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16.09.11 , 16:35 Uhr
SSW

Flemming Meyer TOP 6 - Zweite Lesung des Gesetzentwurfs über die Erhebung einer Abgabe auf die Entnahme von Wasser aus oberirdischen Gewässern

Presseinformation
Kiel, den 16.09.2011 Es gilt das gesprochene Wort



Flemming Meyer
TOP 6+7 Zweite Lesung des Gesetzentwurfs über die Erhebung einer Abgabe auf die Entnahme von Wasser aus oberirdischen Gewässern Drs. 17/1777 und 17/1779

Aus fiskalischen Gründen, um die Einnahmesituation des Landes zu verbessern und um damit
auch Umweltmaßnahmen zu finanzieren wurde seinerzeit die
Oberflächenwasserentnahmeabgabe eingeführt. Der SSW hat dieses Gesetz immer
unterstützt.
Es geht aber auch darum, eine wirtschaftliche Ungleichbehandlung auszugleichen. Betriebe,
die jährlich große Mengen Wasser aus oberirdischen Gewässern entnehmen, haben gegenüber
anderen Betrieben am Markt einen Vorteil. Denn sie nutzen die natürlich vorhandene
Ressource Wasser entgeltfrei – über den so genannten Gemeingebrauch hinaus.
Im Gesetz ist auch eine soziale Komponente verankert, so dass Betriebe für die Entnahme bis
zu einer Bagatellgrenze von 2.500 Euro nicht mit der Abgabe belastet werden. Überwiegend
sind es die Betreiber der schleswig-holsteinischen Kernkraftwerke die diese Abgabe zahlen
müssen, schließlich haben sie auch den weitaus größten Verbrauch. Darüber hinaus geht es 2
darum, Sensibilität für die knappen Ressource Wasser zu entwickeln. Ein nicht unerheblicher
Aspekt.


Die Kleine Anfrage des Kollegen Matthiessen macht deutlich, dass ein Jahr nach der Einführung
der Abgabe der Betreiber des Pumpspeicherkraftwerks in Geesthacht, Vattenfall, die
Stromerzeugung durch das Wasserkraftwerk massiv zurückgefahren hat. Vattenfall erklärt
hierzu, dass die Abgabe durch das OWAG die Nutzung des Punkspeicherkraftwerks unrentabel
macht.
Angesichts der politischen Beschlüsse zur Energiewende, kann das nicht gewollt sein. Damit
konterkariert das OWAG in seiner geltenden Fassung den Nutzen der regenerativen Energie
Wasserkraft. Aus den Begründungen der vorliegenden Entwürfe wird darüber hinaus deutlich,
dass die Speicherung von Energie eine immer größere Rolle einnimmt. In diesem
Zusammenhang spielt das Speicherbecken in Geesthacht eine wichtige Rolle. Es gilt die wind-
und sonnenarmen Zeiten zu überbrücken, um Schwankungen umweltfreundlich auszugleichen
und um die Grundlast zu sichern. Darin sind sich alle einig. Politisch unterscheiden sich die
vorliegenden Entwürfe nur marginal hinsichtlich der Höhe der Abgabe für
Pumpspeicherkraftwerke. Politisch ist dieser Punkt nicht umstritten.


Aus politischen Gründen können wir durchaus einer Erhöhung der Nutzung zur Kühlung
zustimmen, wie es im Antrag der Grünen formuliert ist. Der zeitliche Druck, der aufgebaut
wurde macht es jedoch unmöglich, die im Ausschuss aufgeworfenen Fragen abschließend zu
klären. Daher halten wir daran fest, eine Erhöhung der Nutzungsabgabe zur Kühlung ist nach
10 Jahren, seit bestehen des Gesetzes, durchaus angebracht.


Es hat sich gezeigt, dass die Behandlung im Ausschuss mehr Fragen aufgeworfen hat, als
ursprünglich zu erwarten war. Auch wenn der Minister bereits im Ausschuss Stellung
genommen hat, gibt es aus Sicht des SSW immer noch offene Fragen. Daher ist es bedauerlich,
dass dieser Gesetzentwurf nun doch durchgedrückt werden soll. Die Ausschussbehandlung hat 3
deutlich gemacht, dass eine Anhörung angebracht gewesen wäre. Wir brauchen Klarheit wenn
das OWAG zum Vorteil von Pumpspeicherkraftwerken geändert werden soll.


Die erklärte Eile, das Gesetz in dieser Tagung des Landtages in erster und zweiter Lesung
durchzuziehen sehe ich nicht. Der Betreiber Vattenfall hat, wie wir erfahren haben,
angekündigt seine Klagen gegen das OWAG fallen zu lassen, sobald eine Änderung des OWAG
erfolgt. Das kann nicht Grund für die Eile sein. Stattdessen vermittelt es den Eindruck, dass die
Koalition vor dem Energiekonzern einknickt. Welche Auswirkungen die Änderung des OWAG
insgesamt haben werden, sind nicht abgeklärt.


Um es deutlich zu sagen, wir wollen die Energiewende und dafür brauchen wir Speicherbecken
und wir stehen zu dem Pumpspeicherkraftwerk in Geesthacht. Daher werden wir uns dem
Gesetzentwurf von CDU und FDP auch nicht in den Weg stellen.
Ein parlamentarisches Verfahren mit entsprechender Anhörung wäre aber in der Sache
angemessen gewesen.

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