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26.05.11
17:12 Uhr
SPD

Martin Habersaat zu TOP 16: Unterstützung für Eltern in Zielvereinbarungen aufnehmen!

Es gilt das gesprochene Wort!
Kiel, 26. Mai 2011


TOP 16, Studium und Familie besser vereinbar machen (Drucksache 17/1365 und 17/1411)



Martin Habersaat: Unterstützung für Eltern in Zielvereinbarungen aufnehmen!

Welche Zeit können wir jungen Menschen empfehlen, um Kinder zu bekommen? Möglichkeit 1: die Schulzeit. Das ist ungünstig, weil die Eltern sehr jung wären und der Schulalltag nur bedingt geeignet ist, neben den Elternpflichten wahrgenommen zu werden.
Möglichkeit 2: Studium und Ausbildung. Das ist ungünstig, denn dann hat man nicht mehr die Zeit, sich auf seinen Abschluss zu konzentrieren, braucht möglicherweise viel mehr Zeit und verschlechtert damit seine Chancen.
Möglichkeit 3: nach Studium und Ausbildung. Das ist ungünstig, denn die wenigsten Arbeitgeber sind sehr erbaut davon, wenn sich neu eingestellte Mitarbeiterinnen gleich in Schwangerschaftsurlaub und Elternzeit abmelden.
Möglichkeit 4: während der Berufstätigkeit. Das ist ungünstig, denn dann wird man im Karrierewettlauf ganz schnell abgehängt.
Bleibt eigentlich nur Möglichkeit 5: nach dem Eintritt ins Rentenalter. Die ersten haben das erkannt, wie die Italienerin, die vor einigen Wochen mit 63 Jahren Mutter wurde.
Hochschulen sind mittel- bis große Einrichtungen, die nicht hinter den Standards privater Unternehmen zurückbleiben dürfen, wenn es um die Vereinbarkeit von Familie mit Berufstätigkeit bzw. Studium geht. Jeder Fall, in dem eine Studierende ihr Studium abbrechen muss, weil sie die Doppelbeanspruchung nicht bewältigen kann, ist eine Niederlage nicht nur für sie, sondern für die gesamte Gesellschaft, die auf jeden klugen Kopf angewiesen ist.
In den Zielvereinbarungen zwischen dem Land und den Hochschulen ist der Aspekt der Chancengleichheit und Gleichstellung ein fester Bestandteil. Das gilt allerdings in erster Linie der 2



Chancengleichheit zwischen Männern und Frauen, nicht der Chancengleichheit zwischen Eltern und Kinderlosen. Das Hochschulgesetz lässt eine Verlängerung der Regelstudienzeit unter anderem wegen Schwangerschaft und Kindererziehung sowie die Möglichkeit zu, Teilzeitstudiengänge zu organisieren.
Natürlich können bis auf weiteres nicht alle Studiengänge alternativ in Vollzeit und in Teilzeit organisiert werden. Es hat mich aber doch überrascht, dass in der Antwort auf meine Kleine Anfrage nur für die Fachhochschule Kiel die Möglichkeit des Teilzeitstudiums vorgesehen ist; ich hatte sie eigentlich am ehesten für die CAU in den geisteswissenschaftlichen Fakultäten erwartet. Die meisten Hochschulen ermöglichen eine individuelle Studiengestaltung, aber das genügt noch nicht.
Mit der familienfreundlichen Terminierung von Veranstaltungen ist das so eine Sache. Lässt man ein Seminar abstimmen, ob man sich montags von 8-10 treffen möchte (dann hat die KiTa auf), oder lieber von 16-18 Uhr (dann wird es mit der KiTa kritisch), entscheidet die Mehrheit nicht immer im Sinne des frühen Vogels. Bevor zu solchen Zeiten gegriffen wird, sollten künftig alle anderen Raumpotentiale ausgeschöpft werden.
Andere Unterstützungen für Studierende und Mitarbeiter mit Kindern sind an den Hochschulen des Landes sehr unterschiedlich ausgeprägt. Die Mehrzahl bietet eine campusnahe Kinderbetreuung an, fast überall stehen für Beschäftigte Möglichkeiten zur Verfügung, ihre Arbeit von zu Hause aus zu erledigen; Mensen richten sich hinsichtlich des Mobiliars auf Kinder ein, nicht allerdings beim Essensangebot. Still- und Wickelräume sind fast überall vorhanden, hier allerdings lohnt ein genauerer Blick: Ein einziger Stillraum auf einem Campus mit mehreren Standorten hilft nur einem Teil der Betroffenen. Ein Wickelraum auf dem Damenklo erfordert vom jungen Vater einiges an Mut.
An den meisten Hochschulen gibt es zentrale Beratungsstellen. Schlecht sieht es aus bei Tagesmüttern, flexiblen Betreuungsangeboten, etwa bei Wochenendexkursionen, Notfallbetreuungsangeboten, Betreuungen für Kinder unter einem Jahr oder für Schulkinder während der Ferien. Hier müssen die Hochschulen nacharbeiten. Wir halten es deshalb für richtig, dass die besonderen Probleme, vor denen Studierende mit Kindern stehen, auch in den Verhandlungsprozessen über die Zielvereinbarungen einfließen.
Ich bitte um Zustimmung zu unserem Antrag. Der Antrag der GRÜNEN sollte nicht als Änderungsantrag behandelt werden, weil er eine andere, wesentlich weiter gefasste Thematik hat.