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Flemming Meyer zu TOP 17 - Bundesratsinitiative für ein Verbot von Wildtierhaltung in Zirkussen
Presseinformation Kiel, den 17.11.2011 Es gilt das gesprochene WortFlemming MeyerTOP 17 Bundesratsinitiative für ein Verbot von Wildtierhaltung in Zirkussen Drs. 17/1864Bereits in 2003 gab es hier im Landtag eine Initiativ der FDP, gegen die Haltung von Wildtierenin Zirkusbetrieben. Der Antrag war umfangreich gefasst, da er sich nicht auf bestimmteTierarten beschränkte. Für den SSW kann ich feststellen, dass sich an unserer Haltung zudiesem Thema nichts geändert hat.Seinerzeit sollte auch über eine Initiative des Landes Hessen im Bundesrat entschieden werden,die ein Verbot von Affen, Elefanten und Bären im Zirkus vorsah. Darüber hinaus wurde dieEinrichtung eines Zirkuszentralregisters zur besseren Kontrolle der Tierhaltung gefordert. Daswar vor rund acht Jahren.Wenn ich heute den vorliegenden Antrag sehe, muss ich schlussfolgern, dass sich seit demnichts an den unzumutbaren Haltungsweisen von Wildtieren in Zirkussen geändert hat.Wildtiere stellen besonders hohe Ansprüche an ihre Unterbringung, Ernährung und Pflege,sowie an die Sachkunde des Halters. Wir wissen, dass diese Ansprüche in einem reisendenZirkus häufig nicht erfüllt werden können. Einen Großteil ihres Lebens verbringen sie in engenTransportwagen und die wenigsten Zirkusbetriebe verfügen über geeignete Winterquartiere. 2Das Resultat sind Bilder von Großkatzen, die in engen Käfigwagen auf und ab laufen oder vonElefanten die angekettet sind und weben. Das sind Verhaltensstörungen, die darauf zurückzuführen sind, dass diese Tiere nicht artgerecht gehalten werden.Darüber hinaus werden Tiere dressiert Sachen zu machen, die sie in freier Wildbahn nichtmachen würden. Tiger springen gewöhnlicher weise nicht durch brennende Reifen undElefanten machen freiwillig keinen Kopfstand. Es geht um nicht domestizierbare Tiere, die inZirkussen dressiert wurden Dinge zu machen die wider ihrer Natur sind. Dies ist nicht zuvergleichen mit Hunden, die ihrem Herrchen mit kleinen Kunststücken eine Freude machenwollen.Wir haben zwar seit 2009 das Zentralregister, dieses wird jedoch von Experten als stumpfesSchwert eingeschätzt, da entscheidende Forderungen nicht aufgenommen wurden. DieHessische Tierschutzbeauftragte weist darauf hin: „Es hätten bundesweit alle Veterinärämterverpflichtet werden müssen, alle ihre Informationen über einzelne Zirkusbetriebe dorteinzutragen. Das ist jedoch nicht geschehen und so machen manche Ämter Meldung, anderenicht - daher wird es immer ein lückenvolles Register bleiben.“Mit anderen Worten, mit dem Register haben wir nichts gewonnen.Zu einem Verbot bestimmter Tierarten in Zirkussen konnte die Bundesregierung sich bishernicht durchringen. Immer wieder wurde von Seiten des Bundes auf ein EU-Verfahren gegen daskomplette Wildtierverbot in Zirkussen hingewiesen das in Österreich bereits 2006 eingeführtwurde. Dieses Argument zieht aber nicht. Die Europäische Kommission hat das österreichischeWildtierverbot in Zirkussen als rechtmäßig bewertet und damit einer Beschwerde deseuropäischen Zirkusverbandes widerlegt. Neben Österreich haben auch Bulgarien, Dänemarkund Polen ein totales Wildtierverbot. In Schweden, Finnland und Ungarn sind bestimmteTierarten verboten – und das bereits seit Ende der 90’er Jahre. Es geht doch. 3Der Tierschutz ist in unserer Verfassung verankert. Wir haben strenge Kontrollen wenn es umdie Haltung und den Transport von Schlachtvieh geht. Dort werden die Kontrollen besserumgesetzt als bei Zirkussen. Vielerorts wird ein Auge zugedrückt, um die örtlichen Gemeindennicht mit den entstehenden Unterbringungskosten zu belasten. Dies ist doch keine Lösung.Man kann die Gemeinden, die in solchen Fällen ihrer Verpflichtung nachkommen, doch nichtnoch zusätzlich bestrafen.Eine aktuelle Forsa-Studie hat ergeben, dass sich 65% der Bevölkerung für ein Verbotexotischer Tierarten in Zirkussen aussprechen. Daher sollten wir uns den Anträgen ausHamburg und Hessen anschließen. Der SSW stimmt den vorliegenden Anträgen zu, denn dieArgumente sind auf unserer Seite.