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Jette Waldinger-Thiering zu TOP 7 - Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Hochschulzulassungsgesetzes
Presseinformation Kiel, den 20.02.2013Es gilt das gesprochene WortJette Waldinger-ThieringTOP 7 Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Hochschulzulassungsgesetzes Drs. 18/434 und 18/503Ich habe es schon an anderer Stelle betont: In der Hochschulpolitik hat diese Koalition dasgrundsätzliche Ziel, den Studienstandort Schleswig-Holstein moderner zu gestalten. Nichtzuletzt deshalb haben wir ein Sondervermögen zur Hochschulsanierung eingerichtet, das dieLeistungsfähigkeit der Universitäten erhöhen wird. Verbesserungen in diesem Bereich sindschon allein deshalb dringend nötig, weil die Studienanfängerzahlen stetig steigen. Auch wennman hier über Mittel und Wege streiten mag, sind wir uns sicher darüber einig, dass wir denjungen Studentinnen und Studenten eine verlässliche Perspektive bieten müssen. Und für dieStudienanfänger, die gleichzeitig Spitzensport betreiben, gilt dies ganz besonders. Für uns istklar: Auch beim Thema „Spitzensport und Hochschulstudium“ müssen wir hier in Schleswig-Holstein besser werden.Andere Länder machen es ja bereits vor: Eine Profilquote, wie sie zum Beispiel gerade inHamburg eingeführt wurde, hilft dabei, die Zulassungsmöglichkeiten für jungeSpitzensportlerinnen und Spitzensportler zu verbessern. Genau diese Sportlerquote ist der 2Inhalt unseres Gesetzentwurfs. Wir wollen damit der besonderen Situation, in der junge Top-Athleten sind, gerecht werden. Denn wie Sie sicher wissen, können sie häufig nicht frei wählen,wo sie studieren wollen. Der Sport bindet sie an bestimmte Studienorte. Im Fall vonSegelsportlern ist es zum Beispiel so, dass Kiel bundesweit der einzige Standort ist, der für siein Frage kommt. Es darf nicht sein, dass sie sich gegen den Spitzensport entscheiden müssen,um den gewünschten Studiengang studieren zu können. Wir halten es vor diesem Hintergrundfür sinnvoll und notwendig, wenn zukünftig ein bestimmtes Kontingent an Studienplätzen fürSpitzensportlerinnen und Spitzensportler vorgesehen ist.Eins will ich hier ganz klar sagen: Es geht uns ganz sicher nicht um die einseitige Bevorzugungeiner bestimmten Gruppe. Durch die Regelung über ein festes Kontingent bleibt dieChancengleichheit der anderen Bewerber unverändert. Wir wollen mit unserem Gesetzentwurfnur erreichen, dass die Sportler, die einem A- bis D-Kader des Bundesfachverbandes desDeutschen Olympischen Sportbundes angehören, Studium und Sport besser unter einen Hutkriegen können. Das Kontingent ist dabei auf 2 Prozent der verfügbaren Studienplätzebegrenzt. Die Hochschulen haben durch unseren Gesetzentwurf die Möglichkeit, ihreZulassungsversordnung entsprechend zu gestalten.Und erlauben Sie mir einen Hinweis: Die Zahl der Mitglieder der deutschen Olympia-Kader, dieeinen Studienplatz an unseren Universitäten anstreben, ist vergleichsweise überschaubar.Ihnen den Zugang zu erleichtern heißt also nicht, den anderen Studierenden irgendwelcheChancen zu rauben.Unseren Nachbarn Hamburg habe ich in diesem Zusammenhang ja schon erwähnt. Hier gibt eseine solche Spitzensportlerquote seit über einem Jahr. Gerade vor dem Hintergrund desOlympiastützpunkts Kiel-Hamburg, an dem Segler und Beachvolleyballer trainieren, ist eswichtig, dass Schleswig-Holstein in Sachen Profilquote schnell nachzieht. Nicht zuletzt weil wirunser Land als Standort für den Spitzensport sichern und den Leistungssportlern konkrete 3Perspektiven bieten wollen, soll die Sportlerquote so bald wie möglich eingeführt werden. Ichhoffe, hierüber sind wir uns alle einig. Der SSW ist jedenfalls der Meinung, dass wir denjenigen,die sowohl Leistungssport als auch eine akademische Karriere wollen, keine unnötigenHindernisse in den Weg stellen dürfen.