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07.12.11 , 16:41 Uhr
SPD

Sandra Redmann: Freier Zugang zu allen Informationen ist Fremdwort für CDU/FDP

Kiel, 7. Dezember 2011 Nr. 348/2011



Sandra Redmann:
Freier Zugang zu allen Informationen ist Fremdwort für CDU/FDP
Zur Beratung im Umweltausschuss über den Gesetzentwurf für ein Informationszugangsgesetz sagt die Vorsitzende des Arbeitskreises Umwelt und ländliche Räume der SPD-Landtagsfraktion, Sandra Redmann:
Die Behandlung des Gesetzentwurfs ist, was die parlamentarischen Abläufe betrifft, eine Zumutung: Erst legt die Landesregierung im Januar 2010 einen Gesetzentwurf zur Änderung des Umweltinformationsgesetzes (UIG) vor – ohne den Koalitionsvertrag zwischen CDU und FDP zu beachten, der eine Zusammenführung des Umweltinformationsgesetzes mit dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) vorsieht. Der Entwurf wird im Ausschuss auf Eis gelegt, lange Zeit geschieht nichts. Dann folgt im Juni 2011 ein Gesetzentwurf der Regierungsfraktionen, der wohl beide Gesetze in einem Informationszugangsgesetz (IZG) zusammen führen soll. Dies sorgt für Verwirrung bei den anzuhörenden Verbänden. Was jedoch aus den Stellungnahmen klar hervorgeht: Das IZG ist ein klarer Rückschritt gegenüber den beiden Vorgängergesetzen, die bisher im Ländervergleich einen hohen Standard für Schleswig-Holstein sicherten.
Es ist schon erstaunlich, dass CDU und FDP zwar auf allen Ebenen der Bürgerbeteiligung an Verwaltungsentscheidungen das Wort reden, aber bereits am Anfang, beim Zugang zu Verwaltungsinformationen, nun den Rückwärtsgang einlegen. Der freie Zugang zu Informationen aus allen Verwaltungsbereichen schafft Transparenz für das spätere Verwaltungshandeln und so die Voraussetzung für eine bessere Bürgerbeteiligung.
Der vorgelegt Gesetzentwurf für ein Informationszugangsgesetz ist Murks. Die gewollte Zusammenlegung des UIG und IFG auf niedrigem Niveau entspricht nicht den Anforderungen einer modernen Bürgergesellschaft. Deswegen haben wir einen Änderungsantrag vorgelegt, der zumindest die schlimmsten Fehler bereinigen soll. Er sieht vor:
o die Verpflichtung zum Zugang und zur Unterrichtung der Öffentlichkeit soll für alle Informationen und nicht nur die Umweltinformationen geöffnet werden; 2



o die Behauptung von „Geschäftsgeheimnissen“ bei der Verweigerung der Herausgabe von Informationen soll erschwert werden;
o gemeinnützige Vereine und Einrichtungen sollen von Kosten für die Informationsbereitstellung befreit werden und
o der regelmäßige Umweltzustandsbericht soll bestehen bleiben.

Wieder einmal haben sich CDU und FDP im Umweltausschuss einer ehrlichen Diskussion über diese Themen mit einer mündlichen Anhörung verweigert. Überraschend wurde das Gesetz zur Änderung des UIG von der Landesregierung zurückgezogen, ein detailreicher, in der Sitzung unprüfbarer Änderungsantrag zum IZG vorgelegt und durchgestimmt. Das macht für uns deutlich: CDU und FDP haben von einer modernen Bürgerbeteiligung nichts verstanden, für sie ist ein freier Zugang zu Verwaltungsinformationen ein Fremdwort und wird nur in politischen Fensterreden benutzt.
Wir werden nach dem 6. Mai 2012 dafür eintreten, dass die gesetzliche Basis für eine Bürgerbeteiligung, der freie Informationszugang für die Bürgerinnen und Bürger, auch in Schleswig-Holstein Wirklichkeit wird.

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