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Anke Spoorendonk zu TOP 34b - Dringlichkeitsantrag: Keine Bevormundung der Kreise und Kommunen bei der SchülerInnen-Beförderung
Presseinformation Kiel, den 30. Juni 2011 Es gilt das gesprochene WortAnke SpoorendonkTOP 34b Dringlichkeitsantrag: Keine Bevormundung der Kreise und Kommunen bei der SchülerInnen-Beförderung Drs. 17/1644 (neu)Die aktuelle Diskussion um die Elternbeteiligung an den Schülerbeförderungskosten muss ausSicht des SSW zweigleisig geführt werden. Auf der einen Seite haben wir die Rechtslage, aufder anderen Seite die politische Entscheidung.Die Rechtslage kann eigentlich kurz abgehakt werden: Gesetz ist Gesetz. Aber so einfach ist eshoffentlich nicht. Aktuell sieht es so aus, als verstöße der Dithmarscher Kreistag mit seinerEntscheidung gegen die Elternbeteiligung gegen die Gesetzeslage. Dass das Innenministeriumals oberste Kommunalaufsicht in den letzten Wochen schon die Muskeln hat spielen lassenund damit droht, eine Satzung zum 01. August zu erzwingen, ist daher ein logischer Schritt.Die Dithmarscher weigern sich jedoch schlichtweg, das Gesetz umzusetzen, weil es ungerechtist. Dabei pocht der Kreistag auf sein Recht auf Selbstverwaltung und klagt jetzt 2konsequenterweise beim Verwaltungsgericht in Schleswig gegen die Vorgehensweise derLandesregierung. Wir alle können gespannt sein, was bei dieser Klage rauskommt.Die Dithmarscher haben schon die Kreisgebietsreform erfolgreich verhindert und 2007 habendie gewählten Volksvertreter schon einmal die zwingende Elternbeteiligung an denSchülerbeförderungskosten gekippt. Aus Sicht des SSW sollten wir einen Augenblickinnehalten und sehen, was die Dithmarscher tun: Die Kreistagsabgeordneten als gewählteVolksvertreter fühlen sich dem Volk nahe. Dies kommt gerade hier in Kiel häufig zu selten vor.Zumindest zeugen die Sparbeschlüsse von CDU und FDP davon, dass man wenig Ahnung vonden Belangen vor Ort hat. Die Dithmarscher zeigen in ihrer gewohnt sturen und unabhängigenArt und Weise, dass sie sich von Obrigkeiten nicht einschüchtern lassen und sich auch keinePolitik vorschreiben lassen, die sie nicht wollen. Und das über Fraktionsgrenzen hinweg! AusSicht des SSW kann man hierzu nur sagen: Respekt!Respekt vor allem auch, weil die Schülerbeförderungskosten nicht einfach nur als Kostenfaktorangesehen werden. Schon 2007 musste die Große Koalition ihre Soll-Bestimmung derElternbeteiligung einkassieren, weil die Proteste im Land zu groß waren und sowohl CDU alsauch SPD Angst vor den Konsequenzen bei der nächsten Wahl hatten. Wir können uns dahernur wünschen, dass die Kreise vor diesem Schnellschuss der Landesregierung nicht einfachkuschen, sondern auch ihre Unzufriedenheit über dieses Gesetz deutlich machen. Denn klar ist,dass sowohl viele Kommunalpolitiker als auch Eltern gegen die Beteiligung sind.Die Landesregierung hat den Sparbeschluss zur Schülerbeförderung völlig isoliert unterKostengesichtspunkten gefällt. Dabei soll der Haushalt nicht nur um 7 Millionen Euro aufKosten der Eltern saniert werden, vor allem wird der Schwarze Peter an die Kreise abgegeben.Aus Sicht des SSW ist die Elternbeteiligung an den Schülerbeförderungskosten prinzipiellungerecht. Eine grundständige Bildung darf nie von der finanziellen Stellung der Elternabhängig sein und Kinder im ländlichen Raum dürfen hier auch nicht benachteiligt werden.Schulbildung muss kostenlos sein, unabhängig vom Wohnort und dem Einkommen der Eltern. 3Völlig inkonsistent wird der Beschluss der Landesregierung spätestens, wenn man sich dieaktuelle Bildungspolitik des Landes ansieht. Da wird das Schulsystem insgesamt zentralisiertund kleine Grundschulen geschlossen und gleichzeitig wälzt man das Problem der ländlichenRäume, wie die Kinder dann zur Schule kommen sollen, ab auf die Kreise. Die Landesregierunggibt also eine miese Politik vor und überlässt die Reparatur der Schäden vor Ort anderen.Aus Sicht des SSW ist es an der Zeit, dass die Abgeordneten von CDU und FDP anfangen, auf dieArgumente ihrer eigenen kommunalen Basis zu hören und die Fehlentscheidung zurElternbeteiligung rückgängig machen. Es ist falsch, Gesetze nicht einzuhalten. Aber es istrichtig, den Fraktionen von CDU und FDP endlich klar zu machen, dass die Beteiligung vonEltern an der Schülerbeförderung nicht nur unsozial ist, sondern es auch dem Prinzip derkostenlosen Bildung und Chancengleichheit widerspricht, quasi durch die Hintertür einSchulgeld einzuführen.