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15.09.11 , 17:23 Uhr
SSW

Anke Spoorendonk TOP 41 - Bericht über das Programm Jugend Task Force (Teil 2)

Presseinformation Kiel, den 16. September 2011 Es gilt das gesprochene Wort



Anke Spoorendonk
TOP 44 Bericht über das Programm Jugend Task Force (Teil 2) Drs. 17/1614

Der vorliegende Bericht zum Programm „Jugend Task Force“ bietet einen Überblick über das
Thema Kinder- und Jugendkriminalität, weist Schwachstellen auf und legt
Verbesserungsvorschläge vor. Ich möchte mich bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern im
Innenministerium für diesen Bericht bedanken. Er ist informativ und konstruktiv und bietet
eine gute Grundlage für die weitere Arbeit mit diesem Thema.


In der Rede des SSW zum ersten Teil dieses Berichts stellte meine Kollegin Silke Hinrichsen
bereits fest, dass der Ton der Debatte zur Jugendkriminalität sachlicher geworden ist. Dem
möchte ich mich vor dem Hintergrund dieses Berichts anschließen. Mit der sinkende Anzahl
tatverdächtiger Jugendlicher geht die Entdramatisierung des Themas und eine differenziertere
Sichtweise einher. Wir müssen nämlich ganz klar unterscheiden zwischen der „normalen“
Jugendkriminalität, die in dem Bericht als bagatellhaft, überall verbreitet und vorübergehend
beschrieben wird, und der Kriminalität von Mehrfach- und Intensivtätern. 2
Die „normale“ Jugendkriminalität bezieht sich auf bagatellhafte Straftaten und wird von fast
allen Jugendlichen begangen. Allerdings reicht hier laut Bericht häufig die informelle
Erledigung der Straftaten aus, da die Jungendlichen im Rahmen des Erwachsenenwerdens
diese entwicklungsbedingten Auffälligkeiten zeigen, sie dann aber auch wieder verschwinden.
Ganz anders sieht es im Umgang mit Mehrfach- und Intensivtätern aus. Die Straftaten dieser
Jugendlichen haben in den letzten Jahren die mediale Berichterstattung zur Jugendkriminalität
beherrscht und sind schockierend und alarmierend in ihrer Brutalität. Obwohl nur ein sehr
geringer Prozentsatz der auffälligen Jugendlichen - geschätzt wird zwischen 3-7% - Mehrfach-
oder Intensivtäter sind, gehen doch 40% der Straftaten auf ihr Konto. Und im Gegenteil zur
„normalen“ Jugendkriminalität verstetigen sich hier die Straftaten und erledigen sich eben
nicht mit dem Erwachsenenwerden.


Nach einer ersten Schockstarre im Umgang mit diesen Tätern, gelingt es langsam, geeignete
Konzepte zum Umgang mit Mehrfach- und Intensivtätern zu entwickeln und auch
umzusetzen. Die Experten sind sich darin einig, dass wegschließen allein nicht die Lösung ist.
Vielmehr heißt die Zauberformel: konsequent und frühzeitig auf Prävention setzten. Der SSW
predigt seit vielen Jahren, dass Prävention nicht nur kostengünstiger ist als Repression,
sondern vor allem zweckmäßiger. Es freut uns daher zu lesen, dass auch die Arbeitsgruppe zur
Jugend Task Force der Auffassung ist, dass vor allem auf ein umfassendes Frühwarnsystem und
eine frühzeitige Prävention gesetzt werden muss.


Alarmierend ist der Bericht allerdings in Sachen Kooperation von Jugendstrafjustiz,
Jugendhilfe, Polizei, Schule und anderen Institutionen. Gerade bei den Mehrfach- und
Intensivtätern müssen alle relevanten Partner frühzeitig informiert sein und eine abgestimmte
Vorgehensweise verfolgen, damit der jeweilige Jugendliche ganz klar von allen Seiten zu
wissen kriegt, dass es so nicht geht. Obwohl es in Schleswig-Holstein eine gesetzliche Regelung
zur Bildung von Kooperationskreisen gibt, funktionieren diese noch lange nicht überall. Die
Einrichtung von regionalen Task Forces wird daher vom SSW begrüßt. 3
Dies ändert jedoch nichts daran, dass sich gerade die Arbeit der Jugendhilfe in den letzten
Jahren verändert hat. Durch den allgemeinen Rückzug der Jugendhilfe - vor allem aufgrund von
fehlenden Ressourcen - muss vermehrt die Polizei anrücken und auf repressive Maßnahmen
gegen die Täter zurückgreifen. Dabei wissen wir, dass es vor allem pädagogische Maßnahmen
und intensive Betreuungsmaßnahmen sind, die nachhaltig wirken und die Rückfallquoten
senken. In dem Bericht wird daher zu Recht darauf hingewiesen, dass die begrenzten
fachlichen und personellen Ressourcen in Jugendamt, Jugendgericht und
Jugendstaatsanwaltschaft einer pädagogisch einwirkenden Justiz nicht im Wege stehen
dürfen. Dementsprechend muss aber auch die Kooperation zwischen Jugendrichtern und
Jugendstaatsanwälten sowie Jugendhilfe verbessert werden. Dabei dürfen finanzielle
Begrenzungen keine Rolle spielen. Nach wie vor gilt, dass es kostengünstiger ist, der
Straffälligkeit von Jugendlichen präventiv zu begegnen.

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