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23.02.12 , 12:35 Uhr
SSW

Lars Harms zu TOP 7 - Entwurf eines Gesetzes zur Aufhebung des Gesetzes zur Neuordnung des Glücksspiels

Presseinformation Kiel, den 23.02.2012



Es gilt das gesprochene Wort



Lars Harms

TOP 7 Entwurf eines Gesetzes zur Aufhebung des Gesetzes zur Neuordnung des Glücksspiels Drs. 17/1956 + 17/2267

Mitte Dezember war es amtlich: 15 der 16 Bundesländer haben den Glücksspielstaatsvertrag
unterzeichnet. Die schleswig-holsteinische Landesregierung hat unser Land mit der
Entscheidung, diesem Regelwerk nicht beizutreten, endgültig isoliert. Das Ansehen Schleswig-
Holsteins ist hierdurch ganz sicher nicht gestiegen und die zukünftige Zusammenarbeit mit
den anderen Ländern dürfte auch nicht gerade erleichtert werden. Doch damit nicht genug:
Mit der Verabschiedung des weitaus liberaleren Glücksspielgesetzes haben CDU und FDP auch
noch die denkbar schlimmste Alternative gewählt. Denn hiermit sind die Weichen für ein
nahezu uneingeschränktes Glücksspielangebot gestellt. Die Auswirkungen auf das
Spielverhalten und auf die Zahl der krankhaften Spieler im Land sind kaum abzusehen. Dass
der SSW diesen Weg für völlig falsch hält, habe ich mehrfach deutlich gesagt. Doch die
Bedenken von mir und von vielen Kollegen hier im Landtag wurden leider in schöner
Regelmäßigkeit überhört. 2
Die SPD hat mit dem eingebrachten Gesetzentwurf das einzig richtige getan. Kein Zweifel: Das
Glücksspielgesetz muss so schnell wie möglich rückgängig gemacht werden. Dieser Forderung
können wir uns vorbehaltlos anschließen. Schleswig-Holstein hat natürlich weiterhin die
Möglichkeit, dem Staatsvertrag beizutreten. Allerdings geht dies nur ohne Komplikationen,
solange in diesem Frühjahr noch keine Konzessionen werden. Deshalb drängt die Zeit.


Wenn wir uns die vergangenen Debatten zum Glücksspielgesetz hier im Landtag vor Augen
führen, wird deutlich, dass es in erster Linie die vermeintlichen Mehreinnahmen waren, die als
Argument für die weitgehende Liberalisierung angeführt wurden. Unternehmen sollten nach
Schleswig-Holstein geholt, tausende Arbeitsplätze geschaffen und Millioneneinnahmen
generiert werden. Nun stellt sich natürlich die Frage, ob diese Verheißungen der
Glücksspielindustrie denn auch nur ansatzweise eintreten werden, oder ob sich zumindest eine
entsprechende Tendenz erkennen lässt? Dies muss eindeutig verneint werden. Weder sind
Angaben zur Entwicklung der Steuererträge, noch zu den erwartenden Einnahmen aus der
Zweck- oder Glücksspielabgabe möglich. Was den Kollegen von CDU und FDP bleibt, ist das
Hoffen darauf, dass ihr 60-Millionen-Euro-Traum irgendwie wahr wird. Dabei ist diese Zahl
absolut unrealistisch. Denn sie setzt einen Umsatz in Milliardenhöhe - und damit eine völlig
andere Glücksspielkultur im Land voraus. Doch selbst, wenn nachweislich Mehreinnahmen
generiert würden, gibt es aus Sicht des SSW mit dem Spielerschutz ein viel gewichtigeres
Argument, das gegen eine Liberalisierung spricht.


Für uns liegt auf der Hand, dass ein größeres legales Glücksspielangebot auch zu größeren
individuellen und sozialen Folgeschäden führt. Bundesweit gehen hier allein die jährlichen
sozialen Kosten, die durch Therapiemaßnahmen und die Folgen der Beschaffungskriminalität
entstehen, weit in den dreistelligen Millionenbereich. Und dass wir über das Ausmaß des
menschlichen Leids der Süchtigen und ihrer Angehörigen nur spekulieren können, dürfte allen
klar sein. Aus diesen Gründen sehen wir die Ausweitung des Angebots als falschen Weg. Auch
wenn ich mich hier wiederhole: Nach unserer Auffassung ist die Politik in der Pflicht, 3
Glücksspielangebote so zu beschränken, dass die Entstehung von Sucht möglichst effektiv
verhindert wird. Genau hier - in der Prävention - liegt unsere wichtigste Aufgabe. Nicht darin,
vermeintliche Mehreinnahmen auf Kosten Spielsüchtiger zu generieren.



Um es noch einmal ganz deutlich zu sagen: Für den SSW bleibt das oberste Ziel bei der
Neuregelung des Glücksspiels der umfassende Schutz der Spieler. Wir sind der Auffassung,
dass sich dieses Ziel nur durch eine bundeseinheitliche Regelung erreichen lässt. Das von den
regierungstragenden Fraktionen vorgelegte Spielhallengesetz kann uns diesem Ziel ein Stück
weit näher bringen. Doch das landeseigene Glücksspielgesetz vernachlässigt in der
vorliegenden Form nicht nur die Suchtprävention, sondern es ist auch finanzpolitisch höchst
zweifelhaft. Zwar halten wir es für bedauerlich, dass auch mit der Teilliberalisierung im
Staatsvertrag von der Leitlinie eines kleinen, konsequent regulierten Glücksspielmarkts in
staatlicher Hand abgewichen wird. Aber der Beitritt Schleswig-Holsteins zum Regelwerk der 15
anderen Länder ist allemal besser, als das Glücksspielgesetz von CDU und FDP.

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