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Koalition legt Novellierung des Denkmalschutzgesetzes vor
Kiel, Donnerstag, 16. Juni 2011DenkmalschutzgesetzKoalition legt Novellierung des Denkmalschutzgesetzes vorDie Fraktionen von CDU und FDP werden in der kommenden Landtagssitzung einen gemeinsamen Gesetzentwurf für eine Änderung des Denkmalschutzrechts vorlegen. Dazu erklären die Fraktionsvorsitzenden von CDU, Dr. Christian von Boetticher, und FDP, Wolfgang Kubicki:„Die Fraktionen von CDU und FDP haben sich in ihrem Koalitionsvertrag darauf geeinigt, durch eine Novellierung des Denkmalschutzgesetzes ‚einen angemessenen Ausgleich zwischen dem Denkmalschutz und den Interessen der Eigentümer’ zu schaffen. Hintergrund hierfür ist, dass sich das derzeit gültige Denkmalschutzgesetz zwar im Grundsatz bewährt hat, es an einigen Stellen jedoch zeitgemäßer Anpassung bedarf. Unser Entwurf wird diesen Anforderungen gerecht.“FDP-Fraktionsvorsitzender Wolfgang Kubicki: „Der FDP war besonders wichtig, dass es beim bewährten konstitutiven Verfahren bleibt: Im Vergleich zum deklaratorischen Verfahren stärkt es die Rechte der Eigentümer. Grundsätzlich hat sich auch der dreistufige Verwaltungsaufbau bewährt. Die Hansestadt Lübeck behält ihren Sonderstatus als obere Denkmalschutzbehörde.“ Neben der besonderen Behandlung von Nachkriegsbauten (§ 5) oder dem Grundsatz einer besonderen Berücksichtigung der wirtschaftlichen Interessen bei der Handhabung des Gesetzes (§ 6) würden zugleich Konsequenzen für einen sachgerechten Umgang mit dem UNESCO-Weltkulturerbe gezogen.Beispielsweise werde dem Weltkulturerbe-Status der Hansestadt Lübeck und dem Bewerbungsverfahren für das Danewerk und Haitabu durch eine Berücksichtigung in den Regelungen zum Umgebungsschutz Rechnung getragen: „Was für die ganze Welt schützenswertes Kulturgut ist, das hat auch besondere Berücksichtigung verdient“, ergänzt Dr. Christian von Boetticher. Die Novellierung des Gesetzes sei neben der Deregulierung und Entbürokratisierung auch notwendig, um die Gesetzeslage an internationale Verträge und Bundesrecht anzupassen. „Und das tun wir so, dass die Interessen der Eigentümer und der Allgemeinheit bestmöglich in Einklang gebracht werden. Denn nur so können wir die hohe Bereitschaft und das freiwillige Engagement zum Denkmalschutz in unserem Land aufrechterhalten“, so von Boetticher. Pressesprecher Pressesprecher Frank Zabel Dirk Hundertmark Landeshaus, 24105 Kiel Landeshaus, 24105 Kiel Telefon 0431-988-1488 Telefon 0431-988-1440 Telefax 0431-988-1497 Telefax 0431-988-1444 E-mail: presse@fdp-sh.de E-mail: info@cdu.ltsh.de Internet: http://www.fdp-sh.de Internet: http://www.cdu.ltsh.de Insgesamt werde das Gesetz deutlich verschlankt – es hat verglichen mit dem aktuellen Denkmalschutzgesetz statt 41 jetzt 32 Paragraphen – und trage damit auch dem Grundsatz der Entbürokratisierung und Deregulierung Rechnung, so Kubicki. CDU- Fraktionschef von Boetticher betonte, Denkmalschutz und Interessen der Eigentümer stünden nur in wenigen Fällen im Widerspruch: „Schleswig-Holstein und auch die Eigentümer identifizieren sich mit ihren Denkmälern. Denn diese Denkmäler prägen unsere Heimat ganz wesentlich. Sowohl die Eigentümer als auch das Land und damit die Steuerzahler leisten erhebliches, um sehens- und schützenswerte Baustrukturen zu erhalten. Für die CDU als Schleswig-Holstein Partei ist das ein Grund, an dieser Stelle auch einmal ‚Danke’ zu sagen.“Kirstin Funke, kulturpolitische Sprecherin der FDP-Fraktion: „Eine aus unserer Sicht sehr wichtige Neuerung ist die Einfügung der Jahreszahl ‚1950’. Dies bedeutet: Eine Unterschutzstellung von Bauten, die nach 1950 gebaut wurden, bedarf noch einmal eines ‚zweiten Blickes’ durch die oberste Denkmalschutzbehörde (MBK).“ Zum einen seien die Bauten der unmittelbaren Nachkriegszeit oftmals mit knappen oder unzureichenden Baumaterialien errichtet worden, sodass bei Mietwohnungen entsprechende Mängel von Mietern heute nicht mehr toleriert werden. Zum anderen habe es in der Vergangenheit auch bei öffentlichen Bauten durchaus Schwierigkeiten der Betroffenen gegeben (z.B. Rathaus Elmshorn und Christian-Albrechts-Universität), Bedürfnissen der Praxis und den Anforderungen des Denkmalschutzes gleichermaßen gerecht zu werden. „Hier sollte unseres Erachtens im Zweifelsfall der Praktikabilität Vorrang gewährt werden“, so Funke.Grundsätzlich seien hier nur Maßnahmen am eingetragenen Kulturdenkmal betroffen. Wenn nicht der Denkmalwert des eingetragenen Kulturdenkmals erheblich beeinträchtigt wird (§ 7 Abs. 2), dann ist die Genehmigung einer Maßnahme zu erteilen. „Praktisch heißt das, dass lediglich geringfügige Beeinträchtigungen, etwa um den Belangen der Energieeinsparung, der energetischen Sanierung/Modernisierung oder den Belangen von Menschen mit Behinderung Rechnung zu tragen, auch ohne Genehmigung möglich sind“, so Funke.Der kulturpolitische Sprecher der CDU-Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Wilfried Wengler, unterstrich, dass die CDU-Fraktion im Rahmen der Beratungen intensiv den Rat von Fachleuten gesucht und beherzigt habe. Der Facharbeitskreis habe interne Gespräche sowohl mit Vertretern des Denkmalschutzes und der Archäologie, als auch den Eigentümerverbänden geführt. Aufgrund der technischen Entwicklung lege die CDU-Fraktion Wert darauf, dass die Grabräuberei und die Zueignung illegal ausgegrabener Kulturgüter zukünftig strafrechtlich verfolgt werde: „Durch solche Grabräubereien können ganz wesentliche Erkenntnisse über die Geschichte unserer Schleswig-Holsteinischen Heimat unwiederbringlich verloren gehen. Deshalb wollen wir da ganz bewusst eine hohe Hemmschwelle setzen“, betonte der Kulturpolitiker Wengler. Aufgenommen worden sei deshalb auch die Genehmigungsvoraussetzung für die Suche archäologischer Kulturgüter mit Hilfe modernster technischer Gerätschaften. „Die gibt es heute schon in einschlägigen Elektronikhäusern zu kaufen. Solche ‚Schatzsuchen’ können viel zerstören, wenn sie nicht unter fachkundiger Anleitung stattfinden“, betonte Wengler abschließend.