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Lars Harms: Alle sind sich einig - Die Prüfungen sollen verbessert werden
Presseinformation Kiel, den 22. Januar 2014Es gilt das gesprochene WortLars HarmsTOP 9 Gesetz zur Änderung des Kommunalprüfungsgesetzes Drs. 18/1467 „Alle sind sich einig: Die Prüfungen sollen verbessert werden“Schon jahrelang fordern die finanzpolitischen Sprecher quer durch alle Fraktionen, dassder Landesrechnungshof ein Prüfungsrecht in Bezug auf Leistungen zurEingliederungshilfe bekommen sollte. Am Anfang der Diskussionen hierzu, war mannoch davon ausgegangen, dass der Landesrechnungshof ein eigenes Prüfungsrechtbrauche und quasi von Land beauftragt werden sollte, seine Interessen zu vertreten.Deshalb hat man über mehr als ein Jahrzehnt versucht, dieses Prüfungsrecht in dieLandesrahmenverträge mit den Sozialverbänden hinein zu verhandeln. Das ist niegeglückt, was immer wieder bei den Bemerkungen zu den Haushaltsprüfungen durchdie Haushaltsprüfgruppe zu entsprechenden Forderungen geführt hat. 2Dabei muss ich ganz deutlich sagen, dass es bei dieser durchgehenden Forderung derfinanzpolitischen Sprecher nach einem Prüfungsrecht für den Landesrechnungshofnicht um Misstrauen gegenüber den Sozialverbänden ging, sondern vielmehr um dasErhalten einer vernünftigen Datenbasis, aufgrund der Anregungen gegeben werdenkönnen, wie man die steigenden Kosten in diesem Bereich auch in Zukunft bewältigenkann. Bisher sind alle Seiten immer davon ausgegangen, dass dieses ein gemeinsamesInteresse aller sein müsse. Auf keinen Fall war und ist es das Ziel, die wirtschaftlicheGrundlage für die Sozialverbände zu gefährden.Trotzdem ist es in der Vergangenheit nie zu einem befriedigendenVerhandlungsergebnis gekommen. Deshalb hat der Landesrechnungshof einenVorschlag gemacht, wie das Problem gelöst werden kann. Ausgehend davon, dass derLandesrechnungshof nicht im Auftrag einer Kommune tätig werden kann, ohne dass eseine Rechtsgrundlage gibt, schlug er vor, eine ebensolche Rechtsgrundlage zu schaffen.Dieser Vorschlag ist ja auch die Grundlage der jetzt vorliegenden Gesetzesinitiative. Eswird vorgeschlagen, dass die zur Prüfung berechtigten Kreise und kreisfreien Städteden Landesrechnungshof mit genau dieser Prüfung beauftragen können.In den bisherigen Beratungen, war man bisher immer der Auffassung gewesen, dass esnoch keine Rechtsgrundlage gibt, die es dem Landesrechnungshof heute schonermöglicht, als Beauftragter eines Kreises oder einer kreisfreien Stadt die Träger derEingliederungshilfe zu prüfen. Damit verbunden wäre ja nicht nur eine Prüfung nachAktenlage, sondern auch eine Prüfung, ob eine Maßnahme auch anders erfüllt werdenkann – immer unter der Maßgabe, dass die Leistung für den behinderten Menschengleich bleibt. Man kann sich also gut vorstellen, dass hier mehr geprüft wird als nur 3irgendwelche Papiere. Und deshalb ging man bisher davon aus, dass das nicht von derderzeitigen Gesetzeslage gedeckt sei. Die Tatsache, dass bisher ja solche Prüfungen,trotz vorhandenen Wunsches nicht möglich waren, scheinen dies erst einmal zubestätigen. Und somit ist die Vorlage eines Gesetzentwurfes erst einmal konsequent.Andererseits gibt es die gegenteilige Rechtsauffasssung, dass es nach jetzigerRechtslage doch schon möglich ist, den Landesrechnungshof mit Prüfungsaufgaben zubeauftragen. Dass diese Rechtsauffassung in der Vergangenheit nicht öffentlichdiskutiert wurde, mag daran liegen, dass man ja in der Vergangenheit erst einmal nurdaran gedacht hatte, das Ganze als Beauftragung durch das Land in denLandesrahmenvertrag aufnehmen zu wollen. Jetzt ist aber daran gedacht, dass dieKommunen sich des Landesrechnungshofes bedienen. Hier mag ein rechtlicherUnterschied bestehen. Das muss geprüft werden.Was wir aber feststellen können ist, dass wir alle der Auffassung sind, dass derLandesrechnungshof für die Kreise und kreisfreien Städte tätig werden können sollund, dass die Prüfung verbessert werden soll. Ob dafür eine Gesetzesänderungnotwendig ist oder ob es jetzt schon rechtlich zulässig ist, werden dieAusschussberatungen zeigen.