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Glücksspielrechtliche Änderungen können vorerst nicht beschlossen werden
136/2012 Kiel, 7. Dezember 2012Glücksspielrechtliche Änderungen können vorerst nicht be- schlossen werdenKiel (SHL) – Die am Mittwoch, 12. Dezember, zur Zweiten Lesung und Abstimmung vorgesehenen glücksspielrechtlichen Änderungen können vorerst nicht vom Land- tag beschlossen werden. Malta hat am 6. Dezember, einen Tag vor Ende der Still- haltefrist, eine sogenannte „ausführliche Stellungnahme“ an die EU-Kommission abgegeben. Auch die EU-Kommission selbst hat heute eine eigene „ausführliche Stellungnahme“ vorgelegt. Dies löst automatisch eine Verlängerung der Stillhalte- frist bis zum 7. Januar 2013 aus.Eine Verabschiedung des Gesetzes kommt damit laut EU-Recht nicht in Betracht. Hinter- grund ist die „Richtlinie 9834/EG über die Dienste der Informationsgesellschaft“ (Kurzfas- sung). Zusätzlich hat Großbritannien sogenannte „Bemerkungen“ abgegeben, die jedoch keine Auswirkungen auf die Stillhaltefrist haben. Die vorgesehene Beratung über die glücksspielrechtlichen Änderungen ist deshalb von der Tagesordnung der kommenden Plenarwoche genommen worden.Die wesentlichen Inhalte der „ausführlichen Stellungnahme“ Maltas sowie der heute ein- gegangenen Stellungnahme der EU-Kommission werden ebenso wie das weitere Vorge- hen beraten amMontag, 10. Dezember, um 10 Uhr, in der gemeinsamen Sitzung des Innen- und Rechtsausschusses und des Finanzausschusses. Schleswig-Holsteinischer Landtag, Postfach 7121, 24171 Kiel ▪ Jan Gömer, pressesprecher@landtag.ltsh.de, Tel. 0431 988-1120; Fax 0431 988-1130 ▪ www.sh-landtag.de → Presseticker