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Christopher Vogt zu TOP 4+7 (Korruptionsregister/ Mindestlohn): Dieses Gesetzes-Trio fordert Normenkontrollklagen geradezu heraus
FDP-Landtagsfraktion Schleswig-Holstein 1Presseinformation Es gilt das gesprochene Wort! Wolfgang Kubicki, MdL Sperrfrist Redebeginn Vorsitzender Christopher Vogt, MdL Nr. 438 / 2013 Stellvertretender Vorsitzender Dr. Heiner Garg, MdL Parlamentarischer GeschäftsführerKiel, Freitag, 27. September 2013 www.fdp-fraktion-sh.de Wirtschaft/ MindestlohnChristopher Vogt: Dieses Gesetzes-Trio fordert Normenkontrollklagen geradezu herausIn seiner Rede zu TOP 4 und 7 (Register zum Schutz fairen Wettbewerbs/ Mindestlohngesetz/ Lohnuntergrenzen) erklärt der Stellvertretende Frakti- onsvorsitzende und wirtschaftspolitische Sprecher der FDP- Landtagsfraktion, Christopher Vogt:„Zunächst einmal möchte ich betonen, dass ich das Wort ‚Dialog‘ aus dem Munde von Koalitionsvertretern mittlerweile nur noch als blanken Hohn empfinde. Wenn es für Sie unangenehm wird, wollen Sie keinen Dialog. Bei der Beratung des Vergabegesetzes wurden die Koalitionsfraktionen in der öffentlichen Anhörung vorgeführt, und dann haben Sie es verschlimmbes- sert, deshalb lassen sie nun keine mündlichen Anhörungen mehr zu.Kritik und Bedenken von Kommunen, Wirtschafts- und Handwerksverbän- den, Wohlfahrtsverbänden, Datenschützern und dem Universitätsklinikum werden achselzuckend ignoriert, und sogar der Generalstaatsanwalt und das Landeskriminalamt finden kein Gehör. Für die Koalition ist in Wirt- schafts- und Arbeitsmarktfragen allein die Meinung der Gewerkschaften von Bedeutung, und selbst die öffentlich formulierten Einwände und Ände- rungswünsche des Wissenschafts- und des Innenministeriums werden vom Tisch gewischt. Es ist schon bemerkenswert, wie die Koalitionsfraktionen Wissenschaftsministerin Wende und Innenminister Breitner hier vorführen.Und die Opposition muss sich dann anhören, dass sie ja sowieso nur rum- nörgeln will und am Ende eh nicht zustimmen würde.Liebe Kolleginnen und Kollegen von der Koalition, es geht uns schlicht und ergreifend um eine vernünftige Beratung von Gesetzentwürfen in diesem Hause. Rechtliche Bedenken, finanzielle Machbarkeit und soziale Folgen sollten nach unserer Auffassung vernünftig geprüft werden, bevor Gesetze in Kraft treten. Wenn ich sehe, in welcher Art die regierungstragenden Fraktionen diese beiden Gesetzentwürfe verteidigen, dann fällt mir dazu der Spruch ein: Susann Wilke, Pressesprecherin, v.i.S.d.P., FDP-Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Landeshaus, 24171 Kiel, Postfach 7121, Telefon: 0431 / 988 1488, Telefax: 0431 / 988 1497, E-Mail: susann.wilke@fdp.ltsh.de, Internet: http://www.fdp-fraktion-sh.de 2 ‚Wer sich so verteidigt, der klagt sich selbst an.‘Bei der Beratung dieser Gesetzentwürfe hat die Koalition ihr Inneres nach außen gekehrt. Da erklärt die Wissenschaftsministerin in einem Brief an den Wirtschaftsausschuss, dass studentische Hilfskräfte unbedingt von diesem Mindestlohn ausgenommen werden sollten, weil ansonsten eine erhebliche Anzahl dieser Stellen entfallen müsste. Neben dieser berechtig- ten Kritik offenbart die Ministerin nebenbei auch, wie sehr sie sich von der Realität vieler Studenten offenbar entfernt hat.In Ihrer Stellungnahme heißt es:‚Sinn und Zweck auch dieser Beschäftigungsverhältnisse ist somit wie bei den Auszubildenden ebenfalls die Ausbildung, nicht der Verdienst des Le- bensunterhaltes bei Vollzeitbeschäftigung.‘Frau Ministerin Wende, diese Auffassung teile ich ausdrücklich nicht. Und da Sie sich nicht durchsetzen konnten, gehen wir nun davon aus, dass Ih- nen die Finanzministerin entsprechend den Etat erhöht, damit nun kein Student seinen Job verliert, auf den er wirtschaftlich angewiesen ist.Nicht nur Frau Wende, auch die Wohlfahrtsverbände äußern Kritik. Es wird nun wohl zu spürbaren Preissteigerungen beim Essen auf Rädern kom- men. Ich habe auch große Bedenken, was die Jobs in Integrationsunter- nehmen angeht. Es ist schon bemerkenswert, dass die Landesregierung im Wirtschaftsausschuss erklärte, dass es die durch das Mindestlohngesetz entstehenden Mehrkosten definitiv gäbe, sonst würde ja niemand von dem Gesetz profitieren, aber diese nicht darstellbar seien. Man beeilte sich dann zu erklären, dass Sie aber durchaus tragbar seien.Wie etwas tragbar sein soll, was noch gar nicht bekannt ist, zeigt, dass Ih- nen die Konsequenzen dieses Gesetzes selbst noch nicht bekannt sind.Wir unterstützen den Änderungsantrag der CDU-Fraktion: Wer die beste- henden Strukturen nicht gefährden will, der muss den Integrationsunter- nehmen, den Kultureinrichtungen oder auch den Hochschulen die durch das Mindestlohngesetz entstandenen Mehrkosten erstatten. Dass die Lan- desregierung den nun bundesweit höchsten gesetzlichen Mindestlohn durch Rechtsverordnung frei erhöhen darf, macht deutlich, wie weit Sie sich vom bisherigen Modell der Tarifautonomie entfernen. Löhne sollten von Ar- beitgebern und Gewerkschaften verhandelt und nicht vom Kabinett nach Gutsherrenart festlegt werden.Ich komme zum sogenannten Korruptionsregister: Ich möchte dabei gar nicht vertieft auf die Kritik der Interessenverbände der Wirtschaft eingehen. Nicht, weil Sie nicht berechtigt wäre, – das ist sie absolut – sondern weil es meine Redezeit nicht zulässt, auch bei diesem Entwurf alle Kritikpunkte zu beleuchten. Ich möchte deshalb auch hier vor allem auf die Amtsträger des Landes verweisen. Die Kritik des Landeskriminalamts, die der Innenstaats- sekretär Küpperbusch – der mir bisher genauso wenig wie Innenminister Breitner als schwarz-gelber Wirtschaftslobbyist aufgefallen ist – in seinem Schreiben ausdrücklich unterstützte und ergänzte, wurde mit halbseidenen Argumenten und in einem überheblichen Ton vom Tisch gewischt.Die Kritik des Landeskriminalamtes ist jedoch genauso wie die Kritik des Generalstaatsanwaltes des Landes aus unserer Sicht richtig. Das bereits geltende Vergabegesetz wartet zwar genauso wie Hamburg auf dieses Susann Wilke, Pressesprecherin, v.i.S.d.P., FDP-Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Landeshaus, 24171 Kiel, Postfach 7121, Telefon: 0431 / 988 1488, Telefax: 0431 / 988 1497, E-Mail: susann.wilke@fdp.ltsh.de, Internet: http://www.fdp-fraktion-sh.de 3 Korruptionsregistergesetz, aber es ist schlichtweg nicht nur nicht handhab- bar, bürokratisch und ineffektiv, es verstößt gegen die Grundsätze des Rechtsstaates, weil es die Unschuldsvermutung außer Kraft setzt. Es bein- haltet unbestimmte Rechtsbegriffe und wird nicht zu fairem Wettbewerb führen, sondern zum genauen Gegenteil.Ihr heute vollendetes Gesetzes-Trio fordert Normenkontrollklagen geradezu heraus, es wird vor Gericht wohl nicht bestehen können. Die FDP-Fraktion wird nun ein Normenkontrollverfahren prüfen lassen.“Susann Wilke, Pressesprecherin, v.i.S.d.P., FDP-Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Landeshaus, 24171 Kiel, Postfach 7121, Telefon: 0431 / 988 1488, Telefax: 0431 / 988 1497, E-Mail: susann.wilke@fdp.ltsh.de, Internet: http://www.fdp-fraktion-sh.de