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15.12.11 , 12:19 Uhr
SSW

Flemming Meyer zu TOP 33 - Arbeitsbedingungen für geringfügig Beschäftigte verbessern

Presseinformation Kiel, den 15.12.2011



Es gilt das gesprochene Wort



Flemming Meyer
TOP 33 Arbeitsbedingungen für geringfügig Beschäftigte verbessern Drs. 17/2064
Mittlerweile sind über 7 Millionen Menschen in Deutschland geringfügig beschäftigt. Sie
erhalten in der Regel niedrigere Löhne als ihre regulär beschäftigten Kollegen und haben dabei
oft vergleichsweise schlechte Arbeitsbedingungen. Gewerkschaften befürchten, dass hierdurch
auch der Druck auf die Löhne und Gehälter der Kernbelegschaften wächst und eine
Abwärtsspirale in Gang gesetzt wird. Diese Sorge hat auch der SSW. Denn je mehr Menschen
unter diesen schlechter werdenden Bedingungen arbeiten, desto eher werden diese Umstände
in unserer Gesellschaft akzeptiert. Dass tarifliche und ortsübliche Standards in der Folge immer
weiter unterlaufen werden, kann keinen verwundern.


Diese Probleme gibt es seit Jahren - und doch hat sich daran bis heute kaum etwas geändert.
Immer wieder werden Fälle bekannt, in denen dieser Gruppe die grundlegendsten
arbeitsrechtlichen Ansprüche verwehrt werden. Der Grundsatz der Gleichbehandlung, der
Anspruch auf Mutterschutz oder das Recht auf bezahlten Urlaub besteht oft nur auf dem 2

Papier. Aus Sicht des SSW ist dieser Zustand untragbar. Und nicht zuletzt, weil in der Zeit seit
der Wirtschafts- und Finanzkrise vor allem in diesem Bereich neue Jobs entstanden sind, muss
die Situation geringfügig Beschäftigter endlich verbessert werden. Deshalb muss unsere
Landesregierung dringend dem Gesetzentwurf der nordrhein-westfälischen Landesregierung
zur Reform geringfügiger Beschäftigung, der diese Woche im Bundesrat behandelt wird,
zustimmen. Und natürlich führt auch die SPD hier im Landtag einige wichtige Punkte auf, die
zu verbesserten Arbeitsbedingungen beitragen. Diesen Antrag können wir voll und ganz
unterstützen.


Die Einführung einer Höchstarbeitszeit von 12 Stunden im Paragraphen 8 im vierten
Sozialgesetzbuch ist ein sehr wichtiger Punkt. Denn leider kommt es im Arbeitsleben
geringfügig Beschäftigter viel zu häufig vor, dass sie ihr Arbeitspensum nur schaffen, wenn sie
deutlich länger arbeiten. So kommt für sie am Ende des Tages oft ein viel zu niedriger
Stundenlohn heraus. Weil in dieser Situation regulär beschäftigte Kollegen für die gleiche
Arbeit wesentlich mehr verdienen, wird hier eindeutig gegen den Grundsatz der
Gleichbehandlung verstoßen. Aus unserer Sicht können wir dieses Problem mit einer
verbindlichen Höchstarbeitszeit in den Griff kriegen. Voraussetzung ist natürlich, dass auch
entsprechende Sanktionsmöglichkeiten gegen Arbeitgeber, die dagegen verstoßen,
vorgesehen sind.


Doch nicht nur ein angemessener Lohn ist wichtig. Wir müssen auch sicherstellen, dass
geringfügig Beschäftigte zukünftig wirklich alle Arbeitnehmerrechte bekommen, die ihnen
zustehen. Es muss verbindlich geregelt sein, dass die wesentlichen Arbeitsbedingungen
schriftlich zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber festgehalten werden. Außerdem müssen
wir die Arbeitgeber stärker in die Pflicht nehmen, wenn es um die umfassende Aufklärung der
Minijobber über ihre Rechte und Ansprüche geht. Allen Beteiligten muss klar sein, dass diese 3

Gruppe den gleichen rechtlichen Status hat wie normal Beschäftigte. Denn bis heute werden
400-Euro-Kräfte nicht selten im Unklaren gelassen, um ihnen Ansprüche vorzuenthalten.
Natürlich müssen nicht zuletzt der Missbrauch und die illegale Beschäftigung wirkungsvoll
bekämpft werden. Um dieses Ziel zu erreichen sind striktere Kontrollen und härtere Strafen
unvermeidbar. Und wir dürfen nicht vergessen, dass geringfügig Beschäftigte selbst dann,
wenn sie ordnungsgemäß angestellt sind, konkrete Nachteile gegenüber regulär Beschäftigten
haben. Ähnlich wie bei Leiharbeitern wird ihnen oft langfristig die Chance auf eine unbefristete
und fair entlohnte Arbeit genommen. Sie werden leider häufig nicht in gleichem Maße in die
soziale Struktur des Unternehmens eingebunden und erfahren eine geringere Wertschätzung
als ihre Kollegen. Darüber hinaus werden ihnen nicht annähernd die gleichen Qualifizierungs-
und Entwicklungsmöglichkeiten geboten, wie der Stammbelegschaft. Für den SSW sprechen
viele Gründe dafür, die Arbeitsbedingungen geringfügig Beschäftigter so schnell wie möglich
zu verbessern.

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