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Flemming Meyer zu TOP 33 - Arbeitsbedingungen für geringfügig Beschäftigte verbessern
Presseinformation Kiel, den 15.12.2011Es gilt das gesprochene WortFlemming MeyerTOP 33 Arbeitsbedingungen für geringfügig Beschäftigte verbessern Drs. 17/2064Mittlerweile sind über 7 Millionen Menschen in Deutschland geringfügig beschäftigt. Sieerhalten in der Regel niedrigere Löhne als ihre regulär beschäftigten Kollegen und haben dabeioft vergleichsweise schlechte Arbeitsbedingungen. Gewerkschaften befürchten, dass hierdurchauch der Druck auf die Löhne und Gehälter der Kernbelegschaften wächst und eineAbwärtsspirale in Gang gesetzt wird. Diese Sorge hat auch der SSW. Denn je mehr Menschenunter diesen schlechter werdenden Bedingungen arbeiten, desto eher werden diese Umständein unserer Gesellschaft akzeptiert. Dass tarifliche und ortsübliche Standards in der Folge immerweiter unterlaufen werden, kann keinen verwundern.Diese Probleme gibt es seit Jahren - und doch hat sich daran bis heute kaum etwas geändert.Immer wieder werden Fälle bekannt, in denen dieser Gruppe die grundlegendstenarbeitsrechtlichen Ansprüche verwehrt werden. Der Grundsatz der Gleichbehandlung, derAnspruch auf Mutterschutz oder das Recht auf bezahlten Urlaub besteht oft nur auf dem 2Papier. Aus Sicht des SSW ist dieser Zustand untragbar. Und nicht zuletzt, weil in der Zeit seitder Wirtschafts- und Finanzkrise vor allem in diesem Bereich neue Jobs entstanden sind, mussdie Situation geringfügig Beschäftigter endlich verbessert werden. Deshalb muss unsereLandesregierung dringend dem Gesetzentwurf der nordrhein-westfälischen Landesregierungzur Reform geringfügiger Beschäftigung, der diese Woche im Bundesrat behandelt wird,zustimmen. Und natürlich führt auch die SPD hier im Landtag einige wichtige Punkte auf, diezu verbesserten Arbeitsbedingungen beitragen. Diesen Antrag können wir voll und ganzunterstützen.Die Einführung einer Höchstarbeitszeit von 12 Stunden im Paragraphen 8 im viertenSozialgesetzbuch ist ein sehr wichtiger Punkt. Denn leider kommt es im Arbeitslebengeringfügig Beschäftigter viel zu häufig vor, dass sie ihr Arbeitspensum nur schaffen, wenn siedeutlich länger arbeiten. So kommt für sie am Ende des Tages oft ein viel zu niedrigerStundenlohn heraus. Weil in dieser Situation regulär beschäftigte Kollegen für die gleicheArbeit wesentlich mehr verdienen, wird hier eindeutig gegen den Grundsatz derGleichbehandlung verstoßen. Aus unserer Sicht können wir dieses Problem mit einerverbindlichen Höchstarbeitszeit in den Griff kriegen. Voraussetzung ist natürlich, dass auchentsprechende Sanktionsmöglichkeiten gegen Arbeitgeber, die dagegen verstoßen,vorgesehen sind.Doch nicht nur ein angemessener Lohn ist wichtig. Wir müssen auch sicherstellen, dassgeringfügig Beschäftigte zukünftig wirklich alle Arbeitnehmerrechte bekommen, die ihnenzustehen. Es muss verbindlich geregelt sein, dass die wesentlichen Arbeitsbedingungenschriftlich zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber festgehalten werden. Außerdem müssenwir die Arbeitgeber stärker in die Pflicht nehmen, wenn es um die umfassende Aufklärung derMinijobber über ihre Rechte und Ansprüche geht. Allen Beteiligten muss klar sein, dass diese 3Gruppe den gleichen rechtlichen Status hat wie normal Beschäftigte. Denn bis heute werden400-Euro-Kräfte nicht selten im Unklaren gelassen, um ihnen Ansprüche vorzuenthalten.Natürlich müssen nicht zuletzt der Missbrauch und die illegale Beschäftigung wirkungsvollbekämpft werden. Um dieses Ziel zu erreichen sind striktere Kontrollen und härtere Strafenunvermeidbar. Und wir dürfen nicht vergessen, dass geringfügig Beschäftigte selbst dann,wenn sie ordnungsgemäß angestellt sind, konkrete Nachteile gegenüber regulär Beschäftigtenhaben. Ähnlich wie bei Leiharbeitern wird ihnen oft langfristig die Chance auf eine unbefristeteund fair entlohnte Arbeit genommen. Sie werden leider häufig nicht in gleichem Maße in diesoziale Struktur des Unternehmens eingebunden und erfahren eine geringere Wertschätzungals ihre Kollegen. Darüber hinaus werden ihnen nicht annähernd die gleichen Qualifizierungs-und Entwicklungsmöglichkeiten geboten, wie der Stammbelegschaft. Für den SSW sprechenviele Gründe dafür, die Arbeitsbedingungen geringfügig Beschäftigter so schnell wie möglichzu verbessern.