Diese Webseite verwendet ausschließlich für die Funktionen der Website zwingend erforderliche Cookies.

Datenschutzerklärung

20.02.13 , 16:25 Uhr
SSW

Jette Waldinger-Thiering zu TOP 7 - Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Hochschulzulassungsgesetzes

Presseinformation Kiel, den 20.02.2013

Es gilt das gesprochene Wort



Jette Waldinger-Thiering

TOP 7 Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Hochschulzulassungsgesetzes Drs. 18/434 und 18/503

Ich habe es schon an anderer Stelle betont: In der Hochschulpolitik hat diese Koalition das
grundsätzliche Ziel, den Studienstandort Schleswig-Holstein moderner zu gestalten. Nicht
zuletzt deshalb haben wir ein Sondervermögen zur Hochschulsanierung eingerichtet, das die
Leistungsfähigkeit der Universitäten erhöhen wird. Verbesserungen in diesem Bereich sind
schon allein deshalb dringend nötig, weil die Studienanfängerzahlen stetig steigen. Auch wenn
man hier über Mittel und Wege streiten mag, sind wir uns sicher darüber einig, dass wir den
jungen Studentinnen und Studenten eine verlässliche Perspektive bieten müssen. Und für die
Studienanfänger, die gleichzeitig Spitzensport betreiben, gilt dies ganz besonders. Für uns ist
klar: Auch beim Thema „Spitzensport und Hochschulstudium“ müssen wir hier in Schleswig-
Holstein besser werden.


Andere Länder machen es ja bereits vor: Eine Profilquote, wie sie zum Beispiel gerade in
Hamburg eingeführt wurde, hilft dabei, die Zulassungsmöglichkeiten für junge
Spitzensportlerinnen und Spitzensportler zu verbessern. Genau diese Sportlerquote ist der 2
Inhalt unseres Gesetzentwurfs. Wir wollen damit der besonderen Situation, in der junge Top-
Athleten sind, gerecht werden. Denn wie Sie sicher wissen, können sie häufig nicht frei wählen,
wo sie studieren wollen. Der Sport bindet sie an bestimmte Studienorte. Im Fall von
Segelsportlern ist es zum Beispiel so, dass Kiel bundesweit der einzige Standort ist, der für sie
in Frage kommt. Es darf nicht sein, dass sie sich gegen den Spitzensport entscheiden müssen,
um den gewünschten Studiengang studieren zu können. Wir halten es vor diesem Hintergrund
für sinnvoll und notwendig, wenn zukünftig ein bestimmtes Kontingent an Studienplätzen für
Spitzensportlerinnen und Spitzensportler vorgesehen ist.


Eins will ich hier ganz klar sagen: Es geht uns ganz sicher nicht um die einseitige Bevorzugung
einer bestimmten Gruppe. Durch die Regelung über ein festes Kontingent bleibt die
Chancengleichheit der anderen Bewerber unverändert. Wir wollen mit unserem Gesetzentwurf
nur erreichen, dass die Sportler, die einem A- bis D-Kader des Bundesfachverbandes des
Deutschen Olympischen Sportbundes angehören, Studium und Sport besser unter einen Hut
kriegen können. Das Kontingent ist dabei auf 2 Prozent der verfügbaren Studienplätze
begrenzt. Die Hochschulen haben durch unseren Gesetzentwurf die Möglichkeit, ihre
Zulassungsversordnung entsprechend zu gestalten.


Und erlauben Sie mir einen Hinweis: Die Zahl der Mitglieder der deutschen Olympia-Kader, die
einen Studienplatz an unseren Universitäten anstreben, ist vergleichsweise überschaubar.
Ihnen den Zugang zu erleichtern heißt also nicht, den anderen Studierenden irgendwelche
Chancen zu rauben.


Unseren Nachbarn Hamburg habe ich in diesem Zusammenhang ja schon erwähnt. Hier gibt es
eine solche Spitzensportlerquote seit über einem Jahr. Gerade vor dem Hintergrund des
Olympiastützpunkts Kiel-Hamburg, an dem Segler und Beachvolleyballer trainieren, ist es
wichtig, dass Schleswig-Holstein in Sachen Profilquote schnell nachzieht. Nicht zuletzt weil wir
unser Land als Standort für den Spitzensport sichern und den Leistungssportlern konkrete 3
Perspektiven bieten wollen, soll die Sportlerquote so bald wie möglich eingeführt werden. Ich
hoffe, hierüber sind wir uns alle einig. Der SSW ist jedenfalls der Meinung, dass wir denjenigen,
die sowohl Leistungssport als auch eine akademische Karriere wollen, keine unnötigen
Hindernisse in den Weg stellen dürfen.

Download PDF

Pressefilter

Zurücksetzen