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12.04.11
10:32 Uhr
Landtag

Die Bürgerbeauftragte informiert: Beitragslücke von privat krankenversicherten Hartz-IV- Beziehern wurde geschlossen

44/2011 Kiel, 12. April 2011



Die Bürgerbeauftragte informiert: Beitragslücke von privat krankenversicherten Hartz-IV- Beziehern wurde geschlossen

Kiel (SHL) – Für privat krankenversicherte Bezieher von Hartz-IV-Leistungen sind die Kosten für Beiträge zur Krankenversicherung nach einer Entscheidung des Bundessozialgerichts vom 18.01.2011 (Az.: B 4 AS 108/10 R) bis zur Höhe des hal- ben Beitrages im Basistarif durch die Jobcenter zu übernehmen. Dies teilte heute (Dienstag 12. April) die Bürgerbeauftragte für soziale Angelegenheiten des Landes, Birgit Wille, in Kiel mit.

Danach müssen privat krankenversicherte Hartz-IV-Bezieher grundsätzlich den halben Beitrag des Basistarifes zahlen. Bisher wurde der Zuschuss der Jobcenter zu diesem Bei- trag auf den Betrag begrenzt, der für die gesetzlich krankenversicherten Bezieher von Hartz-IV-Leistungen gezahlt wird. Die dadurch entstandene Deckungslücke von bis zu 160 Euro monatlich mussten die Betroffenen selbst tragen. Das Bundessozialgericht hat nun in seiner Entscheidung festgestellt, dass die seit dem 1. Januar 2009 geltenden Re- gelungen das verfassungsmäßig garantierte Existenzminimum verletzen würden.

Die Bürgerbeauftragte Birgit Wille rät allen Betroffenen, darauf zu achten, dass die ange- kündigte Prüfung für laufende Leistungsfälle für Zeiten ab 18.01.2011 von den Jobcentern auch tatsächlich durchgeführt wird. Für Zeiträume vor dem 18.01.2011 sollte ein schriftli- cher Überprüfungsantrag gemäß § 44 Sozialgesetzbuch X beim Jobcenter gestellt wer- den. Gleiches gilt für die Bürgerinnen und Bürger, die inzwischen keine Leistungen mehr vom Jobcenter beziehen.
Für Rückfragen und Erläuterungen steht das Büro der Bürgerbeauftragten im Karolinenweg 1 in Kiel den Ratsuchenden werktags von 9 bis 15 Uhr offen, mittwochs zudem bis 18.30 Uhr. Informationen zur Anreise stehen auf der Website des Landtages (www.sh-landtag.de). Die Bürgerbeauftragte ist aber auch per Post, Telefon, Fax und E-Mail zu erreichen (Postfach 7121, 24171 Kiel; Tel.: 0431-988-1240; Fax: 0431-988-1239; buergerbeauftragte@landtag.ltsh.de). Schleswig-Holsteinischer Landtag, Postfach 7121, 24171 Kiel ▪ Carsten Maltzan, pressesprecher@landtag.ltsh.de, Tel. 0431 988-1120; Fax 0431 988-1130 ▪ www.sh-landtag.de → Presseticker