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Flemming Meyer zu TOP 33 - Atomausstieg verbindlich umsetzen
PresseinformationKiel, den 29.09.2012 Es gilt das gesprochene WortFlemming MeyerTOP 33 Atomausstieg verbindlich umsetzen Drs. 18/180Allen war von vornherein klar, dass die Energiewende ein politischer Kraftakt ist, der uns nochlange beschäftigen wird und der nicht leicht umzusetzen wird. Es war auch nicht davonauszugehen, dass die vier großen Energiekonzerne den Atomausstieg so einfach schluckenwürden – trotz der breiten politischen Mehrheit. Doch was wir heute erleben, ist eineMachtprobe der Energiekonzerne, die mit allen Mitteln versuchen den Rückbau ihrerAtomkraftwerke heraus zu zögern. Sie spielen auf Zeit und nutzen dabei die Schwächen desAtomgesetzes. Und genau da ist das Problem.Wir als SSW haben bereits frühzeitig – wenn auch in anderen Zusammenhängen – daraufaufmerksam gemacht, dass das Atomgesetz eben nicht in erster Linie die Sicherheit derMenschen im Focus hat. Mehrfach entstand der Eindruck, dass das Gesetz eher dem Schutz derAnlagen dient.Im Zusammenhang mit dem Atomausstieg und dem Rückbau der AKW bestätigt sich dieserEindruck wieder einmal. Für die Meiler Krümmel und Brunsbüttel ist die Berechtigung zumLeistungsbetrieb im August letzten Jahres durch das Ausstiegs-Gesetz erloschen. Aber vom 2Betreiber Vattenfall gibt es bis heute weder Anträge auf Erteilung einerStilllegungsgenehmigung noch eine verbindliche Erklärung zu einem Stilllegungskonzept.Mehrfach wurde in diesem Zusammenhang von Hinhaltetaktik und Verzögerung gesprochenund die Menschen im Land fragen sich zu Recht, wie es angehen kann, dass politischeBeschlüsse derart ignoriert werden können.Aus diesem Grund brauchen wir endlich eine rechtliche Handhabe gegen derartiges Vorgehen.Wir brauchen strengere Gesetze für den Betrieb und striktere Vorgaben für die Abwicklung derMeiler.Die Abwicklung der Meiler mit ihren radioaktiven Elementen wird uns über Jahre beschäftigen.Damit sich dies nicht bis zum Sankt Nimmerleinstag hinzieht, brauchen dieKraftwerksbetreiber klare Vorgaben. §7 Absatz 3 Atomgesetz sieht derzeit zwei Möglichkeitenfür die Stilllegung der Anlagen vor - den sicheren Einschluss oder den Abbau der endgültigstillgelegten Anlage.Der Einschluss wird mehrere Jahrzehnte dauern, da die Radioaktivität erst abklingen muss.Experten gehen dabei von 40 bis 60 Jahren aus – je nach Art der Anlage.Damit haben die betroffenen Kommunen über Jahrzehnte keine Planungsmöglichkeit für denBetriebsstandort. Bereits der Wegfall eines Kraftwerks stellt für die betroffene Kommune einenwirtschaftlichen und finanziellen Einschnitt dar. Wenn aber auch noch das Betriebsgeländenach der Stilllegung über Jahrzehnte unbeplant und brach liegen bleiben muss, ist dies einweiterer Einschnitt für die Kommune. Denn solange das Atomkraftwerk stehen bleibt, ist dasGelände für nichts zu gebrauchen.Aus diesem Grund kann die Lösung nach der Stilllegung nur der unverzügliche Rückbau sein.Hierfür gibt es jedoch keine rechtlich Handhabe, um den Betreibergesellschaften eine Frist fürden Beginn der Rückbaumaßnahmen zu setzen. Soll heißen, wir brauchen auch hier klareRegeln, damit die Atomaufsichtsbehörden endlich handlungsfähig sind. 3Wir wollen, dass der Atomausstieg endlich auch in Schleswig-Holstein ankommt. Krümmel undBrunsbüttel gehören stillgelegt, damit mit dem Rückbau endlich begonnen werden kann. Dassdie Betreibergesellschaft hier auf Zeit spielt ist nachvollziehbar. Doch als Politik können undwollen wir nicht länger akzeptieren, dass wir nur tatenlos zusehen müssen, wie dieBetreibergesellschaft ihre Verzögerungstaktik durchzieht. Das Atomgesetz muss endlichdahingehend geändert werden, dass die zuständige Aufsichtsbehörde nicht länger machtlosgegenüber dem Betreiber dasteht.