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22.08.13 , 18:10 Uhr
B 90/Grüne

Bernd Voß zum länderübergreifenden Binnenhochwasserschutz der Elbraniner

Presseinformation

Es gilt das gesprochene Wort. Landtagsfraktion Schleswig-Holstein TOP 17 – Länderübergreifender Binnenhochwasserschutz Pressesprecherin Claudia Jacob Dazu sagt der Abgeordnete der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, Landeshaus Düsternbrooker Weg 70 24105 Kiel Bernd Voß: Telefon: 0431 / 988 - 1503 Fax: 0431 / 988 - 1501 Mobil: 0172 / 541 83 53
presse@gruene.ltsh.de www.sh.gruene-fraktion.de
Nr.323.13 / 22.08.2013



Dem Hochwasserschutz Priorität einräumen
Das Anliegen der Fraktion der Piraten, hier nach der Elbeflutdebatte im letzten Landtag noch einmal über den Hochwasserschutz an der Elbe zu reden, kann ich nachvollzie- hen, auch für meine Fraktion ist das ein wichtiges Thema.
Zwei „Jahrhunderthochwasser“ in nur elf Jahren, dazu die immer eindringlicheren War- nungen der Klimaforscher, da kann es wohl keine Zweifel mehr geben, dass Hand- lungsbedarf besteht.
Das Thema ist lange verdrängt worden. In der Vergangenheit wurde zu wenig getan, allzu schnell sind Aktionspläne wieder in den Schubladen verschwunden, nachdem sich die erste öffentliche Aufregung gelegt und die gröbsten Schäden beseitigt waren, wurde weiter Fläche versiegelt. Allerdings ist die Idee der Piraten einer länderübergreifenden Zusammenarbeit nichts Neues. Die gibt es zum Glück bereits.
Darum erstaunt mich der Antrag der Piraten, weil ich davon ausgehen muss, dass Ihnen die bestehenden Strukturen gar nicht bekannt sind. Auf internationaler Ebene gibt es die „Internationale Kommission zum Schutz der Elbe“ (IKSE). Dabei sind-neben Deutschland, die Elbanrainer, Tschechien, Polen und Österreich.
Auf nationaler Ebene gibt es die Zusammenarbeit in der Flussgebietsgemeinschaft El- be, dort gibt es eine spezielle Arbeitsgruppe zum Hochwasserrisikomanagement. Es geht also nicht darum, neue Gremien zu schaffen.
Es geht darum, die vorhandenen Strukturen effektiv zu nutzen und dafür Sorge zu tra- gen, dass konsequent und kontinuierlich an der Umsetzung von Maßnahmen gearbeitet Seite 1 von 2 wird.
Im „Aktionsplan Hochwasserschutz Elbe“, entstanden nach dem Elbehochwasser 2002, wurden grenzüberschreitende Maßnahmen zur Verbesserung des Hochwasserschutzes vereinbart. Dieser Aktionsplan wurde bisher nur teilweise umgesetzt. Das muss man sich genauer anschauen, woran das liegt: Zum Teil liegt es daran, dass die Maßnah- men langfristiger sind und in elf Jahren noch nicht umsetzbar waren.
Einiges ist aber auch verzögert worden, weil die Maßnahmen unbequem sind und sich, nachdem das öffentliche Interesse und damit der politische Druck erst mal wieder weg waren, gegen andere Nutzungsinteressen nicht durchsetzen ließen.
Nach einer Katastrophe wie dem Elbehochwasser im Juli, ist eine schnelle und unbüro- kratische Hilfe für die Betroffenen zunächst das Wichtigste. Bei uns im Land war die Stadt Lauenburg sehr stark betroffen und ich freue mich, dass hier Bund und Länder auch schnell reagiert haben und unsere Landesregierung in gu- ten Gesprächen mit der Stadt ist, um die Unterstützung weiter zu organisieren. Danach muss man jedoch weiterdenken.
Wir Grünen setzen uns schon seit Jahren für ein Umdenken beim Binnenhochwasser- schutz ein. Einige der Probleme sind hausgemacht. Durch Bauaktivitäten wurden in ei- nigen Regionen in den letzten Jahrzehnten mehr Fläche versiegelt als in den Jahrhun- derten zuvor. Den Flüssen wurde zu viel Überflutungsraum und durch Begradigung Rückstaufunktionen genommen. Wir brauchen daher einen ökologischen Hochwasser- schutz, der nicht nur die Deiche, sondern im Prinzip das gesamte Einzugsgebiet mit be- rücksichtigt. Eine Verstärkung und Erhöhung von Deichen ist notwendig, wo unmittelbar Siedlungsräume zu schützen sind. Wo es machbar ist, müssen aber auch Auen renatu- riert, Deiche rückgebaut und Flächen entsiegelt werden.
Weil Schleswig-Holstein am Unterlauf der Elbe liegt und nur 20 km Flusslauf bis zum Wehr in Geesthacht bei uns in den Abschnitt fallen, der für den Binnenhochwasser- schutz relevant ist, haben wir hier im Land selbst kaum Möglichkeiten, die benötigten zusätzliche Retentionsräume zu schaffen. Solange die Zuständigkeiten in der Bund- Länder- Zusammenarbeit und der Zusammenarbeit mit den Kommunen so sind, wie sie sind, sind wir da auf die Einsicht der anderen Bundesländer angewiesen.
Schleswig-Holstein hat daher auch im Rahmen der Flussgebietsgemeinschaft Elbe den Antrag auf Zusammenkunft einer Elbministerkonferenz beantragt. Dort wird es darum gehen, auf eine stärkere Verbindlichkeit und schnellere Wirksamkeit der in den Hoch- wasserrisikomanagementplänen enthaltenen Maßnahmen zu dringen.
Dabei kann es aber nicht darum gehen, dass, wie die Piraten in ihrem Antrag nahele- gen, Schleswig-Holstein als Nutznießer dann eben mehr bezahlt, damit es schneller vo- rangeht. Wir haben als Land schon erhebliche Kosten beim Küstenschutz zu tragen. Diese Kosten werden aufgrund des Klimawandels weiter anwachsen in den nächsten Jahren.
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