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23.01.13 , 19:44 Uhr
SSW

Lars Harms zu TOP 6 + 8 - Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Sparkassengesetzes

Presseinformation Kiel, den 23. Januar 2013

Es gilt das gesprochene Wort



Lars Harms
TOP 6 + 8 Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Sparkassengesetzes
Drs. 18/421 + 18/435


Ungefähr die Hälfte aller Bürger in Schleswig-Holstein sind Kunden einer
Sparkasse. Sie finanzieren jede zweite Existenzgründung in Schleswig-
Holstein. Mit über 55 % in 2012 liegt der Marktanteil der Sparkassen über
dem aller anderen Bankengruppen im Land, wenn es um Kredite an
Unternehmen und Selbständige geht. Mit ihren 328 Filialen bieten die
Sparkassen weiterhin das dichteste Netz aller Bankinstitute im Land. Und
mit ihren 8.132 Mitarbeitern sind sie außerdem der größte Arbeitgeber in
der Kreditwirtschaft von Schleswig-Holstein. Führend sind die Sparkassen
darüber hinaus auch bei der Ausbildungsquote und beim Anteil an nicht-
staatlicher Förderung von Kultur und gemeinnützigen Investitionen in
Schleswig-Holstein. 2



Mit ihrem regionalen Profil sind sie selbstverständlich in allen Regionen
des Landes vertreten und für alle Bürger zugänglich – und das nicht nur im
pragmatischen Sinne. Die Sparkassen sind das Rückgrat der Geld- und
Kreditversorgung, der überwiegend mittelständischen Wirtschaft, des
Handwerks und natürlich auch der Privatkunden. Sparkassen gehören
unbestritten zum täglichen Leben bei uns im Land. Wir als Küstenkoalition
wollen die Sparkassen, in diesen Fall die öffentlich-rechtlichen- in unserem
Land schützen.


Gerade, weil die Sparkassen nicht privatisiert, sondern überwiegend in
öffentlicher Hand sind, können sie ihre Geschäftspolitik sehr viel stärker
auf die regionale Wirtschaft und den Mittelstand ausrichten als die
Privatbanken der großen deutschen Kreditanstalten. Die Sparkassen
unterscheiden sich in ihrer Geschäftspolitik von privaten Banken, sie sind
nicht rein renditeorientiert und sind flächendeckend vertreten,
insbesondere in ländlichen Regionen. Vor allem unterscheiden sich die
Sparkassen aber von vielen anderen Großbanken durch das
Regionalprinzip und durch die Gemeinwohlorientierung, welche gesetzlich
verankert ist. 3

Wir wollen die Sparkassen vor einer Privatisierung bewahren – und das
lieber heute als morgen. Schon lange war das Interesse der Haspa bekannt.
Nun liegt der Antrag vor – wir haben es also auf Papier – schwarz auf weiß.
Die Bankenaufsicht und das Kartellamt haben dem Vorhaben der Haspa
sich bei der Sparkasse in Hohenweststedt zu beteiligen schon zugestimmt.
Deshalb besteht jetzt, hier und heute – Handlungsbedarf. Denn wir wollen
nicht vor vollendeten Tatsachen stehen.


Schon 2010 haben wir vom SSW zum Thema positioniert. Im
Koalitionsvertrag ist unser „Nein“ zur Privatisierung fixiert. Der politische
Wille ist also keineswegs eine Überraschung.


Grundsätzlich haben wir vom SSW natürlich nichts gegen die Haspa an
sich. Im Gegenteil, wir halten sie für ein verantwortungsvoll
wirtschaftendes Institut. Doch in diesem Fall ist Vorsicht geboten. Wir
brauchen jetzt eine Korrektur des Sparkassengesetzes, man könnte es
auch – wie mein Kollege Stegner das schon formuliert hat-
Gefahrenabwehrgesetz nennen.


Das jetzige zügige Handeln, sind wir nicht nur den Sparkassen schuldig,
sondern auch allen anderen Ländern in der Bundesrepublik. Denn wenn
die Haspa ihr Interesse nachgehen könnte, könnten sich auch andere 4

Privat- und Großbanken bei der EU einklagen. Die Haspa ist rein rechtlich
ein echter Sonderfall, sie ist weder eine öffentlich rechtliche Sparkasse
noch eine Privatbank. Zur Erinnerung: Die Hamburger Sparkasse ist eine
AG, die Finanzholding darüber ist eine Gesellschaft die nach altem
Hamburger Recht ihre Geschäfte betreibt.
Bisher gibt es von der EU nur Einschätzungen bezüglich der
Kategorisierung der Haspa. Es ist jedoch nicht auszuschließen, dass die
Haspa als eine Privatbank angesehen wird. Mit dem Argument der
Wettbewerbsbenachteiligung, könnten sich dann aber andere Banken wie
zum Beispiel die Deutsche Bank bei der EU einklagen. Damit wäre das
Sparkassenwesen in ganz Deutschland auf dem Kopf gestellt.


An dieser Stelle müssen wir auch einmal darüber Gedanken machen, was
bei einer solchen Klage von Privatbanken passiert. Was wird die
Europäische Kommission darauf antworten? Wird die EU den Klägern
Recht geben? Wenn ja, dann müsste das Gesetz bzw. die Kooperation
zwischen der Haspa und den Sparkassen rückgängig gemacht werden.
Und jetzt kommt die Frage auf: Wie kommen wir dann aus dieser Lage
wieder heraus? Wie europafest ist also unser heutiges Sparkassengesetz?
Fragen über Fragen, die alle noch umfassend evaluiert werden müssen.
Bevor diese Fragen nicht positiv geklärt sind, sehe ich das Vorhaben der
Haspa kritisch. 5



Was bedeutet also die mögliche Privatisierung einzelner Sparkassen durch
die Hintertür? In diesem Fall würde sich demzufolge eine Privatbank
Anteile einer Sparkasse hier im Land kaufen Mit einem Anteil von
Beispielsweise 25% hätte die Privatbank als Teilhaberin einen
bedeutenden Einfluss auf die Geschäfte der Sparkasse. Die kommunalen
Sparkassen würden dann extrem unter Druck geraten und müssten ihre
Geschäftspolitik auf mehr Renditeorientierung umstellen. Aus der
Bankenkrise der Vergangenheit haben wir aber eines gelernt; nämlich,
dass das genau der falsche Weg ist. Die Sparkassen sind zu einem großen
Teil gut durch diese Krise gekommen, weil sie gerade, weil sie eben nicht
eine so immense Renditeorientierung hatten wie die Privatbanken. Ich
halte also fest: Die eigenständige Geschäftspolitik der Sparkasse wäre
passé und eine charakterlose pseudo-Sparkasse stünde demnach vor der
Tür.


Der SSW möchte ein solches Szenario nicht mittragen. Doch was sind die
Alternativen, um unsere Sparkassen zu schützen und unterstützen?
Im Antrag der CDU ist ja eine Möglichkeit schon beschrieben, die nicht die
einzige Möglichkeit ist. Eine ordentliche Anhörung wird anhand des CDU-
Gesetzentwurfes durchgeführt werden können, in der alle Anregungen
diskutiert werden können. 6



Beispielsweise bestünde die Gelegenheit zur Fusion der Sparkassen in
Schleswig-Holstein. Das würde Bewegung des Kapitals bedeuten. Das
müssen und können die Sparkassen aber faktisch nur selbst entscheiden.
Wir von der politischen Seite dürfen die Entschlusskraft und die
Verantwortlichkeit der Sparkassen nicht antasten. Jedoch können wir den
Weg bereiten, um eventuelle Fusionierungen zu erleichtern.


Natürlich könnten die jeweiligen Sparkassen sich auch selbst Anteile an
anderen Sparkasse verschaffen, das ist ja schon jetzt für schleswig-
holsteinische Sparkassen möglich. Vielleicht ist es eine Option, diese
Möglichkeiten auch für Sparkassen außerhalb Schleswig-Holsteins zu
eröffnen. Außerdem könnte noch debattiert werden, ob die Kommunen
sich stärker am Stammkapital beteiligen wollen.


Abschließend möchte ich noch einmal betonen, dass es ohne unsere
Sparkassen im Land nicht geht – und schon gar nicht mit Eigenkapital-
schwachen schleswig-holsteinischen Sparkassen. Der Aspekt der
Privatisierung ist die eine Sache – zukunftsorientierte Sparkassen eine
andere.
Ab 2019 gelten die verschärften Aufsichtsratsregularien Basel III zu 100%.
Dann müssen die Banken eine Eigenkapitalquote von 10,5 % 7

dokumentieren können, wenn sie Kredite ausgeben. Schon jetzt befinden
wir uns in der Übergangsphase, in der die Reform schrittweise umgesetzt
werden soll. Wir sollten also keine Zeit verlieren und unsere Sparkassen für
die Zukunft mobilmachen. In diesem Sinne hoffe ich, dass wir zu einer
bestmöglichsten Lösung kommen werden.


Heute werden wir handeln, um eine Privatisierung der Sparkassen in
jedem Fall zu verhindern. Danach werden wir mit den Kommunen und mit
den Sparkassen darüber reden, welche Möglichkeiten sie haben, ihre
Situation zu verbessern und welche gesetzgeberischen Schritte hierfür
notwendig sind.

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