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Flemming Meyer zu TOP 7 - Gesetzentwurf zur Änderung des Oberflächenwasserabgabegesetzes (OWAG)
PresseinformationKiel, den 26.09.2012 Es gilt das gesprochene WortFlemming MeyerTOP 7 Gesetzentwurf zur Änderung des Oberflächenwasserabgabegesetzes (OWAG) Drs. 18/182Das Oberflächenwasserabgabegesetz wurde seinerzeit aus verschiedenen Gründen inSchleswig-Holstein eingeführt. Vordringlich geht es darum, dass Unternehmen diese Abgabezu entrichten haben, die die Ressource Wasser über den Gemeingebrauch hinaus nutzen.Damit wird eine Sensibilität für die knappe Ressource Wasser geschaffen.Durch die Bagatellgrenze von 2.500 Euro jährlich fällt manches Unternehmen durch das Rasterund muss für die Benutzung von Oberflächenwasser auch nichts zahlen. Eine solche Bagatell-oder Kappungsgrenze ist eine gute Methode, um mögliche Härten zu vermeiden. Damitwerden eben nicht die kleinen und mittleren Betriebe durch die Abgabe unverhältnismäßigbelastet. Es sind überwiegend die Betreiber der schleswig-holsteinischen Kernkraftwerke, diediese Abgabe zahlen müssen, weil sie jährlich große Mengen Wasser aus oberirdischenGewässern entnehmen.Diese Abgabe trägt dazu bei, die Einnahmesituation des Landes zu verbessern. Sie hat damitauch einen fiskalischen Hintergrund. 2Der Gesetzgeber hat seinerzeit im Gesetz ausdrücklich festgeschrieben, dass das Aufkommender Abgabe zur Hälfte für Maßnahmen zum Schutz und zur Verbesserung der oberirdischenGewässer, der aquatischen Ökosysteme und der nachhaltigen Wassernutzung zu verwendenist. Dieses Ziel hat der SSW immer unterstützt.Die Stilllegungen der Pannenmeiler haben bereits zu Mindereinnahmen geführt. Und sobalddas letzte AKW in Schleswig-Holstein endgültig vom Netz geht, werden wir dies auch bei derAbgabe zu spüren bekommen. Das ist klar.In Jahren mit spitzen Einnahmen – also wenn alle AKW liefen – hat Schleswig-Holstein rund 40Mio. Euro durch die Abgabe eingenommen. Nun hat sich die Situation durch die Stilllegungbereits geändert und wir verzeichnen für 2011 eine Einnahme von rund 18,5 Mio. Euro.Es verhält sich ähnlich wie mit den Bundeswehrstandorten. Auf der einen Seite sind wir froh,dass wir nicht mehr so viel Militär benötigen. Auf der anderen Seite sehen wir dieWirtschaftskraft, die mit den Stilllegungen verloren gehen.Aber im Gegensatz zur Bundeswehrreform wissen wir bereits heute, wann das letzte AKW inSchleswig-Holstein regulär vom Netz gehen wird. Wir haben also Zeit uns auf die Situationentsprechend vorzubereiten und um die Weichen zu stellen.Ich möchte noch einmal für den SSW festhalten, wir haben immer begrüßt, dass Maßnahmendes Umwelt- und Gewässerschutzes aus dieser Einnahme finanziert werden. Hieran werdenwir auch weiter festhalten.Nebenbei bemerkt, der Küstenschutz wird soweit mir bekannt, nicht aus dieser Abgabefinanziert, wie es aus Begründung des FDP Antrages hervorgeht.Angesichts der Tatsache, dass die Pannenmeiler bereits seit Jahren immer wieder stillstehenund der Atomausstieg beschlossen ist, halte ist es für sinnvoll und richtig, dass wir uns mit denAuswirkungen im Ausschuss näher befassen.