Diese Webseite verwendet ausschließlich für die Funktionen der Website zwingend erforderliche Cookies.
Lars Harms zu TOP 7 - Entwurf eines Gesetzes zur Aufhebung des Gesetzes zur Neuordnung des Glücksspiels
Presseinformation Kiel, den 23.02.2012Es gilt das gesprochene WortLars HarmsTOP 7 Entwurf eines Gesetzes zur Aufhebung des Gesetzes zur Neuordnung des Glücksspiels Drs. 17/1956 + 17/2267Mitte Dezember war es amtlich: 15 der 16 Bundesländer haben den Glücksspielstaatsvertragunterzeichnet. Die schleswig-holsteinische Landesregierung hat unser Land mit derEntscheidung, diesem Regelwerk nicht beizutreten, endgültig isoliert. Das Ansehen Schleswig-Holsteins ist hierdurch ganz sicher nicht gestiegen und die zukünftige Zusammenarbeit mitden anderen Ländern dürfte auch nicht gerade erleichtert werden. Doch damit nicht genug:Mit der Verabschiedung des weitaus liberaleren Glücksspielgesetzes haben CDU und FDP auchnoch die denkbar schlimmste Alternative gewählt. Denn hiermit sind die Weichen für einnahezu uneingeschränktes Glücksspielangebot gestellt. Die Auswirkungen auf dasSpielverhalten und auf die Zahl der krankhaften Spieler im Land sind kaum abzusehen. Dassder SSW diesen Weg für völlig falsch hält, habe ich mehrfach deutlich gesagt. Doch dieBedenken von mir und von vielen Kollegen hier im Landtag wurden leider in schönerRegelmäßigkeit überhört. 2Die SPD hat mit dem eingebrachten Gesetzentwurf das einzig richtige getan. Kein Zweifel: DasGlücksspielgesetz muss so schnell wie möglich rückgängig gemacht werden. Dieser Forderungkönnen wir uns vorbehaltlos anschließen. Schleswig-Holstein hat natürlich weiterhin dieMöglichkeit, dem Staatsvertrag beizutreten. Allerdings geht dies nur ohne Komplikationen,solange in diesem Frühjahr noch keine Konzessionen werden. Deshalb drängt die Zeit.Wenn wir uns die vergangenen Debatten zum Glücksspielgesetz hier im Landtag vor Augenführen, wird deutlich, dass es in erster Linie die vermeintlichen Mehreinnahmen waren, die alsArgument für die weitgehende Liberalisierung angeführt wurden. Unternehmen sollten nachSchleswig-Holstein geholt, tausende Arbeitsplätze geschaffen und Millioneneinnahmengeneriert werden. Nun stellt sich natürlich die Frage, ob diese Verheißungen derGlücksspielindustrie denn auch nur ansatzweise eintreten werden, oder ob sich zumindest eineentsprechende Tendenz erkennen lässt? Dies muss eindeutig verneint werden. Weder sindAngaben zur Entwicklung der Steuererträge, noch zu den erwartenden Einnahmen aus derZweck- oder Glücksspielabgabe möglich. Was den Kollegen von CDU und FDP bleibt, ist dasHoffen darauf, dass ihr 60-Millionen-Euro-Traum irgendwie wahr wird. Dabei ist diese Zahlabsolut unrealistisch. Denn sie setzt einen Umsatz in Milliardenhöhe - und damit eine völligandere Glücksspielkultur im Land voraus. Doch selbst, wenn nachweislich Mehreinnahmengeneriert würden, gibt es aus Sicht des SSW mit dem Spielerschutz ein viel gewichtigeresArgument, das gegen eine Liberalisierung spricht.Für uns liegt auf der Hand, dass ein größeres legales Glücksspielangebot auch zu größerenindividuellen und sozialen Folgeschäden führt. Bundesweit gehen hier allein die jährlichensozialen Kosten, die durch Therapiemaßnahmen und die Folgen der Beschaffungskriminalitätentstehen, weit in den dreistelligen Millionenbereich. Und dass wir über das Ausmaß desmenschlichen Leids der Süchtigen und ihrer Angehörigen nur spekulieren können, dürfte allenklar sein. Aus diesen Gründen sehen wir die Ausweitung des Angebots als falschen Weg. Auchwenn ich mich hier wiederhole: Nach unserer Auffassung ist die Politik in der Pflicht, 3Glücksspielangebote so zu beschränken, dass die Entstehung von Sucht möglichst effektivverhindert wird. Genau hier - in der Prävention - liegt unsere wichtigste Aufgabe. Nicht darin,vermeintliche Mehreinnahmen auf Kosten Spielsüchtiger zu generieren.Um es noch einmal ganz deutlich zu sagen: Für den SSW bleibt das oberste Ziel bei derNeuregelung des Glücksspiels der umfassende Schutz der Spieler. Wir sind der Auffassung,dass sich dieses Ziel nur durch eine bundeseinheitliche Regelung erreichen lässt. Das von denregierungstragenden Fraktionen vorgelegte Spielhallengesetz kann uns diesem Ziel ein Stückweit näher bringen. Doch das landeseigene Glücksspielgesetz vernachlässigt in dervorliegenden Form nicht nur die Suchtprävention, sondern es ist auch finanzpolitisch höchstzweifelhaft. Zwar halten wir es für bedauerlich, dass auch mit der Teilliberalisierung imStaatsvertrag von der Leitlinie eines kleinen, konsequent regulierten Glücksspielmarkts instaatlicher Hand abgewichen wird. Aber der Beitritt Schleswig-Holsteins zum Regelwerk der 15anderen Länder ist allemal besser, als das Glücksspielgesetz von CDU und FDP.