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Lars Harms zu TOP 6 + 8 - Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Sparkassengesetzes
Presseinformation Kiel, den 23. Januar 2013Es gilt das gesprochene WortLars HarmsTOP 6 + 8 Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Sparkassengesetzes Drs. 18/421 + 18/435Ungefähr die Hälfte aller Bürger in Schleswig-Holstein sind Kunden einerSparkasse. Sie finanzieren jede zweite Existenzgründung in Schleswig-Holstein. Mit über 55 % in 2012 liegt der Marktanteil der Sparkassen überdem aller anderen Bankengruppen im Land, wenn es um Kredite anUnternehmen und Selbständige geht. Mit ihren 328 Filialen bieten dieSparkassen weiterhin das dichteste Netz aller Bankinstitute im Land. Undmit ihren 8.132 Mitarbeitern sind sie außerdem der größte Arbeitgeber inder Kreditwirtschaft von Schleswig-Holstein. Führend sind die Sparkassendarüber hinaus auch bei der Ausbildungsquote und beim Anteil an nicht-staatlicher Förderung von Kultur und gemeinnützigen Investitionen inSchleswig-Holstein. 2Mit ihrem regionalen Profil sind sie selbstverständlich in allen Regionendes Landes vertreten und für alle Bürger zugänglich – und das nicht nur impragmatischen Sinne. Die Sparkassen sind das Rückgrat der Geld- undKreditversorgung, der überwiegend mittelständischen Wirtschaft, desHandwerks und natürlich auch der Privatkunden. Sparkassen gehörenunbestritten zum täglichen Leben bei uns im Land. Wir als Küstenkoalitionwollen die Sparkassen, in diesen Fall die öffentlich-rechtlichen- in unseremLand schützen.Gerade, weil die Sparkassen nicht privatisiert, sondern überwiegend inöffentlicher Hand sind, können sie ihre Geschäftspolitik sehr viel stärkerauf die regionale Wirtschaft und den Mittelstand ausrichten als diePrivatbanken der großen deutschen Kreditanstalten. Die Sparkassenunterscheiden sich in ihrer Geschäftspolitik von privaten Banken, sie sindnicht rein renditeorientiert und sind flächendeckend vertreten,insbesondere in ländlichen Regionen. Vor allem unterscheiden sich dieSparkassen aber von vielen anderen Großbanken durch dasRegionalprinzip und durch die Gemeinwohlorientierung, welche gesetzlichverankert ist. 3Wir wollen die Sparkassen vor einer Privatisierung bewahren – und daslieber heute als morgen. Schon lange war das Interesse der Haspa bekannt.Nun liegt der Antrag vor – wir haben es also auf Papier – schwarz auf weiß.Die Bankenaufsicht und das Kartellamt haben dem Vorhaben der Haspasich bei der Sparkasse in Hohenweststedt zu beteiligen schon zugestimmt.Deshalb besteht jetzt, hier und heute – Handlungsbedarf. Denn wir wollennicht vor vollendeten Tatsachen stehen.Schon 2010 haben wir vom SSW zum Thema positioniert. ImKoalitionsvertrag ist unser „Nein“ zur Privatisierung fixiert. Der politischeWille ist also keineswegs eine Überraschung.Grundsätzlich haben wir vom SSW natürlich nichts gegen die Haspa ansich. Im Gegenteil, wir halten sie für ein verantwortungsvollwirtschaftendes Institut. Doch in diesem Fall ist Vorsicht geboten. Wirbrauchen jetzt eine Korrektur des Sparkassengesetzes, man könnte esauch – wie mein Kollege Stegner das schon formuliert hat-Gefahrenabwehrgesetz nennen.Das jetzige zügige Handeln, sind wir nicht nur den Sparkassen schuldig,sondern auch allen anderen Ländern in der Bundesrepublik. Denn wenndie Haspa ihr Interesse nachgehen könnte, könnten sich auch andere 4Privat- und Großbanken bei der EU einklagen. Die Haspa ist rein rechtlichein echter Sonderfall, sie ist weder eine öffentlich rechtliche Sparkassenoch eine Privatbank. Zur Erinnerung: Die Hamburger Sparkasse ist eineAG, die Finanzholding darüber ist eine Gesellschaft die nach altemHamburger Recht ihre Geschäfte betreibt.Bisher gibt es von der EU nur Einschätzungen bezüglich derKategorisierung der Haspa. Es ist jedoch nicht auszuschließen, dass dieHaspa als eine Privatbank angesehen wird. Mit dem Argument derWettbewerbsbenachteiligung, könnten sich dann aber andere Banken wiezum Beispiel die Deutsche Bank bei der EU einklagen. Damit wäre dasSparkassenwesen in ganz Deutschland auf dem Kopf gestellt.An dieser Stelle müssen wir auch einmal darüber Gedanken machen, wasbei einer solchen Klage von Privatbanken passiert. Was wird dieEuropäische Kommission darauf antworten? Wird die EU den KlägernRecht geben? Wenn ja, dann müsste das Gesetz bzw. die Kooperationzwischen der Haspa und den Sparkassen rückgängig gemacht werden.Und jetzt kommt die Frage auf: Wie kommen wir dann aus dieser Lagewieder heraus? Wie europafest ist also unser heutiges Sparkassengesetz?Fragen über Fragen, die alle noch umfassend evaluiert werden müssen.Bevor diese Fragen nicht positiv geklärt sind, sehe ich das Vorhaben derHaspa kritisch. 5Was bedeutet also die mögliche Privatisierung einzelner Sparkassen durchdie Hintertür? In diesem Fall würde sich demzufolge eine PrivatbankAnteile einer Sparkasse hier im Land kaufen Mit einem Anteil vonBeispielsweise 25% hätte die Privatbank als Teilhaberin einenbedeutenden Einfluss auf die Geschäfte der Sparkasse. Die kommunalenSparkassen würden dann extrem unter Druck geraten und müssten ihreGeschäftspolitik auf mehr Renditeorientierung umstellen. Aus derBankenkrise der Vergangenheit haben wir aber eines gelernt; nämlich,dass das genau der falsche Weg ist. Die Sparkassen sind zu einem großenTeil gut durch diese Krise gekommen, weil sie gerade, weil sie eben nichteine so immense Renditeorientierung hatten wie die Privatbanken. Ichhalte also fest: Die eigenständige Geschäftspolitik der Sparkasse wärepassé und eine charakterlose pseudo-Sparkasse stünde demnach vor derTür.Der SSW möchte ein solches Szenario nicht mittragen. Doch was sind dieAlternativen, um unsere Sparkassen zu schützen und unterstützen?Im Antrag der CDU ist ja eine Möglichkeit schon beschrieben, die nicht dieeinzige Möglichkeit ist. Eine ordentliche Anhörung wird anhand des CDU-Gesetzentwurfes durchgeführt werden können, in der alle Anregungendiskutiert werden können. 6Beispielsweise bestünde die Gelegenheit zur Fusion der Sparkassen inSchleswig-Holstein. Das würde Bewegung des Kapitals bedeuten. Dasmüssen und können die Sparkassen aber faktisch nur selbst entscheiden.Wir von der politischen Seite dürfen die Entschlusskraft und dieVerantwortlichkeit der Sparkassen nicht antasten. Jedoch können wir denWeg bereiten, um eventuelle Fusionierungen zu erleichtern.Natürlich könnten die jeweiligen Sparkassen sich auch selbst Anteile ananderen Sparkasse verschaffen, das ist ja schon jetzt für schleswig-holsteinische Sparkassen möglich. Vielleicht ist es eine Option, dieseMöglichkeiten auch für Sparkassen außerhalb Schleswig-Holsteins zueröffnen. Außerdem könnte noch debattiert werden, ob die Kommunensich stärker am Stammkapital beteiligen wollen.Abschließend möchte ich noch einmal betonen, dass es ohne unsereSparkassen im Land nicht geht – und schon gar nicht mit Eigenkapital-schwachen schleswig-holsteinischen Sparkassen. Der Aspekt derPrivatisierung ist die eine Sache – zukunftsorientierte Sparkassen eineandere.Ab 2019 gelten die verschärften Aufsichtsratsregularien Basel III zu 100%.Dann müssen die Banken eine Eigenkapitalquote von 10,5 % 7dokumentieren können, wenn sie Kredite ausgeben. Schon jetzt befindenwir uns in der Übergangsphase, in der die Reform schrittweise umgesetztwerden soll. Wir sollten also keine Zeit verlieren und unsere Sparkassen fürdie Zukunft mobilmachen. In diesem Sinne hoffe ich, dass wir zu einerbestmöglichsten Lösung kommen werden.Heute werden wir handeln, um eine Privatisierung der Sparkassen injedem Fall zu verhindern. Danach werden wir mit den Kommunen und mitden Sparkassen darüber reden, welche Möglichkeiten sie haben, ihreSituation zu verbessern und welche gesetzgeberischen Schritte hierfürnotwendig sind.