- nisterium hat gerade vier Regionalkonferenzen durchgeführt. In der kommenden Wo- che findet – endlich – der Runde Tisch Inklusion wieder statt. Landesregierung und kommunale Spitzenverbände sind dabei gemeinsame Ansätze zu finden, um die Inklu- sion auf solide Füße zu stellen.
Es wird allerhöchste Eisenbahn, dass wir ein Konzept bekommen. Aber es ist auf dem Weg.
Das Ministerium ist dabei ein Konzept zu erarbeiten. Da ist es jetzt doppelt gemoppelt, wenn die CDU ein paar Monate nach dem Ursprungsantrag und ein paar Monate vor Seite 1 von 2 dem Konzept, Leitplanken setzen will.
Aber immerhin sehen Sie offenbar auch, dass die Ansage der Carstensen-Regierung, man habe ein Inklusionskonzept und alles gehe kostenneutral, doch so nicht stimmt. Schön, dass wir da beieinander sind.
Nun inhaltlich zu Ihren einzelnen Forderungen: Forderung 1 – Förderzentren als „Schulen mit Schülern“ zu erhalten.
Förderzentren bleiben als Schulform erhalten. Das steht im Koalitionsvertrag, das steht so im Schulgesetz. Was aber meine Sie konkret? Wir haben eine ganze Bandbreite: von Förderzentren, in denen SchülerInnen Tag für Tag gehen, z.B. viele Förderzentren Geistige Entwicklung und das Landesförderzentrum Hören. Bis zu Schulen ohne Schü- ler – das heißt, dass die Lehrkräfte des Kollegiums ausschließlich in andere Schulen zu ihren Jungen und Mädchen fahren: Das Landesförderzentrum Sehen ist zum Beispiel von Anfang an so konzipiert worden, das Förderzentrum Schleswig-Kropp hat gerade im Januar den Jakob Muth-Preis für ein solches Konzept erhalten.
Was soll also die Forderung? Sollen alle Förderzentren künftig Schule mit SchülerInnen sein – oder reicht es Ihnen, wenn einige Förderzentren noch eigene Schülerinnen hät- ten. Entweder ist die Forderung nicht umsetzbar oder eine Nullaussage.
Was vielleicht sinnvoll wäre: Keine weiteren Förderzentren zusammenzulegen, bis das Konzept vorliegt. Im letzten Schuljahr gab es viele strukturelle Veränderungen – eine Abfrage der aktuellen Planung ist auf dem Weg – hier könnte man meines Erachtens über ein Moratorium nachdenken. Das wäre viel konkreter als Ihr Spiegelstrich.
Forderung 2 und 3: Ihre Vorschläge zur wissenschaftlichen Begleitung sind beden- kenswert, aber letztlich auch nur ein Zeichen Ihrer Ratlosigkeit. Sie täuschen eher Handlung vor, als dass sie helfen. Aber darüber lässt sich reden.
Forderung 4: Die Frage, ob und wie Kompetenzzentren ausgestaltet werden könnten, wurde meines Wissens als ein Punkt in den Regionalkonferenzen beraten. Da macht es doch Sinn abzuwarten, was mit den Leuten, die Schule machen, besprochen wurde.
Forderung 5: Ich bin bei Ihnen, dass wir einen Überblick auf die personellen und finan- ziellen Rahmenbedingungen haben müssen. Das ist bis jetzt leider unterbelichtet.
Forderung 6: Die Sonderpädagogik wird ja erhalten. Das ist also noch so ein Pseudo- punkt – wo wir aber inhaltlich beieinander sind.
Forderung 7: - Was meint es, die Qualifizierung der Lehrkräfte durch entsprechende Fortbildungsangebote sicherzustellen? Mehr als jetzt? Wie viel mehr? In welchem For- mat? Noch so eine Pseudoforderung, damit es in Ihrem Antrag nach Inhalt aussieht.
Wir müssen bei der Inklusion an einem Strang ziehen. Bund, Land und Kommunen. Nur dann kann die Umsetzung der UN Behindertenrechtskonvention gelingen. Schaufensteranträge bringen uns da nicht weiter.
Alles in allem sollten wir den Antrag im Ausschuss beraten, am besten gemeinsam mit dem Konzept der Landesregierung.
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