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Anke Spoorendonk TOP 41 - Bericht über das Programm Jugend Task Force (Teil 2)
Presseinformation Kiel, den 16. September 2011 Es gilt das gesprochene WortAnke SpoorendonkTOP 44 Bericht über das Programm Jugend Task Force (Teil 2) Drs. 17/1614Der vorliegende Bericht zum Programm „Jugend Task Force“ bietet einen Überblick über dasThema Kinder- und Jugendkriminalität, weist Schwachstellen auf und legtVerbesserungsvorschläge vor. Ich möchte mich bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern imInnenministerium für diesen Bericht bedanken. Er ist informativ und konstruktiv und bieteteine gute Grundlage für die weitere Arbeit mit diesem Thema.In der Rede des SSW zum ersten Teil dieses Berichts stellte meine Kollegin Silke Hinrichsenbereits fest, dass der Ton der Debatte zur Jugendkriminalität sachlicher geworden ist. Demmöchte ich mich vor dem Hintergrund dieses Berichts anschließen. Mit der sinkende Anzahltatverdächtiger Jugendlicher geht die Entdramatisierung des Themas und eine differenziertereSichtweise einher. Wir müssen nämlich ganz klar unterscheiden zwischen der „normalen“Jugendkriminalität, die in dem Bericht als bagatellhaft, überall verbreitet und vorübergehendbeschrieben wird, und der Kriminalität von Mehrfach- und Intensivtätern. 2Die „normale“ Jugendkriminalität bezieht sich auf bagatellhafte Straftaten und wird von fastallen Jugendlichen begangen. Allerdings reicht hier laut Bericht häufig die informelleErledigung der Straftaten aus, da die Jungendlichen im Rahmen des Erwachsenenwerdensdiese entwicklungsbedingten Auffälligkeiten zeigen, sie dann aber auch wieder verschwinden.Ganz anders sieht es im Umgang mit Mehrfach- und Intensivtätern aus. Die Straftaten dieserJugendlichen haben in den letzten Jahren die mediale Berichterstattung zur Jugendkriminalitätbeherrscht und sind schockierend und alarmierend in ihrer Brutalität. Obwohl nur ein sehrgeringer Prozentsatz der auffälligen Jugendlichen - geschätzt wird zwischen 3-7% - Mehrfach-oder Intensivtäter sind, gehen doch 40% der Straftaten auf ihr Konto. Und im Gegenteil zur„normalen“ Jugendkriminalität verstetigen sich hier die Straftaten und erledigen sich ebennicht mit dem Erwachsenenwerden.Nach einer ersten Schockstarre im Umgang mit diesen Tätern, gelingt es langsam, geeigneteKonzepte zum Umgang mit Mehrfach- und Intensivtätern zu entwickeln und auchumzusetzen. Die Experten sind sich darin einig, dass wegschließen allein nicht die Lösung ist.Vielmehr heißt die Zauberformel: konsequent und frühzeitig auf Prävention setzten. Der SSWpredigt seit vielen Jahren, dass Prävention nicht nur kostengünstiger ist als Repression,sondern vor allem zweckmäßiger. Es freut uns daher zu lesen, dass auch die Arbeitsgruppe zurJugend Task Force der Auffassung ist, dass vor allem auf ein umfassendes Frühwarnsystem undeine frühzeitige Prävention gesetzt werden muss.Alarmierend ist der Bericht allerdings in Sachen Kooperation von Jugendstrafjustiz,Jugendhilfe, Polizei, Schule und anderen Institutionen. Gerade bei den Mehrfach- undIntensivtätern müssen alle relevanten Partner frühzeitig informiert sein und eine abgestimmteVorgehensweise verfolgen, damit der jeweilige Jugendliche ganz klar von allen Seiten zuwissen kriegt, dass es so nicht geht. Obwohl es in Schleswig-Holstein eine gesetzliche Regelungzur Bildung von Kooperationskreisen gibt, funktionieren diese noch lange nicht überall. DieEinrichtung von regionalen Task Forces wird daher vom SSW begrüßt. 3Dies ändert jedoch nichts daran, dass sich gerade die Arbeit der Jugendhilfe in den letztenJahren verändert hat. Durch den allgemeinen Rückzug der Jugendhilfe - vor allem aufgrund vonfehlenden Ressourcen - muss vermehrt die Polizei anrücken und auf repressive Maßnahmengegen die Täter zurückgreifen. Dabei wissen wir, dass es vor allem pädagogische Maßnahmenund intensive Betreuungsmaßnahmen sind, die nachhaltig wirken und die Rückfallquotensenken. In dem Bericht wird daher zu Recht darauf hingewiesen, dass die begrenztenfachlichen und personellen Ressourcen in Jugendamt, Jugendgericht undJugendstaatsanwaltschaft einer pädagogisch einwirkenden Justiz nicht im Wege stehendürfen. Dementsprechend muss aber auch die Kooperation zwischen Jugendrichtern undJugendstaatsanwälten sowie Jugendhilfe verbessert werden. Dabei dürfen finanzielleBegrenzungen keine Rolle spielen. Nach wie vor gilt, dass es kostengünstiger ist, derStraffälligkeit von Jugendlichen präventiv zu begegnen.