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Lars Harms zu TOP 4, 7 + 33 - Mittelstandförderung und Tariftreue
Presseinformation Kiel, den 30.06.2011 Es gilt das gesprochene WortLars HarmsTOP 4, 7 + 33 Mittelstandförderung und Tariftreue Drs. 17/1604, 17/1607 & 17/1616Nicht überall, wo Tariftreue draufsteht ist auch Tariftreue drin. Betrachtet man dasGesetz zur Förderung des Mittelstandes der Landesregierung, so ist alleine dieserGesetzentwurf schon ein Grund sich ein Wechsel der Landesregierung herbei zuwünschen. Denn dieser Gesetzentwurf reduziert sich in der Frage der Tariftreue aufdie Regelungen, die im Arbeitnehmerentsendegesetz zusammengefasst sind. Das istaber bei weitem nicht das Maximale, was sich herausholen ließe. Da ist zum einen, dieMöglichkeit, Bereiche mit in das Gesetz aufzunehmen, die nicht vom seinerzeitigenUrteil des Europäischen Gerichtshofes zum niedersächsischen Vergabegesetz umfasstwaren. Stellvertretend seien hier der ÖPNV und der SPNV genannt. Wir könnten hierimmer noch die Tariftreue bezogen auf den Tariflohn und nicht auf irgendeinenMindestlohn anwenden. Das heißt, hier könnten wesentlich höhere Standards gelten.Weiter wäre es auch möglich gewesen, regionale branchenspezifische Tariflöhne hierin Schleswig-Holstein für allgemeinverbindlich zu erklären und so die Tariftreueanwenden zu können. Aber die Landesregierung hat in ihrem Gesetzentwurf genau 2diese Möglichkeit verbaut und war auch nicht bereit, im Sinne der Beschäftigten undder Unternehmen, hier eine konzeptionelle Grundlage zu schaffen. In den meistenBranchen wäre es kein Problem gewesen, mit den Arbeitgebern und Gewerkschaftenzu einer regionalen Lösung zu kommen. Das Engagement der Landesregierung warhierbei aber gleich Null.Das ist umso schmerzlicher, weil schon im vergangenen Jahr durch uns eineKompromisslösung aufbauend auf das damals bestehende Tariftreuegesetz in denLandtag eingebracht wurde und von der Mehrheit im Haus abgelehnt wurde.Wir werden also für die nächsten Monate eine tariftreuelose Zeit haben, obwohl alleOppositionsparteien sich aktiv an der Diskussion beteiligt haben und vieleAnzuhörende in den verschiedenen Anhörungen zum Thema eindeutig dieAuffassungen und Positionen der Opposition geteilt haben. Es gibt somit einenübergreifenden Konsens, dass Tariftreue wichtig und notwendig ist und es wird eineder dringendsten Aufgaben einer neuen Regierung sein, diesen tariftreuelosenZustand in Schleswig-Holstein so schnell wie möglich zu beenden.Neben vielen Einzelfragen zog sich vor allem die Frage nach der Notwendigkeit einesgesetzlich vorgeschriebenen Mindeslohns durch die Beratungen. Wir haben immergesagt, dass wir es uns wünschen würden, dass der Mindestlohn durch dieTarifpartner ermittelt würde. Wir können uns auch branchenspezifische Mindestlöhnedenken und bei einer bundesweiten Tariftreuelösung könnte der Mindestlohn sichsogar am vereinbarten Tariflohn orientieren. Dann wären wir ganz nah an denskandinavischen Lösungen.Das was wir feststellen können ist, dass es keine einheitliche Meinung dazu gibt, obman auf Landesebene – wie in einigen Bundesländern im Rahmen vonVergabegesetzen geschehen – Mindestlöhne festschreiben darf oder ob dies 3ausschließlich in der Kompetenz des Bundes liegt. Gefühlsmäßig würde ich sagen,dass der überwiegende Teil der Rechtsprechung eher zur Bundeslösung tendiert. Undwenn dies so ist, dann geht der Antrag der SPD natürlich in die richtige Richtung.Dann muss es auf Bundesebene eine wie auch immer geartete Mindestlohnlösunggeben. Die Frage ist dann, darf es nur einen geben oder müsste esbranchenspezifische Mindestlöhne geben. Und wer legt diese fest?Dass eine unabhängige Kommission den oder die Mindestlöhne überprüft und in derHöhe anpasst ist ein vernünftiger Gedanke. Wir haben dieses ja auch schon inmehreren Debatten angeregt, weil dies eben die Chance bietet, dass Arbeitgeber undGewerkschaften in einer solchen Kommission ebenfalls vertreten sind und so dieTarifautonomie gewahrt bleiben kann.Ob man allerdings dabei mit einem gesetzlichen Mindestlohn auskommt, ist immernoch unsicher. Ein einziger Mindestlohn kann auch in manchen Branchen, wo esderzeit noch gute Löhne gibt, zu einer Abwärtsspirale führen. Dieses sollten wirdeshalb noch einmal im Ausschuss beraten.Abschließend möchte ich aber noch einmal deutlich machen, dass wir mit dem vomSSW seinerzeit initiierten Tariftreuegesetz schon wesentlich weiter waren, als wir esmit dem Mittelstandsförderungs- und Vergabegesetz von CDU und FDP sein werden.Und Rückschritte sind bekanntermaßen etwas, was wir uns gar nicht leisten könnenund deshalb muss es in der neuen Wahlperiode wieder Fortschritt in unserem Landgeben.