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21.03.13 , 17:18 Uhr
SPD

Simone Lange zu TOP 23: Kein Opfer darf im Stich gelassen werden

Es gilt das gesprochene Wort!
Kiel, 21. März 2013



TOP 23, Anonyme Spurensicherung ermöglichen (Drucksache 18/605, 18/664)



Simone Lange:
Kein Opfer darf im Stich gelassen werden

Fast jede 7. Frau in Deutschland hat in ihrem Leben eine strafrechtlich relevante Form sexueller Gewalt erfahren. Das sind in Schleswig-Holstein ca. 156.000 Frauen, die Opfer einer strafrechtlich relevanten Sexualtat geworden sind. Einhundertsechsundfünfzigtausend!!
Ein Blick in die Kriminalstatistik erschreckt, denn 2012 sind dort lediglich 1.630 Sexualstraftaten angezeigt. Zugegeben, das ist eine Ein-Jahresbetrachtung. Sie zeigt aber, wie hoch die Dunkelziffer in diesem Bereich ist. Mithin kann die Dunkelziffer im Bereich der Sexualdelikte nur geschätzt werden. Experten gehen davon aus, dass nur jede 10. Tat angezeigt wird, abgesehen davon, dass es nicht bei jeder angezeigten Tat auch zu einer Verurteilung der Täter und Täterinnen kommt bzw. es dafür reicht.
Genau da wollen wir ansetzen und in dem bestehenden Hilfs- und Beratungsnetzwerk die Möglichkeit der Sicherung von Beweismaterial auch ohne polizeiliche Anzeige ausbauen. So wollen wir es den Opfern ermöglichen, zu jedem späteren Zeitpunkt eine Anzeige zu erstatten und trotzdem tataktuelle Beweismaterialien gesichert zu haben. Das wäre nicht nur eine Erleichterung für die Opfer, sondern stellt auch einen großen Beitrag für die spätere Beweisführung dar. Denn gerade im Bereich der Sexualstraftaten stützen sich die Verfahren zumeist auf Aussagen, da Sachbeweise gerade bei später erfolgten Anzeigen wenig vorhanden sind. 2



Schon jetzt bietet in Schleswig-Holstein mindestens eine Opferschutzorganisation diese Möglichkeit an. Frauen, die Opfer einer Sexualstraftat geworden sind, können dort anonym und ohne polizeiliche Anzeigeverpflichtung eine ärztliche Untersuchung vornehmen lassen.
Vor dem Hintergrund, dass Sexualstraftäter nicht nur männlich sind (10% sind Täterinnen) und vor dem Hintergrund, dass nicht nur Frauen und Mädchen, sondern auch Jungen und Männer Opfer von Sexualstraftaten werden, wollen wir ein Angebot schaffen, das ALLEN Opfern, unabhängig von ihrem Alter und ihrem Geschlecht uneingeschränkt zur Verfügung steht. Und deshalb müssen wir im zuständigen Fachausschuss sehr genau darüber beraten, wie lange zum Beispiel das Spurenmaterial aufbewahrt werden muss. Denn Sie wissen sicher, dass Verjährungsfristen bei Sexualstraftaten bei Kindern erst mit deren 18. Lebensjahr beginnen und deshalb entsprechende Jahre länger andauern. Eine 10jährige Aufbewahrungsfrist greift hier zum Beispiel zu kurz.
Wir wollen den Ausbau der Untersuchungsangebote auch in das bestehende Hilfs- und Beratungsnetzwerk eingebaut wissen. Dabei greift die alleinige Ausstattung von Krankenhäusern insofern zu kurz, als dass jedes Opfer bereits beim Gang zur ärztlichen Untersuchung nicht allein gelassen werden sollte.
Wer Opfer einer solchen Gewalttat geworden ist, braucht Begleitung, Beratung und vor allem Fingerspitzengefühl. Wer gerade Opfer einer solchen Gewalttat geworden ist, befindet sich in einer Ausnahmesituation und ist möglicherweise kaum in der Lage, sich zu orientieren. Was kann ich jetzt tun? Wo soll ich hingehen? Wer kann mir helfen? Diese und andere Fragen, die Begleitung zur Untersuchung und möglicherweise auch der Gang zur Polizei kann und wird auch heute schon von den Beratungsstellen beantwortet und geleistet.
Und deshalb wünschen wir uns mit Blick auf die Untersuchungsmöglichkeiten eine enge Kooperation zwischen der Rechtsmedizin und den Beratungsstellen bzw. zwischen den Beratungsstellen und den Kliniken und Ärzten.
Das alles gilt es im Fachausschuss zu diskutieren und weiter zu entwickeln. Kein Opfer darf im Stich gelassen werden.

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