Diese Webseite verwendet ausschließlich für die Funktionen der Website zwingend erforderliche Cookies.

Datenschutzerklärung

24.08.11 , 17:39 Uhr
SPD

Siegrid Tenor-Alschausky zu TOP 14: Beteiligungsrechte älterer Menschen sichern!

Es gilt das gesprochene Wort!
Kiel, 24. August 2011


TOP 14, Gesetzentwurf zur Stärkung der Mitwirkung der Seniorinnen und Senioren am gesellschaftlichen Leben (Drucksache 17/1713)



Siegrid Tenor-Alschausky: Beteiligungsrechte älterer Menschen sichern!

Die Situation der Seniorinnen und Senioren in unserem Land, ihre Möglichkeiten der Mitwirkung am gesellschaftlichen Leben beschäftigen uns in Plenardebatten immer wieder. Uns allen ist bekannt, dass die Anzahl älterer Menschen im Verhältnis zur Gesamtbevölkerung kontinuierlich zunimmt. Diese demografische Entwicklung stellt Anforderungen an uns ebenso wie an die Kommunen, was die Bereitstellung altengerechten Wohnraums, Infrastruktur sowie die Versorgung mit medizinischen und pflegerischen Angeboten angeht.
Seniorinnen und Senioren verfügen über einen Schatz an berufliche Erfahrungen, sozialer Sensibilität und ehrenamtlicher Einsatzfreude. Die Lebenserfahrung der Älteren muss in die gesellschaftspolitische Entscheidungsfindung eingebracht werden.
Der Gesetzentwurf der Linken, übrigens fast wortgenau übereinstimmend mit entsprechenden Gesetzen in den Ländern Berlin und Mecklenburg-Vorpommern, unternimmt nun den Versuch, die Mitwirkung der Seniorinnen und Senioren am gesellschaftlichen Leben in Schleswig-Holstein zu stärken. Viele der im Gesetzentwurf vorgeschlagenen Artikel finden unsere ausdrückliche Unterstützung. Dies gilt insbesondere für den § 47d der Gemeindeordnung in Schleswig- Holstein, der sich so in unserem Gesetzentwurf zur Änderung kommunalrechtlicher Vorschriften wiederfindet. Diese Änderung der Gemeindeordnung wird seit Jahren vom Altenparlament gefordert und von uns Sozialdemokraten unterstützt!
Wer also die Beteiligung der Seniorinnen und Senioren an der Willensbildung insbesondere auf kommunaler Ebene will, der kann sich dieser grundsätzlichen Forderung der Seniorinnen und Senioren in unserem Land eigentlich nicht verschließen! Ihre Mitwirkungsmöglichkeiten hängen ganz konkret davon ab, ob sie einen Anspruch auf Gehör und Mitsprache haben oder 2



ihnen solche Möglichkeiten je nach Klugheit der kommunalen Gremien gewährt werden. Die ehrenamtlich tätigen Mitglieder der Seniorenbeiräte im Land fordern diesen rechtlichen Anspruch ein und sind nicht gewillt, ihre Mitwirkungsmöglichkeiten als Gnadenakt zu empfangen!
Einer intensiven Diskussion, insbesondere auch mit den organisierten Seniorinnen und Senioren, bedürfen die vorgeschlagenen Mitwirkungsmöglichkeiten und die rechtliche Stellung des nach dem Gesetzentwurf neu zu bildenden Landesseniorenbeirates. Seniorenbeiräte in den Kommunen werden auf höchst unterschiedliche Weise gebildet. Teils durch Urwahl, teils durch Delegationen aus Seniorenorganisationen und Wohlfahrtsverbänden, teils durch Mischformen. Ob diese unterschiedliche demokratische Legitimation den hier vorgeschlagenen Rechten eines neuen Landesseniorenbeirates zu Grunde gelegt werden kann, bedarf unseres Erachtens einer genauen Prüfung.
Ebenso bedarf der § 7, der sich mit den Befugnissen des Landeseniorenbeirates beschäftigt, der Diskussion mit den Betroffenen. Es darf nicht der Eindruck erweckt werden, ein ehrenamtlich tätiger Landesseniorenbeirat könne in gleichem Umfang wie ein Parlament die Arbeit einer Landesregierung begleiten. Auch hier bedarf es noch intensiver Beratungen mit dem Landesseniorenrat und in den Fachausschüssen.
Wenn man, wie die Linken, einen Gesetzentwurf aus einem anderen Bundesland übernimmt, kann es vorkommen, dass man einen wichtigen Teil der bewährten Praxis der Mitwirkung der Seniorinnen und Senioren aus dem Blick verliert. Ich meine die segenreiche Institution des Altenparlaments. Seit 23 Jahren können die Seniorinnen und Senioren ihre Anliegen einbringen, diskutieren und beschließen. Zu ihren Beschlüssen nehmen die Fraktionen und die Landesregierung Stellung und diese Stellungnahmen werden in einer Nachbereitungsveranstaltung zum Altenparlament von den Seniorinnen und Senioren bewertet.
Alle Seniorinnen und Senioren, die sich auch in „Bundesgremien“ einbringen, berichten immer wieder, dass die Seniorinnen und Senioren anderer Bundesländer sie um dieses Gremium im Land Schleswig-Holstein beneiden. Eine solch bewährte Einrichtung sollte unbedingt Bestandteil eines Seniorenmitwirkungsgesetzes Schleswig-Holstein sein!
Der Landtagspräsident hat es zur Eröffnung des 21. Altenparlamentes im Jahr 2009 so formuliert: „Das Altenparlament nimmt in Schleswig-Holstein einen festen Platz in der politischen Willensbildung ein und wird vom Land wie von der Landesregierung als Impulsgeber für ihre Entscheidungen geschätzt.“

Download PDF

Pressefilter

Zurücksetzen