Landtagspräsident Klaus Schlie zum Urteil des Landesverfassungsgerichts
103/2013 Kiel, 13. September 2013Landtagspräsident Klaus Schlie zum Urteil des Landesverfas- sungsgerichtsKiel/Schleswig (SHL) – „Ich begrüße das Urteil des Landesverfassungsgerichts. Der Schleswig-Holsteinische Landtag hat in seinen Stellungnahmen vor Gericht immer wieder betont, dass wir das Wahlrecht mit der Sonderrolle des SSW für verfas- sungskonform halten. Im Sinne einer überzeugenden Minderheitenpolitik brauchen wir Instrumente wie die Befreiung von der 5%-Hürde. Minderheiten bedürfen eines besonderen Schutzes. Gleichzeitig halte ich die 5%-Hürde für alle anderen Parteien für geboten. Unser Parlament ist nur arbeitsfähig und kann eine Regierung stützen, wenn wir keine Weimarer Verhältnisse haben. Ich gehe insgesamt davon aus, dass nun wieder Ruhe einkehrt und der Landtag seine Arbeit fortsetzen kann.“ Schleswig-Holsteinischer Landtag, Postfach 7121, 24171 Kiel ▪ Tobias Rischer, pressesprecher@landtag.ltsh.de, Tel. 0431 988-1120; Fax 0431 988-1119 ▪ www.sh-landtag.de → Presseticker