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Jette Waldinger-Thiering: Wahlfreiheit und Chancengleichheit für unsere Kinder und Jugendlichen
Presseinformation Kiel, den 20.03.2014Es gilt das gesprochene WortJette Waldinger-Thiering TOP 4 Entwurf eines Gesetzes zur Schaffung von Wahlfreiheit an Gymnasien Drs. 18/1648„Das letzte was wir jetzt brauchen, sind weitere Strukturdebatten“Um ehrlich zu sein hat mich der vorliegende Gesetzentwurf der FDP doch recht starkverwundert. Nicht so sehr inhaltlich, sondern vielmehr mit Blick auf das Timing. Nur zurErinnerung: Wir haben gerade die Ergebnisse des bisher umfassendsten Bildungsdialogs, denSchleswig-Holstein je gesehen hat, in ein neues Schulgesetz einfließen lassen. Und trotz derlangjährigen und mitunter sehr zähen Kämpfe, ging es im Rahmen dieses Dialogs durchausauch um Strukturen. Die FDP hat zu jedem Zeitpunkt Gelegenheit gehabt, sich in dieseDiskussion einzubringen. Statt aber im Verlauf zu versuchen, mit Argumenten zu überzeugenhat man sich lieber darauf beschränkt, das Verfahren zu torpedieren. Ausgerechnet heute, wodiese Diskussionen längst geführt und im Dialog mit den Betroffenen neue Antworten auf vielewichtige Fragen gefunden wurden, will man also eine Strukturdebatte vom Zaun brechen. Ichmuss wirklich sagen: So ein Verhalten ist für mich unverständlich. 2Eins wollen wir hier bestimmt nicht vergessen: Immer und immer wieder haben FDP wie auchCDU den gesamten Bildungsdialog zur Farce erklärt. In vielen Pressemittelungen undRedebeiträgen wurde kein gutes Haar an dieser Form der unmittelbaren Beteiligung derSchüler, Eltern, Lehrkräfte, Verbände und Gewerkschaften gelassen. Wenn Sie mich fragen,dann hätte Schwarz-Gelb diese Energie viel besser in eine konstruktive Mitarbeit investierenkönnen. Ja, aus Sicht der Betroffenen sogar müssen. Denn sie haben es schon lange gründlichsatt, dass zum Beispiel ständig über ihre Köpfe hinweg entschieden wurde, wie viele Schuljahreman für ein Abitur an Gymnasien oder an Gemeinschaftsschulen braucht. Sie wünschen sichVerlässlichkeit und ein gewisses Maß an Planungssicherheit. Und genau dieser Wunsch wirdnun mit dem neuen Schulgesetz erfüllt.Wie Sie wissen, setzt diese Koalition auf ein zeitgemäßes Zwei-Säulen-Modell aus Gymnasienund Gemeinschaftsschulen. Unsere Schülerinnen und Schüler können das Abitur an Gymnasienim Regelfall nach 12 und an Gemeinschaftsschulen grundsätzlich nach 13 Jahren erlangen.Bestehende G9 wie auch Y-Gymnasien bleiben erhalten. Damit modernisieren wir unserSchulsystem, ohne dabei gleichzeitig bewährte Strukturen zu zerschlagen. Statt also, wie vonder FDP offensichtlich unterstellt, Wahlfreiheit einzuschränken und einseitigGemeinschaftsschulen zu stärken, fördern wir Chancengleichheit und sorgen fürBildungsgerechtigkeit. Und nicht erst seit dem Bildungsdialog ist völlig klar, dass dies im Sinnesehr vieler Betroffener ist.Ich habe es in vergangenen Debatten erwähnt und will es auch hier gerne noch einmalwiederholen: Wir haben den Anspruch, jeder Schülerin und jedem Schüler unabhängig vomfinanziellen und sozialen Status der Eltern den bestmöglichen Abschluss zu ermöglichen. MitBlick auf zukünftige Entwicklungen ist doch völlig klar, dass wir mehr junge Menschen zumöglichst hochwertigen Abschlüssen führen müssen. Die Weichen hierfür haben wir geradegestellt. Gestärkte Gemeinschaftsschulen werden in Zukunft neben starken Gymnasien dafürsorgen, dass mehr junge Leute einen solchen, höheren Abschluss schaffen. Und gerade die 3Einrichtung neuer Oberstufen an Gemeinschaftsschulen ist es, die zur echten Wahlfreiheit fürEltern und Kinder im Land beiträgt. Sie können frei entscheiden, ob das Abitur in 8 oder in 9Jahren erreicht werden soll. Auch dies entspricht genau dem Elternwillen, den wir laut CDUund FDP so häufig missachten.Ich denke, eins dürfte anhand dieser Beispiele deutlich werden: Auch wenn Rot-Grün-Blaunatürlich nicht ohne eigene Vorstellung in den Bildungsdialog gegangen ist, wurden sehr wohlAnregungen und Wünsche der Betroffenen aufgenommen. Dass aber auch in diesemVerfahren nicht alle bestehenden Probleme auf einen Schlag gelöst werden konnten, verstehtsich hoffentlich von selbst. Am Ende aber steht in jedem Fall ein Gesetzentwurf, der dieSchulbildung in Schleswig-Holstein neu definiert. Und dem SSW war und ist dabei immerbesonders wichtig, dass es sich hierbei eben gerade nicht um ein weiteres ideologischesKonstrukt handelt. Nein, dieses Schulgesetz ist schlicht und einfach Ausdruck einerkonsequenten Orientierung an der Chancengleichheit für unsere Kinder und Jugendlichen. Unddarauf sind wir stolz.Ich habe es schon kurz angesprochen: Die Menschen im Land, die Lehrerinnen und Lehrer,Schülervertreter oder die Schülerinnen und Schüler und ihre Eltern haben Diskussionen überSchulstrukturen satt. Auf dem Weg zu unserem neuen Schulgesetz haben sie sich mehrheitlichmitgenommen gefühlt. Sie wünschen sich Ruhe und hoffen - mit Blick auf die Zukunft ihrerSchulen - auf den lang ersehnten Frieden. Und auch sie wollen dieses Gesetz jetzt mit Lebenerfüllen und endlich an den Inhalten arbeiten. Anstatt also alte Wunden aufzureißen undSchlachten für die Galerie zu schlagen, sind wir gemeinsam gefragt, wenn es um die Stärkungdes gemeinsamen Lernens, um wirklich inklusiven Unterricht oder um den Ausbau und dieGestaltung von Ganztagsangeboten geht.Kein Zweifel: Im Schulbereich warten auch weiterhin große Aufgaben auf uns. Umso besser istes, dass wir uns hierbei in einem verlässlichen strukturellen Rahmen bewegen. Davon, dass die 4FDP diese Verlässlichkeit offenbar bereitwillig aufs Spiel setzt, mag man halten was man will.Wir stehen in jedem Fall zum Zwei-Säulen-Modell aus Gymnasien und Gemeinschaftsschulenund stellen damit echte Wahlfreiheit sicher. Dies sind wir vor allem den Schülerinnen undSchülern im Land schuldig. Und dabei wird es selbstverständlich bleiben.