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Jette Waldinger-Thiering: Eine transparente Berechnungsgrundlage bringt endlich Planungssicherheit für alle Beteiligten
PresseinformationKiel, den 26.09.2013Es gilt das gesprochene WortJette Waldinger-Thiering TOP 30 Planungen der Landesregierung: Neuordnung der Ersatzschulfinanzierung Drs. 18/1141 „Eine transparente Berechnungsgrundlage bringt endlich Planungssicherheit für alle Beteiligten“Wir haben uns im vergangenen Jahr auf das Ziel verständigt, die Förderung von Schulen infreier Trägerschaft schrittweise zu verbessern. Und wie Sie sicher alle wissen, ist eine ganzwesentliche Voraussetzung dafür eine einheitliche Berechnungsgrundlage. Auf diesem Wegerhalten die freien Schulen endlich die Planungssicherheit, die sie brauchen. Diese Punkte sindumgesetzt. Unterm Strich ist damit schon heute klar, dass die Schulen in freier Trägerschaftschon ab 2014 rund 5 Millionen Euro mehr an Förderung erhalten. Trotz geringer werdenderHaushaltsspielräume ist das ein Plus von fast 9 Prozent. Auch wenn es für uns eineSelbstverständlichkeit ist, halte ich diese Tatsache für erwähnenswert.In Sachen Ersatzschulfinanzierung kommen SPD, Grüne und SSW also eindeutig ihrenVerpflichtungen nach. Kein Zweifel: Die freien Schulen sind ein wichtiger Bestandteil der 2Bildungslandschaft in Schleswig-Holstein. Zwar bilden sie bildungspolitische Wünsche vonbestimmten Gruppen ab, so dass hier kein Anspruch auf eine vollständige Finanzierungabgeleitet werden kann. Aber unabhängig davon ist und bleibt es unsere Aufgabe, für eineGrundfinanzierung der Ersatzschulen zu sorgen. Anders als unsere Vorgänger in der Regierungsehen wir es als wichtige und vor allem dauerhafte Aufgabe an, dieses alternativeSchulangebot zu unterstützen. Und wer sich das neue Schulgesetz und den vorgelegtenHaushalt ansieht, der wird erkennen, dass auch genau dies passiert.Natürlich wird die Schulvielfalt per Grundgesetz garantiert. Doch ich denke es wird mehr alsdeutlich, dass wir diese garantierte Vielfalt nicht als lästige Pflicht sondern als Bereicherungsehen. Durch unsere Maßnahmen sind und bleiben Schulen in freier Trägerschaft eine echteAlternative. Es kann keinen Zweifel daran geben, dass wir beide Systeme - das öffentliche wiedas private - brauchen, um mehr junge Menschen zu höheren Abschlüssen zu führen. Daherwerden wir sie selbstverständlich auch in Zukunft, und nicht nur für das kommende Jahr,angemessen fördern. Mit Blick auf so manche Pressemitteilung muss ich eins klar sagen: Es istabsolut unverantwortlich, Schulformen oder Schulsysteme gegeneinander auszuspielen unddamit die Ängste der Betroffenen zu schüren.Bitte erlauben Sie mir als Abgeordnete des SSW den Hinweis, dass die neue Finanzierung fürSchulen in freier Trägerschaft auch eine minderheitenpolitische Dimension hat. Denn wie Siewissen, sind wir wieder zu einer gerechten Finanzierung der dänischen Schulen zurückgekehrt.Und diese gerechte Finanzierung beruht jetzt auf der gleichen Grundlage wie die Finanzierungder freien Schulen. Ich denke, dass ich Sie in diesem Zusammenhang nicht daran erinnernmuss, welche besondere Verantwortung das Land Schleswig-Holstein für die dänischenSchulen hat: Denn sie fungieren schlicht und einfach als Regelschulen für die dänischeMinderheit. Der dänische Schulverein erfüllt damit einen Gewährleistungsauftrag, der sonstdurch das öffentliche Schulsystem erfüllt werden müsste. Das heißt im Klartext: Gäbe es diedänischen Schulen nicht, dann müsste die Beschulung der Kinder der dänischen Minderheit mit 3Unterricht in dänischer Sprache im öffentlichen Schulsystem erfolgen. Ähnlich, wie es inSachsen und Brandenburg öffentliche sorbischsprachige Schulen für die Sorben tun.Für die Unbelehrbaren unter uns möchte ich noch hinzufügen, dass sich die erwähnteGewährleistungspflicht nicht nur aus unserer Landesverfassung, sondern insbesondere auchaus der europäischen Charta der Regional- und Minderheitensprachen ergibt. Nur zurErinnerung: In dieser Charta hat sich das Land verpflichtet, für die Kinder der dänischenMinderheit Schulunterricht auf Dänisch oder zumindest in einem ausreichenden Anteil indänischer Sprache zu gewährleisten. Es ist also genau dieser bundesgesetzliche Anspruch, denSchleswig-Holstein dadurch erfüllt, dass der dänische Schulverein diese Schulen betreibt. Ausdiesem Grund ist eine 100%-Förderung nicht nur sinnvoll, sondern eben auch rechtlichgeboten. Die Gleichstellung der dänischen Schulen mit den öffentlichen Schulen ist damit dereinzig anwendbare Maßstab.