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Flemming Meyer zur Landesförderung für Katzenkastration
Presseinformation Kiel, den 20.11.2013Es gilt das gesprochene WortFlemming MeyerTOP 29 Landesförderung für Katzenkastration Drs. 18/1289Seit Jahren ist die Zahl herrenloser und verwildeter Katzen stetig gestiegen. Experten gehenallein für Schleswig-H von 75.000 Tieren aus, die keinem Halter zuzuordnen sind. Die Problememit der Katzenüberpopulation sind vielfältig.Katzen sind Beutegreifer und stellen eine Gefahr für heimische Vogelarten, Kleinsäuger oderAmphibien dar. In vielen Siedlungen sind Katzen zahlreicher vertreten als alle anderenBeutegreifer zusammen. Dadurch können Katzen partiell zu einem Rückgang vonVogelpopulationen im Siedlungsbereich führen. Durch die Zufütterung bei Katzen wird dasnatürliche Räuber-Beute-Gleichgewicht außer Kraft gesetzt. Dadurch kann die Populationunkontrolliert wachsen.Verwilderte Katzen sind die Nachkommen von nicht kastrierten, privaten Hauskatzen oder vonausgesetzten Katzen. Häufig leben diese Tiere auf Industriebrachen oder verwildertenGrundstücken. Da diese Tiere von domestizierten Hauskatzen abstammen, sind sie häufig nichtmehr in der Lage, sich oder ihre Nachkommen ausreichend zu versorgen. Und gerade in den 2Wintermonaten sterben zahlreiche Tiere einen qualvollen Hungertod. Zudem verenden viele derverwilderten Katzen an nicht behandelten Verletzungen und Infektionen oder an Parasiten.Die gestiegene Zahl nicht zuzuordnender Katzen lässt seit Jahren auch die Tierheime an ihreGrenzen stoßen. Die Kapazitäten reichen vielerorts nicht mehr aus und die vielen abgegebenenKatzen stellen für sie eine enorme finanzielle Belastung dar. Bis für eine Katze ein neues Heimgefunden wurde, belaufen sich die Kosten im Schnitt auf rund 200 Euro pro Tier – fürTierarztkosten, Unterbringung und Kastration. Mit Spenden lässt sich dies kaum noch auffangen.Aus den genannten Gründen fordern Tierschutzorganisationen, Naturschutzverbände oder dieJägerschaft seit Jahren eine Kastrationspflicht für Katzen, um der Lage Herr werden zu können.Nun wissen wir, dass eine einheitliche Kastrationspflicht nach dem Landesverwaltungsgesetz –zur Gefahrenabwehr – nicht zulässig ist, weil die Katzenplage an sich keine Gefahr darstellt, diedie eine solche Pflicht rechtfertigt.Der Kreis Nordfriesland hat in diesem Jahr seine erfolgreiche Aktion zur Katzenkastration um dreiweitere Jahre verlängert. In 2011 haben Kreis, Ämter, Städte und niedergelassene Tierärzte eineGutscheinaktion gestartet, mit der Kastrationskosten bezuschusst wurden.Für Personalkosten der Ordnungsämter und für Futter für die ersten Wochen, wurden in 2010 –also vor der Aktion – noch 100.000Euro in Nordfriesland für streunende Katzen aufgewendet. In2012 waren es dann nur noch 80.000Euro. Die Zahl der Tierhalter, die diese Gutscheinaktionangenommen haben, ist von Jahr zu Jahr gestiegen. Mit der Fortführung der Aktion versprechensich die Initiatoren weitere Erfolge.Es ist und bleibt wichtig, weiter an die Vernunft und Verantwortung der Katzenbesitzer zuappellieren, ihre Katzen kastrieren zu lassen. Darauf aufmerksam machen, dass die Kastrationein aktiver Beitrag zum Tierschutz ist und das damit bestehendes Katzenelend verringert werdenkann, ich denke das muss weiter nach draußen kommuniziert werden. Dabei helfen 3Informationskampagnen, Aktionen wie die in Nordfriesland oder die Appelle von Fachverbändenund –Vereinen.Um auszuloten welche Möglichkeiten wir haben, ob über Freiwilligkeit, Ordnungsrecht oderandere, sollten wir uns mit dem Thema im Ausschuss weiter befassen.