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23.03.12
12:02 Uhr
SSW

Anke Spoorendonk zu TOP 25 - Neuordnung der Universitätsmedizin

Presseinformation
Kiel, den 23. März 2012 Es gilt das gesprochene Wort



Anke Spoorendonk
TOP 25 Neuordnung der Universitätsmedizin Drs. 17/2279

Die Zukunft der Hochschulmedizin in unserm Land gehört zu recht zu den Dauerbrennern hier im
Landtag. Die erste Antwort der Landesregierung war 2010, den Studiengang Medizin in Lübeck
schließen zu wollen. Der Wissenschaftsminister meinte damals noch, es sei besser, Stücke aus
der Hochschultorte herauszuschneiden als die Sahne von der ganzen Torte abzukratzen.
Mit dieser Strategie ist die Landesregierung bekanntlich auf die Nase gefallen. Was blieb, war die
Frage, wie es mit der Hochschulmedizin weiter gehen soll.
Daher war es trotz aller politischen Auseinandersetzungen sinnvoll, den Wissenschaftsrat um ein
Gutachten zu bitten. Auf der Grundlage dieses Gutachtens haben sich nun mehr die CAU und die
Uni Lübeck auf ein Konzept verständigt, das sehr verkürzt darauf abzielt, medizinische Forschung
und Lehre in Kiel und Lübeck zu sichern. Beide Campi sollen eigene Vorstände erhalten und mit
dem Land Zielvereinbarungen abschließen. Der letzte, nicht unerheblich Punkt in diesem Dreieck
ist das UK S-H.
Die Vereinbarung der Universitäten sieht vor, dass die Verbindung künftig über eine Holding
geregelt werden soll. Für den SSW zeichnet sich ab, dass mit dem vorgeschlagenen Konzept ein
gangbarer Weg aufgezeigt wird. Soll heißen: Wir stehen diesem erst einmal Weg offen 2
gegenüber – wohl wissend, dass auch hier der Teufel im Detail steckt. Es könnte ganz klar zu
Problemen kommen zwischen Forschung und Lehre auf der einen und Krankenversorgung auf
der anderen Seite.
Da ist es natürlich gut, dass beide Aspekte künftig im Vorstand dieser neuen Holding vertreten
sein sollen. Was der SSW aber unter keinen Umständen mittragen könnte, wären
Entscheidungen, die letztlich zu einer Zerschlagung des UK S-H führen würde. Wenn ich bedenke,
wie viel die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den letzten Jahren geleistet haben, um das UK S-
H zu retten, dann wäre das ein nicht hinnehmbarer Weg.
Da wir seit Ende Februar wissen, dass nun auch der Wissenschaftsminister und der
Vorstandsvorsitzende des UKSH der Vereinbarung beigetreten ist – „die Akteure einigen sich auf
eine klare Struktur für Wissenschaft und Krankenversorgung“, heißt es so schön in der
gemeinsamen Pressemitteilung – dann meldet sich bei mir natürlich die Frage, was denn der
tiefere Sinn des vorliegenden Berichtsantrages ist.. Aus Sicht des SSW ist es ein Unding, dem
Landtag so einen verdeckten Begrüßungsantrag unterzujubeln.
Wir nehmen zur Kenntnis, dass an Stelle des Medizinausschusses künftig der erweiterte Holding-
Vorstand die notwendige Koordinierung von Forschung und Lehre zwischen den Universitäten
und dem UKSH wahrnehmen soll. Gleichzeitig sollen die Trägerkosten dem UKSH direkt
zugewiesen werden. Wie sich dieses konkret auswirkt, ist weiterhin offen. Das gleiche gilt die
Frage nach dem Abbau des Sanierungsstaus beim UKSH. Machen wir uns also nichts vor: Es
bleibt noch genug zu tun.