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Flemming Meyer TOP 6 - Zweite Lesung des Gesetzentwurfs über die Erhebung einer Abgabe auf die Entnahme von Wasser aus oberirdischen Gewässern
PresseinformationKiel, den 16.09.2011 Es gilt das gesprochene WortFlemming MeyerTOP 6+7 Zweite Lesung des Gesetzentwurfs über die Erhebung einer Abgabe auf die Entnahme von Wasser aus oberirdischen Gewässern Drs. 17/1777 und 17/1779Aus fiskalischen Gründen, um die Einnahmesituation des Landes zu verbessern und um damitauch Umweltmaßnahmen zu finanzieren wurde seinerzeit dieOberflächenwasserentnahmeabgabe eingeführt. Der SSW hat dieses Gesetz immerunterstützt.Es geht aber auch darum, eine wirtschaftliche Ungleichbehandlung auszugleichen. Betriebe,die jährlich große Mengen Wasser aus oberirdischen Gewässern entnehmen, haben gegenüberanderen Betrieben am Markt einen Vorteil. Denn sie nutzen die natürlich vorhandeneRessource Wasser entgeltfrei – über den so genannten Gemeingebrauch hinaus.Im Gesetz ist auch eine soziale Komponente verankert, so dass Betriebe für die Entnahme biszu einer Bagatellgrenze von 2.500 Euro nicht mit der Abgabe belastet werden. Überwiegendsind es die Betreiber der schleswig-holsteinischen Kernkraftwerke die diese Abgabe zahlenmüssen, schließlich haben sie auch den weitaus größten Verbrauch. Darüber hinaus geht es 2darum, Sensibilität für die knappen Ressource Wasser zu entwickeln. Ein nicht unerheblicherAspekt.Die Kleine Anfrage des Kollegen Matthiessen macht deutlich, dass ein Jahr nach der Einführungder Abgabe der Betreiber des Pumpspeicherkraftwerks in Geesthacht, Vattenfall, dieStromerzeugung durch das Wasserkraftwerk massiv zurückgefahren hat. Vattenfall erklärthierzu, dass die Abgabe durch das OWAG die Nutzung des Punkspeicherkraftwerks unrentabelmacht.Angesichts der politischen Beschlüsse zur Energiewende, kann das nicht gewollt sein. Damitkonterkariert das OWAG in seiner geltenden Fassung den Nutzen der regenerativen EnergieWasserkraft. Aus den Begründungen der vorliegenden Entwürfe wird darüber hinaus deutlich,dass die Speicherung von Energie eine immer größere Rolle einnimmt. In diesemZusammenhang spielt das Speicherbecken in Geesthacht eine wichtige Rolle. Es gilt die wind-und sonnenarmen Zeiten zu überbrücken, um Schwankungen umweltfreundlich auszugleichenund um die Grundlast zu sichern. Darin sind sich alle einig. Politisch unterscheiden sich dievorliegenden Entwürfe nur marginal hinsichtlich der Höhe der Abgabe fürPumpspeicherkraftwerke. Politisch ist dieser Punkt nicht umstritten.Aus politischen Gründen können wir durchaus einer Erhöhung der Nutzung zur Kühlungzustimmen, wie es im Antrag der Grünen formuliert ist. Der zeitliche Druck, der aufgebautwurde macht es jedoch unmöglich, die im Ausschuss aufgeworfenen Fragen abschließend zuklären. Daher halten wir daran fest, eine Erhöhung der Nutzungsabgabe zur Kühlung ist nach10 Jahren, seit bestehen des Gesetzes, durchaus angebracht.Es hat sich gezeigt, dass die Behandlung im Ausschuss mehr Fragen aufgeworfen hat, alsursprünglich zu erwarten war. Auch wenn der Minister bereits im Ausschuss Stellunggenommen hat, gibt es aus Sicht des SSW immer noch offene Fragen. Daher ist es bedauerlich,dass dieser Gesetzentwurf nun doch durchgedrückt werden soll. Die Ausschussbehandlung hat 3deutlich gemacht, dass eine Anhörung angebracht gewesen wäre. Wir brauchen Klarheit wenndas OWAG zum Vorteil von Pumpspeicherkraftwerken geändert werden soll.Die erklärte Eile, das Gesetz in dieser Tagung des Landtages in erster und zweiter Lesungdurchzuziehen sehe ich nicht. Der Betreiber Vattenfall hat, wie wir erfahren haben,angekündigt seine Klagen gegen das OWAG fallen zu lassen, sobald eine Änderung des OWAGerfolgt. Das kann nicht Grund für die Eile sein. Stattdessen vermittelt es den Eindruck, dass dieKoalition vor dem Energiekonzern einknickt. Welche Auswirkungen die Änderung des OWAGinsgesamt haben werden, sind nicht abgeklärt.Um es deutlich zu sagen, wir wollen die Energiewende und dafür brauchen wir Speicherbeckenund wir stehen zu dem Pumpspeicherkraftwerk in Geesthacht. Daher werden wir uns demGesetzentwurf von CDU und FDP auch nicht in den Weg stellen.Ein parlamentarisches Verfahren mit entsprechender Anhörung wäre aber in der Sacheangemessen gewesen.